Hinweise zur vereinfachten Leistungsbeantragung im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2021 - sogenanntes Sozialschutz-Paket
Vorübergehend ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erleichtert worden.
Wer im Zeitraum 01.03.2020 bis einschließlich 31.03.2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, muss z.B. sein Vermögen nur nachweisen, wenn dies erheblich ist.
- Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem Hauptantrag(PDF, 1 012 kB)
Weitere Einzelheiten erhalten Sie per telefonischer Beratung oder auf Emailanfrage. Bitte nutzen Sie hierzu die für Ihren Wohnort aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Standort | Telefon | |
Dienststelle Wurzen | kjc-wurzen@lk-l.de | 03437 984 10 |
Dienststelle Grimma | kjc-grimma@lk-l.de | 03437 984 20 |
Dienststelle Borna | kjc-borna@lk-l.de | 03437 984 40 |
Dienststelle Markkleeberg | kjc-markkleeberg@lk-l.de | 03437 984 60 |
Welche Dienstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie der Standortkarte entnehmen.
Sofern Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Arbeitslosengeld II für Sie und Ihre Familienmitglieder infrage kommen:
- Sind Sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld - Ihr Einkommen ist deshalb so stark verringert, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können.
- Ist aufgrund der Pandemie-Lage Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und ihr Familieneinkommen weggefallen
- Sind Sie Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben?
Die notwendigen Formulare zur Beantragung finden Sie untenstehend.
Formulare
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die notwendigen Vordrucke auf dieser Seite herunterzuladen.
Hauptantrag auf Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2021(PDF, 1 012 kB)
Ausfüllhinweise zum Hauptantrag(PDF, 99 kB)
notwendige Antragsunterlagen(PDF, 283 kB)
Antrag auf Weiterbewilligung(PDF, 309 kB)
Zusatzblatt 1 - Kosten der Unterkunft(PDF, 262 kB)
Zusatzblatt 2.1 - Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung(PDF, 231 kB)
Zusatzblatt 2.2 - Einkommensbescheinigung(PDF, 202 kB)
Zusatzblatt 3 - Vermögen(PDF, 380 kB)
Zusatzblatt 4 - Weitere Personen(PDF, 435 kB)
Zusatzblatt 5.1 - Unterhaltsansprüche im Haushalt lebender Kinder(PDF, 191 kB)
Zusatzblatt 5.2 - Unterhaltsansprüche getrennt lebender / geschiedener Ehegatten(PDF, 215 kB)
Zusatzblatt 5.3 - Unterhaltsanspruch wegen Geburt oder Betreuung(PDF, 215 kB)
Zusatzblatt 6 - Sozialversicherung(PDF, 213 kB)
Zusatzblatt 7 - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft(PDF, 262 kB)
Zusatzblatt 8 - Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf(PDF, 289 kB)
Zusatzblatt 9 - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft(PDF, 206 kB)
Merkblatt KV-Pflichtversicherung ab 2016(PDF, 26 kB)
Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen(PDF, 135 kB)
Antrag auf Umzug(PDF, 352 kB)
Mietbescheinigung(PDF, 29 kB)
Veränderungsmitteilung(PDF, 68 kB)
zusätzliche Unterlagen bei selbstständiger Tätigkeit
EKS-Bogen Ausfüllhinweise(PDF, 292 kB)
EKS-Bogen Festsetzung(PDF, 167 kB)
EKS-Bogen Prognose für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2021(PDF, 167 kB)
Merkblatt zum SGB II auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit
weitere nützliche Links
Kreistagsbeschlüsse Landkreis Leipzig
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII ab 01.07.2020(PDF, 546 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 15.07.2020)
Zuordnung der Vergleichsräume für die Kosten der Unterkunft nach Gemeinden(PDF, 172 kB)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 17.04.2019)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 08.03.2017)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 49 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 25.02.2015)
Pauschalierung einmaliger Leistungen im Rahmen der Leistungsgewährung durch den Landkreis Leipzig nach dem SGB II und XII(PDF, 34 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 07.12.2011)
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Montag | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Kontakt Serviceteam
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Serviceteam Wurzen | Telefon: 03437 984-10 |
Serviceteam Grimma | Telefon: 03437 984-20 |
Serviceteam Borna | Telefon: 03437 984-40 |
Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03437 984-60 |
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