Hinweise zum Bürgergeld ab 01.01.2023
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld erhalten. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes
Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und
„Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten,
die auf das Bürgergeld umgestellt sind. In der Übergangszeit können Sie die bisherigen Antragsvordrucke verwenden.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an Ihr zuständiges Serviceteam wenden:
Standort | Telefon | |
Dienststelle Wurzen | kjc-wurzen(at)lk-l.de | 03433 241 10 |
Dienststelle Grimma | kjc-grimma(at)lk-l.de | 03433 241 20 |
Dienststelle Borna | kjc-borna(at)lk-l.de | 03433 241 40 |
Dienststelle Markkleeberg | kjc-markkleeberg(at)lk-l.de | 03433 241 60 |
Welche Dienstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie der Standortkarte entnehmen.
Sofern Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Bürgergeld für Sie und Ihre Familienmitglieder infrage kommen:
- Sie sind von Kurzarbeit betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld I
- Ihr Einkommen hat sich stark verringert - oder ist weg gefallen -, sodass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können
- Sie sind Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben
Alle notwendigen Formulare zur Beantragung finden Sie unter „Formulare“.
Formulare
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die notwendigen Vordrucke auf dieser Seite herunterzuladen.
Hauptantrag(PDF, 966 kB)
Ausfüllhinweise zum Hauptantrag(PDF, 99 kB)
notwendige Antragsunterlagen(PDF, 283 kB)
Antrag auf Weiterbewilligung(PDF, 309 kB)
Zusatzblatt 1 - Kosten der Unterkunft(PDF, 262 kB)
Zusatzblatt 2.1 - Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung(PDF, 231 kB)
Zusatzblatt 2.2 - Einkommensbescheinigung(PDF, 202 kB)
Zusatzblatt 3 - Vermögen(PDF, 380 kB)
Zusatzblatt 4 - Weitere Personen(PDF, 435 kB)
Zusatzblatt 5.1 - Unterhaltsansprüche im Haushalt lebender Kinder(PDF, 191 kB)
Zusatzblatt 5.2 - Unterhaltsansprüche getrennt lebender / geschiedener Ehegatten(PDF, 215 kB)
Zusatzblatt 5.3 - Unterhaltsanspruch wegen Geburt oder Betreuung(PDF, 215 kB)
Zusatzblatt 6 - Sozialversicherung(PDF, 128 kB)
Zusatzblatt 7 - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft(PDF, 262 kB)
Zusatzblatt 8 - Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf(PDF, 278 kB)
Zusatzblatt 9 - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft(PDF, 206 kB)
Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen(PDF, 135 kB)
Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen(PDF, 237 kB)
Antrag auf Umzug(PDF, 352 kB)
Mietbescheinigung(PDF, 29 kB)
Veränderungsmitteilung(PDF, 68 kB)
zusätzliche Unterlagen bei selbstständiger Tätigkeit
EKS-Bogen Ausfüllhinweise(PDF, 292 kB)
EKS-Bogen Festsetzung(PDF, 167 kB)
EKS-Bogen Prognose(PDF, 167 kB)
Merkblatt zum SGB II auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit
weitere nützliche Links
Kreistagsbeschlüsse Landkreis Leipzig
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII ab 01.04.2021(PDF, 1,0 MB)
(Beschluss des Kreistages vom 17.03.2021)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.07.2020 bis 31.03.2021(PDF, 546 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 15.07.2020)
Zuordnung der Vergleichsräume für die Kosten der Unterkunft nach Gemeinden(PDF, 172 kB)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 17.04.2019)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 08.03.2017)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 49 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 25.02.2015)
Pauschalierung einmaliger Leistungen im Rahmen der Leistungsgewährung durch den Landkreis Leipzig nach dem SGB II und XII(PDF, 34 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 07.12.2011)
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
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