Damit Ihre Gesundheit und die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kontaktieren Sie uns bitte vorher für eine Terminvereinbarung. |
Allgemeine Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Empfänger von
- Arbeitslosengeld II
- Asylbewerberleistungen
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
sind und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
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Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die eine Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Bildungspaketes wie folgt:
für Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II)
• Serviceteam Wurzen | Telefon: 03433 241-10 |
• Serviceteam Grimma | Telefon: 03433 241-20 |
• Serviceteam Borna | Telefon: 03433 241-40 |
• Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03433 241-60 |
Aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit des Kommunalen Jobcenters erhalten Sie jederzeit unter www.jobcenter-landkreis-leipzig.de
für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen
Team Bildung und Teilhabe
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon: 03433 241 3111
Fax: 03433 241 7062
E-Mail: bildung-teilhabe@lk-l.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Mitmachen möglich machen"(PDF, 932 kB).
Welche Leistungen können Sie erhalten?
- Teilnahme an ein- bzw. mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Horten und Kindertageseinrichtungen
- Schulbedarf pauschal zum Schulhalbjahr (regelmäßiger Auszahlungstermin 01.08./01.02. eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung bei Gefährdung der wesentlichen Lernziele
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge etc.), zum Beispiel innerhalb des Netzwerkes für Familienbildung
Was müssen Sie tun um Leistungen zu erhalten?
Suchen Sie für Ihre Kinder nach einer sportlichen Betätigung oder anderen Aktivität in der näheren Umgebung, schauen Sie bitte hier: www.ksb-ll.de/vereinssuche oder www.familie.sachsen.de/fabisax
für Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II)
Leistungen für Bildung und Teilhabe sind von der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II umfasst. Es wird lediglich eine Konkretisierung des Leistungsumfangs benötigt. Die erforderlichen Antragsformulare mit Hinweisblatt sowie den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend.
für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen
Für sämtliche Leistungen für Bildung und Teilhabe bedarf es eines gesonderten Antrages. Die erforderlichen Antragsformulare mit Hinweisblatt sowie den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend.
Antragsformulare
- Antrag auf Bildung und Teilhabe(PDF, 341 kB)
- Zusatzblatt 1 BuT Bestätigung der Schule/KiTa über Durchführung Ausflug(PDF, 176 kB)
- Zusatzblatt 2 BuT Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung(PDF, 450 kB)
- Zusatzblatt 3 BuT Bestätigung der Vereine und Institutionen über Mitgliedschaft bzw. Teilnahme(PDF, 156 kB)
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |