Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorgangsbearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde in Borna und Grimma ist für Bürger nur nach vorheriger Online-Terminreservierung (Link sh. Seitenende) möglich.
Für Autohändler und Zulassungsdienste gilt aktuell folgende Regelung:
Die Annahme und Ausgabe von Vorgängen erfolgt:
von Montag bis Freitag von 8:30Uhr bis 10:00Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 13:30Uhr bis 15:30Uhr.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433-241 2055 (Borna) und unter der 03437-984 2056 (Grimma) oder per E-Mail unter zulassung@lk-l.de an uns.
Mit unserer Onlineterminvergabe können Sie für verschiedene Formen der An- und Abmeldungen von Fahrzeugen einen Termin vereinbaren.
Je Zulassungsvorgang (Abmeldung oder Zulassung) ist nur eine Terminvergabe möglich.
Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind, ist Ihr Vorgang im Normalfall innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen.
Folgende (Wunsch)Kennzeichen stehen Ihnen über das Internet zur Verfügung
Die Kennzeichenlänge für Standardfahrzeuge beträgt im Landkreis Leipzig 6 bzw. 7 Stellen.
Bei Wunschkennzeichenreservierung für ein Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen oder H-Kennzeichen (historische Fahrzeuge) ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 6-stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann (z. B. L-U1000, L-XB100 oder GRM-A10). Das E oder H im Kennzeichen ist kein Bestandteil in der Wunschkennzeichenreservierung.
Für Motorräder können Sie Ihr (Wunsch)Kennzeichen aus folgenden Serien auswählen:
ein Buchstabe (U bis Z) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-U123, L-X9876) oder
zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. L-YO56, L-UI123).
Für alle weiteren Fahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, ...) können Sie Ihr (Wunsch)Kennzeichen aus diesen Serien auswählen:
ein Buchstabe (U bis Z) mit 4 Ziffern (z. B. L-X9876) oder
zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-VO567, L-UA1234).
Für die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, o. WUR) gilt für alle Fahrzeugarten:
zwei Buchstaben mit 2 Ziffern (z. B. BNA-AB10) oder
ein Buchstabe mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. MTL-A10, GHA-A999) oder
zwei Buchstaben mit einer Ziffer (z. B. WUR-AB1).
Kürzere Kennzeichen für Kräder bzw. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung werden nur nach einer Fahrzeugüberprüfung vor Ort reserviert und zugeteilt. Sollten Sie aus versehen für Ihr PKW / LKW / Anhänger ein Motorradkennzeichen reserviert haben, hat diese Reservierung keine Gültigkeit für dieses Fahrzeug!
Die Reservierung sollten Sie nur für den tatsächlichen Fahrzeughalter vornehmen. Bei der Zulassung erfolgt die Zuteilung des Wunschkennzeichens nur auf die reservierte Person. Die Reservierungsdauer über das Internet beträgt 28Tage.
Bei Onlinereservierungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Für vorab falsch geprägte Kennzeichen, wird durch den Landkreis Leipzig keine Haftung übernommen.
Informationen zur Bearbeitung Ihrer Internetzulassung erhalten Sie unter der Tel.-Nr: 03433 241-2002 o. -2016.
Details zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbereich Kfz-Zulassung.
Internetbasierte Zulassung
** Das ikfz-Portal befindet sich in der Umstellung auf Stufe 4, daher sind aktuell nur Vorgänge der Stufe 3 möglich. **
Welche Zulassungsvorgänge sind online nicht möglich?
• Antrag und Änderungen zu roten Oldtimer-Zulassungen
• Antrag und Änderungen zur Roten Dauerkennzeichen (z.B. für Autohändler)
Das i-Kfz-Portal für internetbasierte Außerbetriebsetzungen und Zulassungsvorgänge steht für natürliche Personen (ausschließlich Privatpersonen) zur Verfügung. Mit i-Kfz Stufe 3 sind folgende Dienstleistungen online möglich:
• Neuzulassung
• Umschreibung (einschl. Adressänderung)
• Wiederzulassung
• Außerbetriebsetzung
Bitte beachten Sie vor dem Start Ihres i-Kfz-Vorgangs folgende Hinweise:
• Zur sicheren Identifizierung des Antragstellers ist ein elektronischer Identitätsnachweis (Personalausweis mit Onlinefunktion) erforderlich. Zudem muss ein entsprechendes Kartenlesegerät oder die AusweisApp vorhanden sein, um die Identifizierung elektronisch durchzuführen.
• Für sämtliche Zulassungsvorgänge werden Zulassungsbescheinigungen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 (bei der Zulassungs-Bescheinigung Teil II nach dem 01.03.2018) ausgestellt worden sind, da nur auf diesen, die für den Zulassungsvorgang erforderliche Markierung mit verdeckten Sicherheitscode vorhanden ist.
• Bei Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel und Außerbetriebsetzungen sind zudem Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern notwendig, welche ebenfalls nach dem 01.01.2015 ausgegeben worden sind. Auch hier werden für den Zulassungsvorgang die Sicherheitscodes benötigt.
• Bei Wiederzulassungen ist zu beachten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein darf. Sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden sämtliche Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelöscht.
• Die Bezahlung der Gebühr kann nur per KREDITKARTE oder mit GIROPAY erfolgen.
Nicht jeder Zulassungsvorgang ermöglicht ein sofortiges Losfahren! Bei folgenden Zulassungsvorgängen ist das sofortige Losfahren ausgeschlossen:
• Neuzulassung bzw. Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
• Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel
• Wiederzulassung
Nach der manuellen Bearbeitung und Entscheidung der Zulassungsbehörde, ist die Zulassung oder Änderung erst am dritten Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde den Bescheid abgesandt hat, wirksam. Das heißt, dass eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erst ab dem im Bescheid der Zulassungsbehörde benannten Datum möglich ist.
Bei Fragen betreffend Online-Service stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: 03433 241-2002 oder 03437 984-2016.
Für allgemeine Fragen zur KFZ-Zulassung nutzen Sie bitte für Borna: 03433 241-2055 bzw. für Grimma: 03437 984-2056
Weitere Infomationen finden Sie unter:
Beschreibung i-kfz(des Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und
Online-Ausweisfunktion (des Bundesministerium des Inneren und für Heimat).
Je nach Online-Antragsstellung nutzen Sie bitte folgende Links:
Internetbasierte Zulassung (bitte zuerst die AusweisApp2 starten)
Online-Terminbuchung
Online Wunschkennzeichenreservierung