Bürgergeld
Erhöhung der Regelbedarfe für das Bürgergeld (ehemals „Arbeitslosengeld II / Alg II“) ab 1. Januar 2023
Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds (ehemals Arbeitslosengeld II) für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum
1. Januar 2023.
Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig hat bereits begonnen, die Änderungen in die Bewilligungsbescheide einzuarbeiten und für jede Bedarfsgemeinschaft
die ab 1. Januar 2023 auszuzahlende Leistung individuell neu zu berechnen.
Die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und können über die Regelbedarfe hinaus nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Wichtig: Gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.
Neue Regelbedarfe für Bürgergeld ab 2023
Für wen? | Monatsbetrag 2023 (Steigerung zu 2022) |
|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 € (+ 53 €) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 451 € (+ 47 €) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 402 € (+ 42 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 402 € (+ 42 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 € (+ 44 €) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 € (+ 37 €) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder bis 5 Jahre | 318 € (+ 33 €) | Regelbedarfsstufe 6 |
Welche Neuerungen bringt das Bürgergeld ab 2023 ?
Die wichtigsten Änderungen kompakt auf einen Blick:
- Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Leistungsbeziehenden und dem Kommunalen Jobcenter bleiben Kooperation und Vertrauen. Ziel ist und bleibt es, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten und Einschränkungen einen langfristigen Weg zur Integration in Arbeit zu finden.
- Erst wenn die vereinbarte Kooperation durch die Leistungsbeziehenden ohne wichtigen Grund nicht erbracht wird und der gegebene Vertrauensvorschuss nicht erfüllt wird, sind Leistungsminderungen („Sanktionen“) möglich:
- Das Jobcenter kann die Regelleistungen um 10% bis maximal 30 % für einen Monat mindern, wenn Einladungen zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. („Meldeversäumnis“)
- Das Jobcenter kann die Regelleistungen um bis zu 30% für maximal drei Monate mindern, wenn auferlegte Pflichten aus verbindlichen Vereinbarungen zur Integration in Arbeit oder zum Erreichen von Integrationsfortschritten ohne wichtigen Grund nicht eingehalten werden. („Pflichtverletzung“)
- Das Jobcenter kann die Regelleistungen um 10% bis maximal 30 % für einen Monat mindern, wenn Einladungen zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. („Meldeversäumnis“)
- Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben.
- Weiterbildungen können statt bis zu zwei künftig bis zu drei Jahre gefördert werden. Wer eine Weiterbildung durchführt, erhält einen monatlichen anrechnungsfreien Bonus von 150 €.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie beim BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Übernahme der Kosten für Heizung richtet sich im ersten Schritt weiterhin nach den Regelungen des Heizkostenspiegels. Wenn die Maximalwerte des Heizkostenspiegels – ggf. unter Berück-sichtigung der Gaspreisbremse - überschritten werden, erfolgt keine pauschale Übernahme aller anfallenden Heizkosten, sondern immer in angemessener Höhe.
Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft („Kaltmiete“) werden voraussichtlich zum 01.04.2023 angepasst und bleiben bis dahin unverändert.
Bis voraussichtlich 31.03.2023 gelten die bisherigen Richtwerte:
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII ab 01.04.2021(PDF, 1,0 MB)
Ukrainische Kriegsvertriebene
Alle wichtigen Informationen zum Thema "Ukrainische Kriegsvertriebene" finden Sie hier:
Ihr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.
Serviceteam Wurzen | Telefon: 03433 241-10 |
Serviceteam Grimma | Telefon: 03433 241-20 |
Serviceteam Borna | Telefon: 03433 241-40 |
Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03433 241-60 |
Unsere Servicezeiten für Sie:
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Aktuelles
Berufs - und Studienorientierung 2022 / 2023
Berufs - und Studienorientierung 2022 / 2023
Interessante Termine zur Berufs- und Studienorientierung 2022/2023 finden Sie im aktuellen Veranstaltungskalender(PDF, 2,0 MB).
Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort
Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.
Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter
https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/
veröffentlicht worden.
Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB II
Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB II
Seit 1. Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit oder Teilzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Förderinstrumente gefördert werden. Die Förderung ist für alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich.
Nähere Informationen dazu finden sie unter:
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL)
Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt (TAM)
Bitte sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservices beraten und unterstützen Sie gern:
ReSiSax - Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises Meißen
Individualcoaches gehen neue Wege bei der Stärkung und Unterstützung
von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Bei „Resilienz stärken und Selbstwirksamkeit initiieren – in Sachsen (ReSiSax)“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises Meißen. Die kommunalen Jobcenter der beiden Landkreise arbeiten präventiv, intensiv und innovativ mit Menschen, die langzeitarbeitslos sind und eine Behinderung oder eine dauerhafte physische Einschränkung haben.
Seit Februar 2022 ist das Projektteam bestehend aus vier Individualcoaches und einer Projektkoordinatorin vollzählig. Jeder Individualcoach ist für einen Standort im Landkreis Leipzig zuständig. Bei den Projektmitgliedern handelt es sich um die vier Individualcoaches Frau Fischer, Frau Mücke, Frau Schöllig und Herrn Lehmann sowie um die Projektkoordinatorin Frau Schulmeister. Sie alle haben Erfahrung in der Beratung von unterstützungsbedürftigen Menschen und nehmen die Herausforderung des Projektes an, in der Beratung ebenfalls neue Wege zu gehen.
Das Projekt bietet erstmals die Möglichkeit, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gesundheitsfördernd zur Seite zu stehen und eine wohnortnahe Beratung zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die Teilnehmenden zunächst gesundheitlich, sozial und persönlich in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken, um ihnen mit Hilfe medizinischer Akteure und vielfältiger Netzwerkpartner anschließend die gesellschaftliche, soziale und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und kann bis zu maximal zwei Jahren betragen.
Die Einzelgespräche finden in Wohnortnähe, z.B. in Beratungsstellen, in Gemeinderäumen oder während eines gemeinsamen Spazierganges statt. Wesentlich ist eine offene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Individualcoach. Die Teilnehmenden entscheiden, welche Lebensbereiche am dringlichsten von beiden Projektbeteiligten bearbeitet und unterstützt wieder „ins Lot“ gebracht werden sollen.
Die Aktivierung findet mit Hilfe von Netzwerkpartnern, wie Ärzten, Beratungsstellen und Krankenkassen beispielsweise in Gesundheits-, Ernährungs- sowie Bewegungskursen statt.
Die Individualcoaches aktivieren die Teilnehmenden auch anhand von Selbsthilfe- und Kleingruppenveranstaltungen sowie Maßnahmen, die mit und für die Teilnehmenden erstellt werden.
Der Fokus des Projektes liegt auf dem Bedarf und auf der Mitwirkung der Teilnehmenden. Sie sind es auch, die mit den Individualcoaches einen freiwilligen Hilfeplan erstellen, Ziele vereinbaren und Pläne mit Hilfe der Individualcoachs umsetzen möchten.
Durch die erweiterte und innovative Beratung wird bezweckt, den Kreislauf von Langzeitarbeitslosigkeit und gesundheitlichen Problemen sowie Vereinsamung zu durchbrechen. Während der gesamten Zeit des Projektes bleiben die Teilnehmer und die Individualcoaches in engem Austausch, wenn es um die selbstdefinierten Ziele in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Freizeit, Alltag, soziale Beziehung und Beschäftigung geht.
Die beiden Jobcenter arbeiten vertrauensvoll zusammen, stimmen sich ab und profitieren durch die jeweiligen spezifischen Instrumente in der Projektarbeit.
Weitere Informationen zum Projekt ReSiSax finden Sie unter folgendem Link
ReSiSax-Bundesprogramm rehapro - Landkreis Leipzig
Weitere Informationen für Sie
Ansprechpartner|Innen Leitung
Felix Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Silke Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kristin Dittmann Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation N. N. Beauftragter für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241 2757 Fax:03433 241 7061 E-MailLocation Tobias Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Elke Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Manuela Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Cornelia Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Antje Nickl Fachbereichsleiterin FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Kathrin Hecht Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Jens Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Madlin Krauße Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
Christian Kaupke Fachbereichsleiter FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
Hinweise zum Datenschutz
Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.
Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:
Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 47 kB)
Zugang elektronischer Dokumente
Der Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente ist über das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig
(siehe Kontakt unter https://www.landkreisleipzig.de/kontakt.html) sowie dem SecureGateway des Freistaates Sachsen
(siehe unter https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html) möglich.
Alternativ stehen Ihnen weiterhin zusätzlich die gewohnten Kontaktmöglichkeiten via Fax oder Post zur Verfügung.
Organigramm
Veröffentlichungen
Kreistagsbeschlüsse
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2021 bis 31.03.2023(PDF, 1,0 MB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.07.2020 bis 31.03.2021(PDF, 546 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 50 kB)
Richtlinie zur Projektförderung (§ 16f SGB II) von Maßnahmen für Jugendliche im SGB II(PDF, 81 kB)
Pauschalierung einmaliger Leistungen nach SGB II und XII(PDF, 130 kB)
Fallzahlen und Statistik
Eingliederungsbilanzen
Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Seit dem 10.01.2011 nimmt Herr Gert Hütel die Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig wahr.
Im § 18e SGB II sind die gesetzlichen Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt definiert.
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen
- der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- der Frauenförderung und Männerförderung
- der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Schwerpunktgruppen sind:
- Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z.B. Elternzeit)
- Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten)
- Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen (ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld
- Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie)
- Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben – Unterstützung bei Problemen)
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertritt das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zu oben genannten Themen nach außen. Er arbeitet mit den kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Netzwerken im Landkreis Leipzig zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zusammen.
Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen kontaktieren Sie gerne unseren Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:
N. N. Beauftragter für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241 2757 Fax:03433 241 7061 E-MailLocation