Aktuelles
Regelbedarfe für das Bürgergeld werden ab 1. Januar 2024 erhöht
Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum 1. Januar 2024. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2024 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte - auch dann, wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.
Gut zu wissen: die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und sind deshalb in den genannten Monatsbeträgen bereits enthalten.
Wichtig: gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht immer automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.
Für wen? | Monatsbetrag 2024 (Steigerung zu 2023) | Regelbedarfstufe |
Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € (+ 61 €) | 1 |
Paare in Bedarfsgemeinschaften, je Person | 506 € (+ 55 €) | 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 451 € (+ 49 €) | 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 451 € (+ 49 €) | 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren * | 471 € (+ 51 €) | 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren * | 390 € (+ 42 €) | 5 |
Kinder bis 5 Jahre * | 357 € (+ 39 €) | 6 |
* Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.
Berufliche Orientierung 2024/2025
Berufliche Orientierung 2024 / 2025
Interessante Termine zur Beruflichen Orientierung 2024/2025 finden Sie im aktuellen
Veranstaltungskalender(PDF, 1,2 MB)
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Übernahme der Kosten für Heizung richtet sich im ersten Schritt weiterhin nach den Regelungen des bundesweiten Heizkostenspiegels. Wenn die Maximalwerte des Heizkostenspiegels – ggf. unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse - überschritten werden, erfolgt keine pauschale Übernahme aller anfallenden Heizkosten, sondern immer in angemessener Höhe. Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft („Kaltmiete“) wurden zum 01.04.2023 angepasst.
Den aktuellen Kreistagsbeschluss finden Sie hier:
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)
Ukrainische Kriegsvertriebene
Alle wichtigen Informationen zum Thema "Ukrainische Kriegsvertriebene" finden Sie hier:
Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort
Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.
Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter
https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/
veröffentlicht worden.
Ihr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.
Serviceteam Wurzen | Telefon: 03433 241-10 |
Serviceteam Grimma | Telefon: 03433 241-20 |
Serviceteam Borna | Telefon: 03433 241-40 |
Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03433 241-60 |
Unsere Servicezeiten für Sie:
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Weitere Informationen für Sie
Ansprechpartner|Innen Leitung
Herr Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Frau Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Frau Dittmann Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Frau Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 E-MailLocation Herr Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Frau Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Frau Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Frau Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Frau Nickl Fachbereichsleiterin FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Frau Hecht Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Herr Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation Frau Katzschmann Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
Herr Kaupke Fachbereichsleiter FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
Hinweise zum Datenschutz
Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU anzuwenden. Die Verordnung gilt seit diesem Zeitpunkt als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.
Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO(PDF, 324 kB)
Zugang elektronischer Dokumente
Der Zugang elektronischer Dokumente ist per Email und über das besondere Behördenpostfach (beBPo) möglich. Bitte beachten Sie, dass per Email kein rechtsverbindlicher Zugang (kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails) möglich ist. Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine (rechtsverbindliche) elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen.
Organigramm
Veröffentlichungen
Kreistagsbeschlüsse
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2021 bis 31.03.2023(PDF, 1,0 MB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.07.2020 bis 31.03.2021(PDF, 546 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)
Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 50 kB)
Pauschalierung einmaliger Leistungen nach SGB II und XII(PDF, 130 kB)
Fallzahlen und Statistik
Eingliederungsbilanzen
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Seit 01.04.2023 ist Jenny Köstel Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig.
Im § 18e SGB II sind die gesetzlichen Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt definiert.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen
- der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- der Frauenförderung und Männerförderung
- der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Schwerpunktgruppen sind:
- Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z.B. Elternzeit)
- Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten)
- Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen (ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld
- Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie)
- Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben – Unterstützung bei Problemen)
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertritt das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zu oben genannten Themen nach außen. Sie arbeitet mit den kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Netzwerken im Landkreis Leipzig zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zusammen.
Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen kontaktieren Sie gerne unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:
Frau Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 E-MailLocation