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Sie suchen eine neue berufliche Perspektive?

Wir unterstützen Sie bei der der Suche nach einem Arbeits-/Ausbildungsplatz und laden Sie recht herzlich zur Jobmesse

am: Mittwoch, den 07.06.2023
in der Zeit von: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
im: Goldener Stern, Markt 11, 04552 Borna

ein.

Es sind Unternehmen aus verschiedenen Bereichen vertreten, u. a. aus Industrie, Handwerk, IT-Branche, Handel, Pflege sowie Hotel- und Gastgewerbe. Sie können sich vor Ort über die verschiedenen Berufsbranchen informieren und haben die Gelegenheit sich persönlich vorzustellen sowie über offene Stellen zu informieren.

Flyer(PDF, 5,5 MB)

Pressemeldung: Jobmesse im „Goldenen Stern“ Borna

Erhöhung der Regelbedarfe für das Bürgergeld (ehemals „Arbeitslosengeld II / Alg II“) ab 1. Januar 2023

Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds (ehemals Arbeitslosengeld II) für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum
1. Januar 2023.

Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig hat bereits begonnen, die Änderungen in die Bewilligungsbescheide einzuarbeiten und für jede Bedarfsgemeinschaft
die ab 1. Januar 2023 auszuzahlende Leistung individuell neu zu berechnen.

Die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und können über die Regelbedarfe hinaus nicht vom Jobcenter übernommen werden.

Wichtig: Gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.

 

Neue Regelbedarfe für Bürgergeld ab 2023

Für wen? Monatsbetrag 2023
(Steigerung zu 2022)
Alleinstehende / Alleinerziehende 502 € (+ 53 €) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 451 € (+ 47 €) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 402 € (+ 42 €) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 € (+ 42 €) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 € (+ 44 €) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 € (+ 37 €) Regelbedarfsstufe 5
Kinder bis 5 Jahre 318 € (+ 33 €) Regelbedarfsstufe 6


Welche Neuerungen bringt das Bürgergeld ab 2023 ?

Die wichtigsten Änderungen kompakt auf einen Blick:

  • Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Leistungsbeziehenden und dem Kommunalen Jobcenter bleiben Kooperation und Vertrauen. Ziel ist und bleibt es, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten und Einschränkungen einen langfristigen Weg zur Integration in Arbeit zu finden.

  • Erst wenn die vereinbarte Kooperation durch die Leistungsbeziehenden ohne wichtigen Grund nicht erbracht wird und der gegebene Vertrauensvorschuss nicht erfüllt wird, sind Leistungsminderungen („Sanktionen“) möglich:
    • Das Jobcenter kann die Regelleistungen um 10% bis maximal 30 % für einen Monat mindern, wenn Einladungen zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. („Meldeversäumnis“)

    • Das Jobcenter kann die Regelleistungen um bis zu 30% für maximal drei Monate mindern, wenn auferlegte Pflichten aus verbindlichen Vereinbarungen zur Integration in Arbeit oder zum Erreichen von Integrationsfortschritten ohne wichtigen Grund nicht eingehalten werden. („Pflichtverletzung“)
  • Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben.

  • Weiterbildungen können statt bis zu zwei künftig bis zu drei Jahre gefördert werden. Wer eine Weiterbildung durchführt, erhält einen monatlichen anrechnungsfreien Bonus von 150 €.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie beim BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

Die Übernahme der Kosten für Heizung richtet sich im ersten Schritt weiterhin nach den Regelungen des bundesweiten Heizkostenspiegels. Wenn die Maximalwerte des Heizkostenspiegels – ggf. unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse - überschritten werden, erfolgt keine pauschale Übernahme aller anfallenden Heizkosten, sondern immer in angemessener Höhe. Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft („Kaltmiete“) wurden zum 01.04.2023 angepasst.

Den aktuellen Kreistagsbeschluss finden Sie hier:

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)

Alle wichtigen Informationen zum Thema "Ukrainische Kriegsvertriebene" finden Sie hier:

Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Berufs - und Studienorientierung 2022 / 2023

Interessante Termine zur Berufs- und Studienorientierung 2022/2023 finden Sie im aktuellen Veranstaltungskalender(PDF, 2,0 MB).

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.

Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter

https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/

veröffentlicht worden.

Ihr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.

Serviceteam Wurzen Telefon: 03433 241-10
Serviceteam Grimma Telefon: 03433 241-20
Serviceteam Borna Telefon: 03433 241-40
Serviceteam Markkleeberg Telefon: 03433 241-60

 

Unsere Servicezeiten für Sie:

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen für Sie

Felix Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Silke Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Kristin Dittmann Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 Location Jenny Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 Location Tobias Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Elke Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Manuela Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Cornelia Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Antje Nickl Fachbereichsleiterin FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 Location Kathrin Hecht Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 Location Jens Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 Location Madlin Krauße Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 Location

Christian Kaupke Fachbereichsleiter FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 Location

Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.

Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:

Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 47 kB)

Der Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente ist über das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig
(siehe Kontakt unter https://www.landkreisleipzig.de/kontakt.html) sowie dem SecureGateway des Freistaates Sachsen
(siehe unter https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html) möglich.

Alternativ stehen Ihnen weiterhin zusätzlich die gewohnten Kontaktmöglichkeiten via Fax oder Post zur Verfügung.

Organigramm

Organigramm(PDF, 35 kB)

Veröffentlichungen

Kreistagsbeschlüsse

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2021 bis 31.03.2023(PDF, 1,0 MB)

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.07.2020 bis 31.03.2021(PDF, 546 kB)

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 50 kB)

Richtlinie zur Projektförderung (§ 16f SGB II) von Maßnahmen für Jugendliche im SGB II(PDF, 81 kB)

Pauschalierung einmaliger Leistungen nach SGB II und XII(PDF, 130 kB)

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Seit diesem Jahr ist Jenny Köstel Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig.

Im § 18e SGB II sind die gesetzlichen Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt definiert.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen

  • der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • der Frauenförderung und Männerförderung
  • der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

 

Schwerpunktgruppen sind:

  • Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z.B. Elternzeit)
  • Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten)
  • Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen (ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld
  • Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie)
  • Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben – Unterstützung bei Problemen)

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertritt das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zu oben genannten Themen nach außen. Sie arbeitet mit den kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Netzwerken im Landkreis Leipzig zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zusammen.

Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen kontaktieren Sie gerne unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:

Jenny Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 Location