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Kreistag

Informationen zum Kreistag und seinen Ausschüssen, den Kreisrätinnen und Kreisräten sowie den im Kreistag vertretenen Fraktionen finden Sie im Ratsinformationssystem.Ein Klick auf das Symbol "Lupe" zeigt die gesuchten Dokumente. Hier finden Sie die Übersicht zu den Sitzungsterminen des Kreistages und seiner Gremien.

Hier finden Sie Dokumente zum Kreisrecht

Die Aufgaben des Kreistages sind in der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) festgelegt.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, d.h. er repräsentiert in demokratischer Weise die Kreisbewohner. Er stellt jedoch kein Parlament dar, sondern ist das Hauptorgan des Landkreises.

Zu den Aufgaben des Kreistages gehört u.a. die Festlegung der Grundsätze der Verwaltung sowie die Entscheidung über alle Angelegenheiten des Landkreises soweit nicht der Landrat kraft Gesetz zuständig ist. Weiterhin überwacht der Kreistag die Ausführung der durch ihn gefassten Beschlüsse.

In welcher Verbindung steht die Einwohnerfragestunde zum Kreistag?

Die Einwohnerfragestunde findet zu Beginn jeden ordentlichen Kreistagssitzung statt und bietet den Einwohnern des Landkreises die Möglichkeit, Fragen zu Kreisangelegenheiten an den Kreistag zu richten. Weiterhin haben die Einwohner das Recht, konkrete Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Die Fragestunde dient somit der Verbesserung der Kommunikation zwischen Einwohnern und Kreistag. Inhaltlich sollen Angelegenheiten des Landkreises Leipzig angesprochen werden, wobei zu beachten ist, dass die Befassungskompetenz des Kreistages weiter reicht, als der eigentliche Aufgabenbereich des Landkreises. Kriterium hierbei ist, dass Gegenstand der Behandlung eine auf Belange des Landkreises gerichtete Angelegenheit ist.

Zu den Fragen wird vom Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten Stellung genommen.

Eine Diskussion ist zur Einwohnerfragestunde nicht zulässig. Dieses gilt auch für die Abgabe eines Statements (persönliche oder allgemeinpolitische Erklärung).