Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt.

Die Verlängerung bis zum 04.03.2025 ergibt sich direkt aus der Verordnung, so dass für die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis trotz des aufgedruckten Gültigkeitsdatums „04.03.2024“ kein Besuch oder Verlängerungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist!

Die Verordnung und weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html


Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

До того часу ми просимо Вас утриматися від подання заявок на продовження дозволу на проживання відповідно до § 24 Закону про проживання іноземців.

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.
Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года
В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4-го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.

До тех пор мы просим Вас воздержаться от подачи заявок на продление вида на жительство в соответствии с § 24 Закона о проживании иностранцев.

Extended: Ukraine Residence Permit!

Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

Until then, we ask you to refrain from applying for an extension of a residence permit according to § 24 AufenthG.

Sie wohnen bereits im Landkreis Leipzig und haben eine Fiktionsbescheinigung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Geldleistungen (Bürgergeld) und Mietkosten beim Kommunalen Jobcenter beantragen. Dies ermöglicht Ihnen, die Zeit bis Sie Arbeit gefunden haben, zu überbrücken. Informationen zum Bürgergeld und finden Sie hier:

Flyer "Arbeit lohnt sich immer" - DE(PDF, 868 kB)
Flyer "Arbeit lohnt sich immer" - UKR(PDF, 879 kB)

Wenn Sie ein Kind bis 18 Jahren im Haushalt haben, können Sie auch Kindergeld erhalten. In besonderen Fällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Stellen Sie deshalb bitte auch einen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Unter Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit(arbeitsagentur.de) finden Sie Antragsformulare und weitere Informationen.

Damit eine möglichst zeitnahe Bewilligungen von Leistungen zum Lebensunterhalt möglich sind, ist es zwingend erforderlich schnellstmöglich einen Antrag zu stellen.

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

„Ukraine Kurzantrag“ einschließlich der darin angeforderten Unterlagen (z.B. Mietvertrag) mit Beiblatt in Ukrainisch(PDF, 673 kB)
„Ukraine Kurzantrag“ einschließlich der darin angeforderten Unterlagen (z.B. Mietvertrag) mit Beiblatt in Russisch(PDF, 667 kB)
„Ukraine Zusatzblatt 4“ (nur zu verwenden bei mehr als 4 Personen)(PDF, 438 kB)
„Ukraine Basisangaben Arbeitsintegration“(PDF, 80 kB)
„Ukraine Basisangaben Arbeitsintegration" in Ukrainisch(PDF, 522 kB)

 

-> Fiktionsbescheinigung (wird über das Ausländeramt ausgestellt)

 

Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie nicht persönlich abgeben. Senden Sie diese per E-Mail oder per Post zu.

  • per Briefpost an Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter, 04550 Borna
  • per Einwurf in die Hausbriefkästen an den Geschäftsstellen Grimma, Borna, Markkleeberg, Wurzen des KJC
  • per E-Mail (vollständig eingescannt) an für Ihren Wohnort hinterlegte E-Mail-Adresse:

    - KJC-Grimma@lk-l.de für Grimma, Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Naunhof, Otterwisch, Parthenstei
    - KJC-Markkleeberg@lk-l.de für Markkleeberg, Böhlen, Elstertrebnitz, Großpösna, Groitzsch, Markranstädt, Pegau, Rötha, Zwenka
    - KJC-Wurzen@lk-l.de für Wurzen, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwit
    - KJC-Borna@lk-l.de für Borna, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Regis-Breitingen
  • oder persönlich in den Geschäftsstellen Grimma, Borna, Markkleeberg, Wurzen des KJC zu den

Öffnungs- und Servicezeiten

Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

 

Zusätzliche Servicezeiten der Empfänge (nur zur Abgabe der Unterlagen) an den jeweiligen Standorten:

Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr


Bitte warten Sie anschließend und haben Sie Geduld. Das Jobcenter meldet sich, wenn Nachfragen zum Leistunmgsantrag bestehen.

Weitere Informationen

Änderungen mitteilen (z.B. Arbeitsaufnahme, Umzug, Geburt etc.)
Bitte senden Sie alle Änderungen wie Arbeitsaufnahme, Umzug, Geburt eines Kindes oder neue Bankverbindung nach der Abgabe des Antrags auf Grundsicherung sofort an das Kommunale Jobcenter am besten per E-Mail. Bitte nennen Sie in der E-Mail immer Ihren Namen, Geburtsdatum und Anschrift.

Jobangebote im Landkreis Leipzig finden
Damit auch ukrainisch sprechende Menschen unkompliziert und schnell nach Stellenangeboten aus der Region und darüber hinaus suchen können, gibt es die Jobbörse des Landkreis Leipzig auch in ukrainischer Sprache.
Die Änderung der sprachlichen Darstellung kann auf der Homepage unter der Länderflagge vorgenommen werden.
Hier kommen Sie zur Jobbörse: www.jobzentrale-lkl.de

 

Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII (i.d.R. über 65 Jahre) erreicht haben sowie Kinder unter 15 Jahre, die ohne ein Elternteil in Deutschland sind, müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich

 

Ukraine Kurzantrag Sozialamt(PDF, 563 kB)
Ukraine Zusatzblatt (bei mehr als 4 Personen)(PDF, 198 kB)

Kurzantrag in Ukrainisch (zur Erklärung)(PDF, 552 kB)

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Sozialamt des Landkreises Leipzig:

Per E-Mail:

Für Borna, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Regis-Breitingen, Markkleeberg,
Böhlen, Elstertrebnitz, Großpösna, Groitzsch, Markranstädt, Pegau, Rötha, Zwenkau

an Sozialhilfe.borna@lk-l.de.

Für Grimma, Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Naunhof, Otterwisch, Parthen stein
W urzen, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwitz

an Sozialhilfe.Grimma@lk-l.de.

Per Post:

Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt
04550 Borna

 

Allgemeine Rechtslage zum Aufenthalt und Anmeldung

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Eine Registrierung bei den Behörden ist nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie aber Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Hilfe, oder ein über 90 Tage hinausgehendes Aufenthaltsrecht inkl. Arbeitserlaubnis anstreben müssen Sie sich registrieren.

Um im Landkreis Leipzig bleiben zu können, wird zunächst vom Ausländeramt geprüft, aus welchem wichtigen Grund keine Weiterverteilung im Bundesgebiet möglich ist. Dies kann zum Beispiel möglich sein, wenn schon Familienangehörige im Landkreis Leipzig wohnen, Sie hier eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Bitte beachten Sie, dass eine angemietete Wohnung allein kein wichtiger Grund ist.

Sollten sie bereits bei einer anderen Ausländerbehörde registriert sein und wollen in den Landkreis Leipzig umziehen, dann müssen Sie dort einen Umverteilungsantrag stellen. Eine Bearbeitung solcher Fälle über dieses Portal ist leider nicht möglich.

Hier geht es zum Portal:

Antrag für aus dem Ausland einreisende Urkaine-Vertriebene: Wohnsitz im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grund

Falls Sie bis dahin keine Notunterkunft finden, steht in Leipzig eine zentrale Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung. Diese befindet sich hier: Aufnahmeeinrichtung Mockau II, Graf-Zeppelin-Ring 15, 04356 Leipzig.

Weitere Informationen können Sie unter: www.bmi.bund.de/ukraine abrufen. Dort finden Sie auch die Antworten zu einigen oft gestellten Fragen in deutsch, ukrainisch und englisch.

Aktuell: Zahlreiche freie Wohnungen wurden gemeldet, vorerst kein weiterer Bedarf - Meldungen trotzdem möglich

Mithilfe zahlreicher Angebote aus dem gesamten Landkreis konnten die Unterbringungskapazitäten in Wohnungen stark ausgeweitet werden. Vielen Dank für die Unterstützung an Wohnungsunternehmen, Kommunen und Vermieter. Die Lage kann sich natürlich jederzeit ändern. Deshalb können Sie freie Wohnungen gerne weiterhin im Ausländeramt an unterbringung.asyl@lk-l.de melden. In diesem Fall müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihr Angebot erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird.

Weitere Informationen zum Thema Unterbringung/Wohnung finden Sie im Folgenden:

Was gilt es bei der privaten Unterbringung zu beachten?

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen – müssen es aber nicht. Wenn die Unterbringung z.B. im Gäste- oder im leerstehenden Kinderzimmer organisiert wird, ist dies als private Nachbarschaftshilfe zu verstehen. Die Kosten hierfür können nicht durch den Landkreis übernommen werden. Die Unterbringung auf eigene Initiative ist nur als Übergangslösung zu verstehen und kann eine dauerhafte Lösung in der Regel nicht ersetzen. Darüberhinaus haben nur registrierte ukrainische Staatsbürger Anspruch auf andere Leistungen, darunter Arbeitslosengeld II, Krankenversicherung oder eine Beschäftigungserlaubnis. Menschen, die sich mit einem Visum in der EU aufhalten, haben dieses Recht nicht.

Umzug in den Landkreis Leipzig aus wichtigen Gründen

Die Verteilung der in Deutschland ankommenden Ukraine-Vertriebenen erfolgt entsprechend einer Quotenregelung. Der Freistaat Sachsen hat aufgrund seiner Nähe zu den Grenzen zu Polen und Tschechien bereits sehr viele Ukraine-Vertriebenen aufgenommen und im Verhältnis zu anderen Bundesländern seine Aufnahmequote gegenwärtig bereits erfüllt. Daher werden neu ankommende Personen an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen geleitet und von dort aus auf andere Bundesländer verteilt.

Natürlich gibt es auch Fallkonstellationen, bei denen wichtige Gründe für einen Verbleib im Landkreis Leipzig sprechen und somit die reguläre Verteilung in andere Bundesländer unzumutbar ist. Ein Antrag kann über das unten verlinkte Portal gestellt werden. Dieses Portal dient dazu, durch das Ausländeramt prüfen zu lassen, ob für Sie eine solche Ausnahmeregelung getroffen wird. Wir weisen aber bereits an dieser Stelle darauf hin, dass vor einer Verteilentscheidung im Bundesgebiet angemieteter Wohnraum für sich allein genommen keinen triftigen Grund darstellt, um eine Verteilung ein anderes Bundesland zu verhindern.

 

Hier geht es zum Portal:


Ukraine Hilfe: Antrag Wohnsitz im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grund

 

Personen, die bereits im Landkreis wohnen und eine neue Unterkunft brauchen

Auf der Homepage des Landkreises ist ein neues Online-Tool geschalten, auf dem sich die Personen mit Umzugswunsch melden können. Voraussetzung ist, dass diese Personen bereits im Landkreis registriert/angemeldet sind und einen Antrag auf Leistung gestellt haben.

Hier geht es zum Portal:

Ukraine Hilfe: Wohnungssuche im Landkreis Leipzig | Beteiligungsportal Landkreis Leipzig (sachsen.de).

Briefkasten – bitte Namen in lateinischen Buchstaben

Bitte daran denken, die Briefkästen in den Wohnungen oder auch privaten Unterkünften mit den Namen der Geflüchteten in lateinischen Buchstaben zu beschriften. Ansonsten ist die Post mit den Einladungen von Ämtern, Unterlagen zum Bankkonto oder die ID- Nummern vom Bundeszentralregister für Steuern u.a. nicht zustellbar.

Unbegleitete Kindern und Jugendliche sollen sich beim Jugendamt melden

Für allein reisende Kinder und Jugendliche und betreute Waisenkinder wird das Jugendamt Lösungen finden. Dort wird geklärt, welche Leistungen für die Minderjährigen gewährt und welche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Bitte melden Sie sich in diesem Fall an das Jugendamt des Landkreises Leipzig per E-Mail an
jugendamt@lk-l.de.

Wie sind die Vertriebenen aus der Ukraine versichert?

Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland versichert. Wer jedoch Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat, ist automatisch in Deutschland krankenversichert. Voraussetzung ist, dass ein Antrag beim Jobcenter gestellt wurde (alle Informationen hierzu sind in der Rubrik "Jobcenter – Staatliche Geldleistungen" zu finden). Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Vom Staat nicht abgedeckt sind private Haftpflichtversicherungen oder andere freiwilligen Versicherungen.

Wer über ein Visum einreist und/oder keine Leistungen vom Jobcenter erhält, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Wer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgeht, ist automatisch gesezlich krankenversichert.

Was muss gesundheitlich beachtet werden?

Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus "geimpft" eine erneute Impfung erhalten, wenn sie mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, der nicht in der EU zugelassenen ist (z.B. Sputnik). Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Auch Menschen aus der Ukraine können sich die kostenfreien Impfangebote vor Ort in Anspruch nehmen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig möchte Ihnen Schutz vor Infektionen bieten und bittet sie um Ihre Zuarbeit. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus! Gleichzeitig bieten wir Ihnen eine Impfung gegen SARS-CoV-2 an, wenn Sie dagegen noch keine Schutzimpfung erhalten haben. Sie können in Deutschland jederzeit medizinische Hilfe erhalten. Wenn Sie sich beim Ausländeramt angemeldet haben, erhalten Sie einen Behandlungsschein, mit dem Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können. Diese beraten Sie auch, wenn es um Impfungen gegen Corona, Tuberkulose, Maser etc. geht. In Deutschland muss jedes Kind, das eine Kindertageseinrichtung besucht, gegen Masern geimpft sein.

Wenn Sie noch keinen Arzt oder keine Ärztin gefunden haben, können Sie sich auch an das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig wenden. Beispielsweise, wenn Sie sich gegen Corona oder Ihre Kinder gegen Masern impfen lassen möchten. Bitte füllen Sie dazu die Fragebögen aus und senden diese an gesundheitsamt@lk-l.de

Anamnesebogen Gesundheitsamt(PDF, 305 kB)

ми хочемо попросити Вас захиститися від інфекцій та бажаємо співпраці. Водночас ми пропонуємо вам зробити щеплення від CoV-2, якщо Ви ще не зробили щеплення від нього.
Ви можете отримати медичну допомогу в Німеччині в будь-який час, якщо ви зареєструвалися в імміграційній службі. Bи отримаєте довідку на дозвіл лікування, з якою можна звернутися до лікаря. Вони також проконсультують вас щодо щеплень проти Коронавірусу, туберкульозу, кору тощо. У Німеччині кожна дитина, яка відвідує дитячий сад, повинна бути вакцинована проти кору. Якщо ви ще не знайшли лікаря, ви можете звернутися до відділу охорони здоров’я району Лейпцига. Наприклад, якщо ви хочете зробити щеплення від коронавірусу або вашу дитину від кору.

Якщо ви ще не знайшли лікаря, ви також можете звернутися до Лейпцизького районного відділу охорони здоров'я. Наприклад, якщо ви хочете вакцинуватися від коронавірусу або ваших дітей проти кору. Будь ласка, заповніть форму і надішліть її на адресу: gesundheitsamt@lk-l.de

Анкета(DOC, 138 kB)

мы хотим попросить Вас защититься от инфекции и желаем сотрудничества. В то же время мы предлагаем вам сделать прививку от CoV-2, если Вы еще не сделали прививку от нее.
Вы можете получить медицинскую помощь в Германии в любое время, если вы встали на учет в иммиграционной службе. Вам выдадут справку о праве на лечение, с которой вы сможете выбрать врача, у которого вас также проконсультируют, нужны ли вам прививки от коронавируса, туберкулёзa, кори и т.д. В Германии ребенок, который посещает детский сад, должен быть привит от кори, если вы еще не нашли врача, вы также можете обратиться в отдел здравоохранения округа Лейпциг.

Если вы еще не нашли врача, вы также можете обратиться в отдел здравоохранения района Лейпцига. Например, если Bы хотите сделать прививку от короны или Bаших детей от кори. Пожалуйста, заполните анкету и отправьте ее по адресу: gesundheitsamt@lk-l.de
Анкета(PDF, 420 kB)

Wo finden die Menschen psychische Unterstützung?

Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Leipzig
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Telefon: 0341/ 92787712
Email: psz@mosaik-leipzig.de
Website: www.mosaik-leipzig.de

Aufklärungsvideos Gesundheit (HIV, Tuberkulose)

In einem fremden Land treten unweigerlich viele Fragen auf, gerade hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Wir geben in zehn Videos Antworten auf die wichtigsten Fragen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Dabei berücksichtigen wir die Aspekte: Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass.

Homepage der Aidshilfe mit videos in Ukrainisch und Russisch: https://www.aidshilfe.de/wichtig-wissen-videos-ukrainische-gefluechtete

 

Dürfen Ukrainer nach der Ankunft in Deutschland sofort arbeiten?

Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete (§ 24 Aufenthaltsgesetz) können ukrainische Staatsbürger auch hier arbeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen und die Umsetzung sind derzeit noch in Klärung. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings die Anmeldung/Registrierung beim Ausländeramt. Dann bekommn Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung und gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis.

Spezielle Angebote zur Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration von Schutzsuchenden in Sachsen bieten:

Arbeitsmarktmentoren
www.arbeitsmarktmentoren-sachsen.de


Projekt „RESQUE 2.0“ in Leipzig
www.projekt-resque.de

 

Telefonische Beratung der Arbeitsagentur auf Ukrainisch und Russisch:

Rufnummer: 0911 178-7915
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr

 

Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung"

www.netzwerk-iq-sachsen.de

Ich möchte Deutsch lernen, welche Möglichkeiten habe ich?

Volkshochschule bietet Sprach- und Integrationskurse an

Die Volkshochschule Landkreis Leipzig bietet für Menschen aus der Ukraine Sprach- und Integrationskurse an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Zulassung muss aber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt werden.

Bei der Anmeldung zu den Sprachkursen unterstützen Sie dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule.

Offene Sprechzeiten der VHS Landkreis Leipzig für die Beratung und Anmeldung sind:
Borna: Jahnstraße 24a, Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Grimma: Wallgraben 21, Dienstag 9 bis 12 und Mittwoch 13 bis 17 Uhr
Weitere Informationen und Kontaktdaten können der Homepage entnommen werden.
https://www.vhs-lkl.de/ und im Flyer zu den Integrationskursen: Der Integrationskurs/Інтеграційний курс(PDF, 1,8 MB)

Teilnahme zum Integrationskurs durch das Kommunale Jobcenter

Wenn Sie Geldleistungen vom Jobcenter beziehen, können Sie auch dort eine Zulassung zu einem Integrationskurs erhalten. Möglicherweise sind Sie sogar verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen.

Unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/ haben Sie die Möglichkeit, sich angebotene Integrationskurse und freie Plätze in der Nähe ihres Wohnortes anzeigen zu lassen. In diesem Auskunftssystem finden Sie auch Ansprechpartner, Anschriften und Kontaktinformationen zu anderen Themen wie, Integrationsprojekte, Migrationsberatung und Behörden.

Darüber hinaus können Sie weitere Sprachförderung, z.B. Berufssprachkurse, in Anspruch nehmen, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Unter Berufssprachkurse - Sprachförderung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) finden Sie Informationen über Lerninhalte, Voraussetzungen und Termine zu bestehende Kurse. Eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie ebenfalls beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf, um einen Beratungstermin zum Thema Sprachförderung zu vereinbaren.

 

Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen?

Wer einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss hat, kann diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird der Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn der Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten die Antragssteller einen entsprechenden Bescheid.

Weitere Informationen:


www.anerkennung-in-deutschland.de- mehrsprachig
You would like to work as a foreign physican in the Free State of Saxony? – KGS (khg-sachsen.de)

www.netzwerk-iq-sachsen.de

Weitere Informationen folgen und werden fortlaufend aktualisiert.

Wo bekomme ich eine Steueridentifikationsnummer?

Wenn Sie sich beim Ausländeramt im Landkreis Leipzig angemeldet haben, werden Ihre Daten automatisch an die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden weitergeleitet, in dem Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben. Die Daten gehen dann an das Bundeszentralamt für Steuern und die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) wird dann per Post zugestellt.
Bitte melden Sie sich beim Ausländeramt an, und nicht beim Einwohnermeldeamt.

Muss mein Kind die Schule besuchen? Was muss ich beachten?

Alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Bitte beachten: Wenn Ihr Kind in Deutschland in eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen wird, muss es gegen Masern geimpft (Link zum Informationsblatt Maserschutzimpfung(PDF, 435 kB)) sein und dies auch nachweisen. Die Impfungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Hausärzte durch.

Welche Schulen gibt es und wie melde ich mein Kind dort an?

Wenn Sie Fragen zur Schulaufnahme und zum Schulsystem in Deutschland haben, helfen die Koordinatorinnen und Koordinatoren Migration/Integration des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung weiter. Für den Landkreis Leipzig ist zuständig:

Державний департамент освіти Саксонії - центральний орган для батьків з України, що потребують фахової допомоги. Окрім того, до нас можуть звертатися українські біженьці з педагогічною кваліфікацією.

Frau Dr. Christine Mäkert
Nonnenstraße 17 a
04229 Leipzig
Telefon: +49 341 4945-725
E-Mail: christine.maekert@lasub.smk.sachsen.de

Anmeldeportal online

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet. Auch wenn Ihr Kind im neuen Schuljahr 2022/2023 im Freistaat Sachsen in die 1. Klasse eingeschult werden soll, melden Sie es bitte ab sofort hier an:

Навіть якщо ваша дитина зарахована до 1-го класу в новому навчальному році 2022/2023 у федеральній землі Саксонія, будь ласка, зареєструйтеся тут негайно:

https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Mein Kind geht in eine Kindertagesstätte – Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages

Besucht Ihr Kind eine Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort), können die dafür anfallenden Elternbeiträge abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Die Unterlagen können Sie per Post an das Landratsamt Landkreis Leipzig Jugendamt, 04550 Borna senden oder direkt beim Jugendamt in Grimma, Karl-Marx-Straße 22 (Haupteingang über Parkplatz Prophetenberg), abgeben.

Увага! Будь ласка, заповніть анкету німецькою мовою.
Документ ,який Ви бачите на українській мові являється тільки вспоміжним документом для того,щоб cпростити Bам процедуру заповнення та допомoгти з перекладом.

 

Внимание! Пожалуйста, заполните анкету на немецком языке.
Документ, который Bы видите на руcском языке, является только документом, упрощающим процедуру заполнения и помощь с переводом.

 

Antrag Kitabeiträge(PDF, 301 kB)
Info Kitabeiträge UA(PDF, 73 kB)
Info Kitabeiträge RUS(PDF, 78 kB)
Datenschutzerklärung UA(PDF, 192 kB)
Datenschutzerklärung RUS(PDF, 291 kB)

 

Schulbedarf – Ich möchte für mein Kind/meine Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Unterstützung gibt es zum Beispiel für

  • den persönlichen Schulbedarf (Stifte, Hefte, Bücher, …)
  • die Fahrt mit dem Bus oder Zug zur Schule,
  • die Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule).
  • Klassenfahrten und Tagesausflüge

 

Я хотів/лa би подати заявку на пільги щодо пакету освіти для моєї дитини.

Є підтримка, наприклад:

  • особисте шкільне приладдя (ручки зошити книги)
  • поїздки до школи автобусом чи поїздом
  • обіди в школі або дитячих садках
  • Участь у суспільному та культурному житті наприклад у спортивному клубі або музичній школі
  • екскурсії або одноденні поїздки.

Я хотел/a бы подать заявку на льготы по пакету образования для моего ребенка.
Есть поддержка, например:

  • личные школьные принадлежности (ручки тетради книги)
  • поездки в школу на автобусе или поезде
  • обеды в школе или детских садах
  • участие в общественной и культурной жизни например в спортивном клубе или музыкальной школе
  • экскурсии или однодневные поездки.

https://www.landkreisleipzig.de/bildungs-und-teilhabepaket.html

 

Mein Kind spricht kein Deutsch, wie kann es die Sprache erwerben?

In Sachsen gibt es das Integrationskonzept der Vorbereitungsklassen in den Schulen. Dadurch können die Kinder mit zunehmenden Erwerb der deutschen Sprache schrittweise in den normalen Unterricht integriert werden. Derzeit stehen sachsenweit 3.700 Plätze in den Vorbereitungsklassen zur Verfügung.

Kultusministerium sucht Personal für Bildungsangebote/ Інформація, якщо вас цікавить педагогічна праця у Вільній землі Саксонія

Um den Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine schnelle einen Zugang zur schulischen Bildung zu ermöglichen, sucht das Landesamt für Schule und Bildung auch unter Kriegsflüchtlingen nach Lehrerinnen und Lehrern sowie weiterem pädagogischen Personal, beispielsweise auch für Ganztagsangebote. Für den Landkreis Leipzig zuständig ist:

Люди зі знанням української мови з педагогічним досвідом, мають змогу роботи в шкільній службі Вільної землі Саксонії,
Ви можете звернутися за консультацією до таких осіб:

Landesamt für Schule und Bildung
Eric Zschoch
Nonnenstraße 17 a
04229 Leipzig
Telefon 0341 4945 725
E-Mail: eric.zschoch@lasub.smk.sachsen.de

Haustiere

Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen, was ist zu beachten?

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise dieser Tiere, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der aktuellen Situation wurden vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen. Das bedeutet, Sie können mit Ihrem Haustier bis auf bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreise von Haustieren muss aber angezeigt werden. Bitte nutzen hierfür Sie dieses Formular(PDF, 264 kB)und senden es an lueva@lk-l.de

Um einen Mindestschutz vor Tollwut zu gewährleisten, gelten in Sachsen folgende Bedingungen für den Umgang den Hunden, Katzen oder Frettchen:

  • Wenn keine Impfung gegen Tollwut vorliegt oder nachgewiesen werden kann: Es muss eine Impfung gegen Tollwut erfolgen. Das Tier muss für 21 Tage nach einer Impfung in Quarantäne.
  • Wenn eine Impfung vorliegt und nachgewiesen werden kann: Das Tier muss zunächst in Quarantäne und der Antikörpertiter bestimmt werden um eine belastbare Immunität nachzuweisen. Die Auswertung der Blutuntersuchung und damit das Ende der Quarantäne kann frühestens nach 72 Stunden erfolgen.
  • Sollten alle Einreisebestimmungen in die EU vorher erfüllt worden sein (anerkannte Impfung und Nachweis dessen über eine Antikörpertiterbestimmung) entfallen die o.g. Maßnahmen.

Die Quarantäne kann in den Wohnräumen des Tierhalters (sog. Heimquarantäne) erfolgen. Damit wird der Tierhalter nicht von seinem Tier getrennt und kann sein Tier selbst versorgen.
Wenn diese Isolierung nicht möglich ist, setzten Sie sich bitte mit dem Veterinäramt des Landkreis Leipzig in Verbindung: lueva@lk-l.de. Bitte nutzen Sie diese Mailadresse auch bei Fragen zum Gesundheitsstatus des Tieres, bei Fragen zur Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping oder wenn Sie zusätzlich einen EU-Heimtierausweis ausgestellt haben möchten.

Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.

Weitere Informationen auch in ukrainischer Sprache:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Spenden

Der Wunsch zu helfen, ist sehr groß. Der Landkreis Leipzig hat entschieden, keine eigene Spendenaktion zu starten. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben sich jedoch für eigene Aktionen entscheiden. Die Informationen dazu finden Sie meist auf den Webseiten der jeweiligen Kommune.

Geldspenden

Viele weiteren Organisationen und Hilfswerke rufen bereits zu Spenden auf, z.B.:

Aktion Deutschland hilft e.V. – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen
www.aktion –deutschland-hilft.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine

Deutsches Rotes Kreuz
www.drk.deIBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

Ärzte ohne Grenzen e.V.
www.aerzte-ohne-grenzen.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00

UNO-Flüchtlingshilfe
www.uno-fluechtlingshilfe.de/
Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50

Seriöse Organisationen finden Sie auch auf der Webseite es Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), das ein Prüfsiegel für sichere Spenden vergibt.

Sachspenden

Möbelfundus des Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V.

Der Möbelfundus "Am Prophetenberg" in Grimma nimmt gerne gut erhaltene Möbel entgegen. Bitte melden Sie sich im Vorfeld unter der Telefonnummer 03437 7075164 oder per E-Mail an moebelfundus@bsw-muldental.de, um zu klären, was gebraucht wird und wann die Sachen vorbeigebracht bzw. abgeholt werden können.

Im Moment werden über den Landkreis selbst keine Sachspenden entgegengenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Verteilung der Spendenmittel auf Landkreisebene sehr schwierig und aufwändig ist. Sofern es Ihnen möglich ist, helfen jedoch Spendenaktionen für die konkreten Personen in Ihren Gemeinden bzw. bei den Wohlfahrtsverbänden.

Wer Kleidung oder Ausstattung für die hier ankommenden vertriebenen Menschen spenden möchte der sollte die Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser in den Städten und Gemeinden nutzen.

Hinweis: Es kann sein, dass die Lager-Kapazitäten in den örtlichen Annahmestellen zeitweise ausgeschöpft sind. Idealweise rufen Sie vorher an und erkundigen sich, was bzw. ob derzeit etwas gebraucht wird! Es kann sein, dass Sachspenden zu einem späteren Zeitpunkt wieder angenommen werden. Bitte verwahren sie in diesen Fällen Möbel etc. auf und fragen noch einmal an.

Neue Regelungen für ukrainische Fahrzeuge
Ausnahmegenehmigungen müssen ab 1. Juli beantragt werden

Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, Besitzerin oder Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges sind, als anerkannter Flüchtling gelten und Ihr Hauptwohnsitz in Sachsen liegt, können Sie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV) einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung -> https://www.lasuv.sachsen.de stellen, damit Sie Ihr Fahrzeug zunächst nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben müssen. Die Ausnahmegenehmigung wird längstens bis zum 31.03.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Grenzversicherung oder Grüne Karte) für das Fahrzeug erteilt. Weiter müssen Sie die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung ihres Kraftfahrzeuges von einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle vorlegen. Zudem müssen Sie erklären, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen.

Den Antrag können Sie in elektronischer Form im Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr stellen, indem Sie den Antrag ausdrucken und diesen einschließlich der erforderlichen Unterlagen per E-Mail an poststelle@lasuv.sachsen.de oder per Post an Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Referat 42 - Straßenverkehrsordnung und Zulassungsrecht, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden senden. Eine persönliche Vorsprache im Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist nicht notwendig. Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Zur Deckung des Aufwandes wird in diesen Fällen eine Gebühr von 25,00 € erhoben, die mit dem Bescheid festgesetzt wird.

Weitere Informationen:
https://www.lasuv.sachsen.de
Merkblatt Teil A deutsch(PDF, 33 kB)
Merkblatt Teil A ukrainisch(PDF, 72 kB)
Merkblatt Teil B deutsch(PDF, 29 kB)
Merkblatt Teil B ukrainisch<br />(PDF, 49 kB)
Nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung (spätestens nach dem 31.03.2024) oder falls die Ausnahmemöglichkeit nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeuges auf eine deutsche Zulassung notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Leipzig haben, sind für Sie die Zulassungsstellen in Borna und Grimma zuständig. (Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, maximal ein Jahr am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Zum Beispiel müssen Sie, wenn Sie über das 90-Tage-Visum, also ohne Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen, Ihr Fahrzeug nicht anmelden).

Hinweis: Bevor Sie diesen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Dauer des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes und somit die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung für Sie ausreichend wäre. Möglicherweise könnte es sinnvoller sein, zuerst den KfzHaftpflichtversicherungsschutz zu verlängern.

Ukrainische Führerscheine in Deutschland

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Mit der Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) wird die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

Sollte Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Leipzig (fahrerlaubnis@lk-l.de).

Dort wird geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dies bestätigt wird, erhalten Sie einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt (gültig höchstens bis zum 06.03.2025). Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt:

  • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
  • Führerschein-Nummer und
  • Geburtsdatum

Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen.

Weitere Informationen zum ukrainischen Führerschein und der Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter

BMDV - Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (bund.de)

Weitere Informationen z.T. auch in ukrainisch, russisch oder englisch:

  • Psychische Erste Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendlichen können auf extreme Belastungen mit unterschiedlichsten Verhaltensweisen reagieren. Im Flyer der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer wird in Deutsch, Ukrainisch und Russisch aufgezeigt, wie Eltern unterstützen können und wo medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann.

Link zum Flyer: https://opk-info.de/zum-thema-ukraine/flyer/

  • Hilfe für schwangere Frauen

Schwangere Frauen aus der Ukraine, die hierher geflüchtet sind, können Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Weitere Informationen:

Plakat DE(PDF, 444 kB)
Flyer UA(PDF, 261 kB)
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

  • Ukraine-Hilfe-Sachsen

Informationsplattform mit mehr als 500 Links für Geflüchtete und Helfer in Sachsen:

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Freistaat Sachsen:
https://www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html

  • Zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland

Informationen des Innenministeriums: https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html
FAQ´s des Innenministeriums (mehrsprachig): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
FAQ´s des BAMF (mehrsprachig): https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html<br />

  • Auswärtigen Amt zur Situation in der Ukraine

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR

  • Familiensuchdienst des DRK

https://www.drk-suchdienst.de/

  • Hilfsangebote für Frauen und Kinder

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  • Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel

Flyer D(PDF, 549 kB)
Flyer UA(PDF, 300 kB)
Flyer RU(PDF, 300 kB)

  • Unterstützung für private oder ehrenamtliche Initiativen im Landkreis Leipzig

Für sogenannte Mikroprojekte, die einen Beitrag zur Integration leisten, können ehrenamtlich Initiativen, oder Privatpersonen sowie mit ihnen kooperierende kommunale oder freien Träger sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie anerkannte Religionsgemeinschaften eine Förderung* beantragen. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Kultur- und Sprachmittlung.
Das Team der Koordinierungsstelle für Integration im Landkreis Leipzig unterstützt Sie gern bei der Planung und Antragstellung.

Weitere Informationen gibt es hier -> Förderung von Mikroprojekten LK Leipzig