Im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise/ Elterngeld werden Elterngeldanträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie Anträge auf Landeserziehungsgeld nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLEzGG) bearbeitet.

Elternzeit

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, davon kann ein Anteil auch flexibel bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.

Elterngeld

Die Leistungsarten des Elterngeldes (Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus) sind individuell kombinierbar. Basiselterngeld mit voller Elterngeldauszahlung kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Im Fall von besonders zu früh geborenen Kindern erhalten die Eltern als Sonderregelung gestaffelt zusätzliche Elterngeldmonate. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld-Plus kann Elterngeld länger ausgezahlt werden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für mindestens zwei bis maximal vier weitere Monate Elterngeld-Plus zu beziehen, wenn beide Elternteile in diesen mindestens zwei bis maximal vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eine Bewilligung wirkt maximal für die letzten drei Lebensmonate zurück.

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Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Es kann entweder im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer u. a. für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderten Kindertagespflege in Anspruch nimmt.

Für das Landeserziehungsgeld gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Ab dem 3. Kind wird Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gewährt.

 

Information und Beratung

- persönlich bei den Mitarbeitern in der Elterngeldstelle

- über Internet: www.landkreisleipzig.de; www.bmfsfj.de; www.familien-wegweiser.de

Mitarbeiter

Borna

  • Anja Franke ElterngeldZimmer: 131a Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2120 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Nina Rost Sachgebietsleiterin SG Schwerbehindertenausweise/ElterngeldZimmer: 102 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2127 Fax:+49 3437 984-7083 und 7084 Location
  • Kathrin Kirchhübel Elterngeld ElterngeldZimmer: 135 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2126 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Sybille Krone ElterngeldZimmer: 133 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2267 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Julia Saz ElterngeldZimmer: 144 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2189 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Angela Mai ElterngeldZimmer: 134 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2124 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Ina Reiche-Fischer ElterngeldZimmer: 134 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2269 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Claudia Schneidewind ElterngeldZimmer: 131a Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 - 2111 Fax:+49 3437 984-7083 Location
  • Melissa Schneibel ElterngeldZimmer: 132 Brauhausstraße 8 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2268 Fax:+49 3437 984 7083 Location

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