Postanschrift: | Landratsamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstraße 4 04552 Borna |
Das Anliegen des Denkmalschutzes
Kulturdenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen in Museen nur zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern auch durch alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, ist Ausdruck unserer kulturellen Tradition und prägt das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden. Denkmalpflege dient in diesem Sinne dem Wohl des Einzelnen und der Allgemeinheit.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des behördlichen Denkmalschutzes bildet das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 3. März 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S 234). Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Das können Gebäude, Plätze, Landschaftsgärten, technische Denkmale oder aber auch Bodendenkmale sein.
Frage: Habe ich ein Kulturdenkmal?
Die Kulturdenkmale sollen nachrichtlich in öffentliche Verzeichnisse, sogenannte Kulturdenkmallisten, aufgenommen werden. Auskünfte, ob Ihr Objekt in der aktuellen Liste der Kulturdenkmale erfasst ist, erteilt Ihnen gern unsere untere Denkmalschutzbehörde.
Genehmigungspflichten
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen müssen beachten, dass vor jeder Veränderung am Denkmal eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich für jeden Eigentümer eines älteren Gebäudes oder vor mit Bodeneingriffen verbundenen Baumaßnahmen die Nachfrage, ob denkmalschutzrechtliche Belange betroffen sind. Die Genehmigung ist bei unserer Unteren Denkmalschutzbehörde in 2facher Ausfertigung mit den dazu notwendigern Unterlagen zu beantragen.
Fördermöglichkeiten
Da die Erhaltung von Kulturdenkmalen im öffentlichen Interesse liegt und manchmal (durchaus nicht in der Regel) mit erhöhten Aufwendungen verbunden ist, besteht die Möglichkeit der Förderung durch die öffentliche Hand.
Zurzeit bestehen für Eigentümer von Kulturdenkmalen u.a. folgende Fördermöglichkeiten:
- Gewährung steuerlicher Erleichterungen nach den Regelungen der §§ 7i, 10f und 11b oder 10g des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Diese beinhalten unter bestimmten Bedingungen die steuerliche Absetzung von Instandsetzungsaufwendungen.
- Ausreichung von Zuwendungen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmales. Hierunter ist die anteilige direkte Bezuschussung der denkmalbedingten Mehraufwendungen insbesondere bei hochwertigen und existentiell gefährdeten Kulturdenkmalen zu verstehen.
Ansprechpartner für die jeweilige Stadt / Gemeinde:
Nora Pietrowski SB Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 323 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1633 Fax:+49 (3433) 241 7113 E-MailLocation |
Belgershain, Borsdorf, Brandis, Machern, Naunhof, Parthenstein |
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Victoria Delmare SB Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 323 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1639 Fax:+49 (3433) 241 7113 E-MailLocation |
Bad Lausick, Borna, Großpösna, Kitzscher, Neukieritzsch, |
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Detlef Körner SB Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 320 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1632 Fax:+49 (3433) 241 7113 E-MailLocation |
Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Pegau, Markkleeberg, Markranstädt |
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Katrin Siebert SB Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 322 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1628 Fax:+49 (3433) 241 7113 E-MailLocation |
Bennewitz, Colditz, Grimma, Lossatal, Thallwitz,Trebsen, Wurzen |
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Sigrun Schüler SB Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 318 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1645 Fax:+49 (3433) 241 7113 E-MailLocation |
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Dokumente
- Antrag auf Genehmigung nach § 14 SächsDSchG(DOCX, 23 kB)
- Antrag auf Genehmigung nach § 12 SächsDSchG(DOCX, 24 kB)
- Antrag auf Genehmigung nach § 12 / § 14 SächsDSchG(DOCX, 24 kB)
- Bekanntmachung Anzeigeverfahren(PDF, 71 kB)
- Anzeigeformular(PDF, 20 kB)
- tabelle_kostenzusammenstellung §§ 7i, 10g EStG(PDF, 4,3 kB)
- Antrag auf Bescheinigung § 10g EStG(PDF, 41 kB)
- Antrag auf Bescheinigung § 7i EStG(PDF, 37 kB)
- Antrag auf vorläufige Bescheinigung § 7i EStG(PDF, 44 kB)
- Merkblatt zu §7i EStG(PDF, 21 kB)
- Zugänglichkeitserklärung § 10g EStG(PDF, 5,4 kB)
- Denkmalförderung Antragsformular(PDF, 1,4 MB)
- Denkmalförderung Anlage 1(PDF, 14 kB)
- Denkmalförderung Anlage 2(PDF, 13 kB)
- Richtlinie zur Denkmalförderung(PDF, 1,2 MB)
- Antrag auf Auskunft zum Denkmalschutz(DOCX, 25 kB)