Wegen der sprunghaften Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind in ganz Sachsen alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine auf das ASP-Virus zu untersuchen. Zusätzlich zur Trichinenprobe müssen deshalb Blutproben beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) abgegeben werden, das für den Erlegungsort zuständig ist. Für den Mehraufwand erhält der Antragssteller 20 Euro. Das Schwarzwild darf erst vermarktet werden, wenn ein negatives Untersuchungsergebnis (kein ASP-Virus) vorliegt. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 02.11.2021.

Die neuen Wildmarken (Wild-ID) für die Kennzeichnung von erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig ausgegeben. Alles wichtige zur Abgabe der Proben, zur neuen Wild-ID und dem Sächsischen Wildtiermonitoring finden Sie auf diesern Seite.

Unten im Downloadbereich finden Sie - werktäglich aktualisiert - die Untersuchungsbefunde der letzten 14 Tage sowie den Probenbegleitschein und die Hinweise zur Entnahme und Versand von Probenmaterial von Wildschweinen und eine Anleitung für das "Sächsische Wildtiermonitoring"

Ausgabe der neuen Wildmarken (Wild ID)

Ab 1. April müssen in Sachsen die neue gelben Wildmarken (Wild-ID) für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben genutzt werden. Grundlage hierfür ist der Erlass des Sächsischen Ministeriums für Soziales (SMS) (Quelle: Tierseuchenbekämpfung | Datenübermittlung ASP; Online Anwendung "Sächsisches Wildmonitoring" 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 3. November 2022 zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten (sachsen.de)). Im Landkreis Leipzig werden die Marken durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgegeben.

Die Ausgabe der Wild-ID erfolgt am Standort:

  • Borna
    Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Kellergeschoss Zi. 5.K.3,
    ausschließlich im Zeitraum
    Dienstag von 08.30 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.30 Uhr
    Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 08.30 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr


Zusätzlich erfolgt die Ausgabe der Wild-ID am Standort :

  • Grimma
    Heinrich-Zille Straße/Haus-Nr. 5, Erdgeschoss, Zi. 4.1.26,
    Jeden 1. Dienstag im Monat von 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
    Jeden 3. Freitag im Monat von 8.30 bis 12.00 Uhr (Achtung! Nicht am 15.3.2023)


Bei der Abholung müssen der gültige Jagdschein, die Erlaubnis zur Jagdausübung im Landkreis Leipzig sowie der Nachweis zur Übertragung zur Trichinenprobenentnahme vorgelegt werden.

Sächsisches Wildmonitoring und Probenergebnisse

Die bisherigen Probenbegleitscheine zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) verlieren ab dem 01.04.2024 ihre Gültigkeit. Stattdessen müssen die Proben im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ digital erfasst werden. Das handschriftliche Ausfüllen des ASP-Probenbegleitscheines fällt somit weg, statt dessen muss der im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ erstellte Probenbegleitschein ausgedruckt werden. Im Downloadbereich auf dieser Seite ist eine Anleitung zu finden, wie die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest sowie die Trichinellenproben im „Sächsischen Wildmonitoring“ angelegt werden können.

Für die Untersuchung der Schweiß und Trichinenproben müssen die Vorlage des Probenbegleit- und Wildursprungsscheins aus dem Sächsischen Wildmonitoring ausgedruckt, unterzeichnet und gemeinsam mit den entsprechenden Proben abgegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest und die Trichinellenproben getrennt voneinander in zwei Beuteln verpackt werden und jeweils mittels der Klebedoublette mit der Wild-ID, sowie bei den Blutproben zusätzlich auch mit den Klebedoubletten der Probenröhrchen gekennzeichnet werden.

Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden, sobald der Befund vorliegt, elektronisch übermittelt und können im „Sächischen Wildmonitoring abgerufen werden. Wichtig: Bei den Ergebnissen der Trichinenuntersuchungen handelt es sich jedoch lediglich um eine Vorabinformation, die derzeit noch nicht rechtsverbindlich ist. Das rechtsverbindliche Ergebnis wird weiterhin durch das Lebensmittel- und Veterinäramt unter lueva.lk-l.de veröffentlicht.

Die Abgabe der Proben nach herkömmlicher* Methode ist noch bis 31. März an den Standorten in Borna, Grimma und Wurzen und möglich. Am Standort Grimma des Veterinäramtes ist es jedoch vorerst nicht mehr möglich, Schweiß- und Trichinenproben von Schwarzwild mit neuen Wildmarken (Wild-ID) abzugeben.

Die Annahme der Proben mit neuen Wildmarken (Wild ID) ist nur an den Standorten Borna und Wurzen möglich:

  • Borna
    Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Kellergeschoss Zi. 5.K.3,
    Öffnungszeiten:
    Montag: 08.00 - 10.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 10.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00. - 10.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00 - 10.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
    Freitag: 08.00 - 10.00 Uhr

  • Wurzen
    Friedrich-Ebert-Straße 2, Stadtverwaltung Wurzen, hinterer Kellereingang
    Öffnungszeiten:
    Montag: 07.00 - 9.00 Uhr
    Dienstag: 15.00 - 17.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Mit dem Wechsel zur neuen Wild-ID können die Proben und somit auch der Anspruch auf Aufwandsentschädigung derzeit nur dem Jagdausübungsberechtigten zugeordnet werden. Begehungsscheininhaber können durch den Jagdausübungsberechtigten zur Eingabe von Proben im Programm „sächsisches Wildmonitoring“ freigeschaltet werden und somit selbstständig Proben im jeweiligen Revier eintragen. Für die Ausgabe der Wild-ID müssen Begehungsscheininhaber eine schriftliche Vollmacht des JAB vorlegen. So werden die Vorgaben der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03.11.2022 umgesetzt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Landkreis Leipzig gern zur Verfügung. Telefon: 03433/241-2503 oder 03433/241-2526

Ab 1. April müssen in Sachsen die neue gelben Wildmarken (Wild-ID) für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben genutzt werden. Grundlage hierfür ist der Erlass des Sächsischen Ministeriums für Soziales (SMS) (Quelle: Tierseuchenbekämpfung | Datenübermittlung ASP; Online Anwendung "Sächsisches Wildmonitoring" 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 3. November 2022 zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten (sachsen.de)). Im Landkreis Leipzig werden die Marken durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgegeben.
Die Ausgabe der Wild-ID erfolgt am Standort:
Stauffenbergstraße 4, Haus 5,
Kellergeschoss Zi. 5.K.3,
04552 Borna
ausschließlich im Zeitraum
Dienstag von 08.30 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Ausgabe der Wild-ID am Standort :
Heinrich-Zille Straße/Haus-Nr. 5,
Erdgeschoss, Zi. 4.1.26,
04668 Grimma
Jeden 1. Dienstag im Monat von 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Jeden 3. Freitag im Monat von 8.30 bis 12.00 Uhr
Bei der Abholung müssen der gültige Jagdschein, die Erlaubnis zur Jagdausübung im Landkreis
Leipzig sowie der Nachweis zur Übertragung zur Trichinenprobenentnahme vorgelegt werden.

Die bisherigen Probenbegleitscheine zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) verlieren ab dem 01.04.2024 ihre Gültigkeit. Stattdessen müssen die Proben im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ digital erfasst werden. Das handschriftliche Ausfüllen des ASP-Probenbegleitscheines fällt somit weg, statt dessen muss der im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ erstellte Probenbegleitschein ausgedruckt werden. Im Downloadbereich auf dieser Seite ist eine Anleitung zu finden, wie die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest sowie die Trichinellenproben im „Sächsischen Wildmonitoring“ angelegt werden können.
Für die Untersuchung der Schweiß und Trichinenproben müssen die Vorlage des Probenbegleit- und Wildursprungsscheins aus dem Sächsischen Wildmonitoring ausgedruckt, unterzeichnet und gemeinsam mit den entsprechenden Proben abgegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest und die Trichinellenproben getrennt voneinander in zwei Beuteln verpackt werden und jeweils mittels der Klebedoublette mit der Wild-ID, sowie bei den Blutproben zusätzlich auch mit den Klebedoubletten der Probenröhrchen gekennzeichnet werden.
Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden, sobald der Befund vorliegt, elektronisch übermittelt und können im „Sächischen Wildmonitoring abgerufen werden. Wichtig: Bei den Ergebnissen der Trichinenuntersuchungen handelt es sich jedoch lediglich um eine Vorabinformation, die derzeit noch nicht rechtsverbindlich ist. Das rechtsverbindliche Ergebnis wird weiterhin durch das Lebensmittel- und Veterinäramt veröffentlicht unter lueva.lk-l.de veröffentlicht.
Die Abgabe der Proben nach herkömmlicher* Methode ist noch bis 31. März an den Standorten in Borna, Grimma und Wurzen und möglich. Am Standort Grimma des Veterinäramtes ist es jedoch vorerst nicht mehr möglich, Schweiß- und Trichinenproben von Schwarzwild mit neuen Wildmarken (Wild-ID) abzugeben. Die Annahme dieser Proben ist nur an den Standorten Borna und Wurzen möglich:
• Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Kellergeschoss Zi. 5.K.3, 04552 Borna
• Friedrich-Ebert-Straße 2, Stadtverwaltung Wurzen, hinterer Kellereingang, 04808 Wurzen
Öffnungszeiten:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Borna 08.00 - 10.00 Uhr 08.00 - 10.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr 08.00 - 10.00 Uhr 08.00 - 10.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr 08.00 - 10.00 Uhr
Wurzen 07.00 - 9.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr - 14.00 - 16.00 Uhr -

Mit dem Wechsel zur neuen Wild-ID können die Proben und somit auch der Anspruch auf Aufwandsentschädigung derzeit nur dem Jagdausübungsberechtigten zugeordnet werden. Begehungsscheininhaber können durch den Jagdausübungsberechtigten zur Eingabe von Proben im Programm „sächsisches Wildmonitoring“ freigeschaltet werden und somit selbstständig Proben im jeweiligen Revier eintragen. Für die Ausgabe der Wild-ID müssen Begehungsscheininhaber eine schriftliche Vollmacht des JAB vorlegen. So werden die Vorgaben der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03.11.2022 umgesetzt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramtes Landkreis Leipzig gern zur Verfügung. Telefon: 03433/241-2503 oder 03433/241-2526

 

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