Wegen der sprunghaften Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind in ganz Sachsen alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine auf das ASP-Virus zu untersuchen. Zusätzlich zur Trichinenprobe müssen deshalb Blutproben beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) abgegeben werden, das für den Erlegungsort zuständig ist. Für den Mehraufwand erhält der Antragssteller 20 Euro. Das Schwarzwild darf erst vermarktet werden, wenn ein negatives Untersuchungsergebnis (kein ASP-Virus) vorliegt.
Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 02.11.2021

Unten finden Sie - werktäglich aktualisiert - die Untersuchungsbefunde der letzten 14 Tage sowie den Probenbegleitschein und die Hinweise zur Entnahme und Versand von Probenmaterial von Wildschweinen.

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