Ab 01.05.2022 stellen Apotheken Zertifikate zur Genesung aus

Bei Symptomfreiheit wird Quarantäne auf fünf Tage verkürzt - Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt

Seit dem 25. April 2022 gelten folgende gelockerte Quarantäne- und Isolationsregeln:

  • Infizierte Personen müssen sich eigenständig absondern. Das Gesundheitsamt ruft nicht mehr an, um die Quarantäne auszusprechen. Es wird zudem dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.
  • Die Absonderung für Corona-Infizierte kann bereits nach fünf Tagen beendet werden, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Dann muss auch keine Freitestung mehr erfolgen. Für die Berechnung der Dauer der Absonderung können Sie den Quarantäne-Rechner im Anhang nutzen.
  • Bestehen am fünften Tag noch Symptome, verlängert sich die Absonderung solange bis die 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind - maximal aber auf zehn Tage.
  • Quarantänebescheide: Ab dem 25.04.2022 erstellt das Gesundheitsamt keine Quarantänebescheide mehr. Die Pflicht zur Quarantäne ergibt sich aus der Absonderungsverordnung des Landkreises Leipzig (siehe Dokumente). Für den Nachweis der Infektion gegenüber dem Arbeitgeber - und somit auch für Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz - reicht daher der Nachweis des positiven PCR-Testes aus.
  • Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Enge Kontaktpersonen - insbesondere Hausstandsangehörige - sind weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.
  • Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, müssen bei Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test (Fremdtestung: Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. Dies gilt nur, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen wird. Wer für zehn Tage abgesondert war, muss keinen negativen Test vorlegen. Hier gilt die Regelung wie bisher.
  • Übergangsregelung: Ab dem 25. April 2022 gelten diese Regelungen für alle Personen. Das heißt, die Absonderung als Kontaktperson ist beendet und positiv getestete Personen, deren Absonderung bereits mindestens fünf Tage dauert und die für 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden.

Genesenenzertifikate über Apotheken

Zertifikate zur Genesung werden für alle Neuinfektionen ab dem 01.05.2022 nicht mehr durch das Gesundheitsamt erstellt. Wer ein solches Zertifikate benötigt, kann sich dieses wie bei den Impfzertifikaten in den Apotheken ausstellen lassen. Als Nachweis über die Infektion muss dort das positive PCR - Testergebnis vorgelegt werden. Apotheken, die  diesen Service anbieten, finden Sie unter www.mein-apothekenmanager.de.

Die aktuellen Zahlen der COVID-19-Infektionen im Landkreis Leipzig finden Sie im Dokument-Download.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite: https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html

Dokumente (Download)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.