Das Team der Koordinierungsstelle für Integration unterstützt Sie gern bei der Planung und Antragstellung von ehrenamtlichen Projekten sowie auf Wunsch auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Transfer von Best-Practice-Beispielen in andere Kommunen.
Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 5.000 Euro pro Projekt und 1.000 Euro pro Sprachkurs betragen.
Stichtag zur Antragsstellung
Alle eingegangenen Anträge werden bis zu folgenden Stichtagen gesammelt und anschließend bearbeitet:
31.03.2023/31.05.2023/31.07.2023/30.09.2023
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Weitere Informationen finden Sie im unten stehenden Dokument "Hinweise zur Antragsstellung 2023".
Bitte senden Sie den Antrag zur Vorabprüfung elektronisch an mikroprojekte-kfi@lk-l.de
Beispiele für ehrenamtliche Mikroprojekte:
- Sprach- oder Konversationskurse
- Sprachmittlung
- Begegnungsprojekte, beispielweise verbunden mit kreativen, sportlichen oder handwerklichen Tätigkeiten
- Kulturvermittlungsprojekte für Familien, Frauen, Männer oder Kinder mit Migrationshintergrund
- Familienpatenschaften
- Ausflüge zum Kennenlernen der neuen Heimat
- Begegnungs- oder Nachbarschaftsfeste
Übersicht über zuwendungsfähige Ausgaben (Verwendungszwecke)
förderfahig |
Zusammenfassung mehrerer (Teil-) Maßnahmen in einem Mikroprojekt |
Ehrenamtspauschale (EA) Die Höhe der EA orientiert sich an der Richtlinie „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“, d.h. 40 Euro pro Monat. Eine Anpassung der Pauschale an die Einsatzzeit pro Monat ist möglich. Es sind folgende durchschnittliche Einsatzzeiten pro Monat möglich: 40 Euro bei 20 Stunden pro Monat, 30 Euro bei 15 Euro pro Monat und 20 EUR bei 10 Stunden pro Monat. |
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Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Sprachmittlung und andere Einsätze (z.B. bei maximal 4-tägigen Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand), bei denen die Ehrenamtspauschale nicht möglich ist, sind maximal 10 Euro pro Stunde anzusetzen. 1. Sprachmittlung: mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, max. sind 100 Euro pro Monat je Sprachmittler möglich 2. andere Einsätze: max. sind 100 Euro pro Person je Antrag möglich |
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Honorar maximal 50 Prozent der Gesamtsumme pro Antrag und maximal 25 Euro pro Stunde |
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Verpflegung bis 50 Prozent der Gesamtkosten, Ausnahmen für selbst zubereitete Speisen, z.B. für gemeinsames Kochen, sind möglich |
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Fahrtkosten wirtschaftlichstes Verkehrsmittel, für erforderliche Nutzung eines Privat-PKW max. 0,17 Euro/km; für Empfänger von Honoraren nicht zusätzlich vorgesehen |
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Material/ Investive Sachausgaben Die für den Zuwendungszweck beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 Euro (brutto) übersteigen, sind zu inventarisieren und bis zum Ende der Maßnahme ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. |
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Miete/ Nutzungsgebühren bei Vorlage einer Kopie der Verträge |
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Ausleihgebühren /GEMA | |
Versicherungsschutz (für Veranstaltungen) | |
Pauschale für Porto einmalige Pauschale über 10 Euro pro Projekt oder über die Abrechnung von Einzelbelegen |
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Einzelfallprüfung |
Sportveranstaltungen wenn eine finanzielle Unterstützung über den Kreissportbund Landkreis Leipzig nicht möglich ist – Vorrang beachten! |
Übernachtungskosten | |
Telefon- und Internetkosten anteilige Übernahme, bei Vorlage einer Kopie der Verträge |
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nicht förderfähig |
ausschließlich Ausflüge |
personenbezogene Teilnehmergebühren (z. B. für Schwimmkurs) |
Konkrete Beispiele von aktuellen und vergangenen Projekten können Sie den Übersichten zu Mikroprojekten entnehmen.
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2021(PDF, 23 kB)
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2022 (Stand November 2022)(PDF, 388 kB)
Nähere Informationen zu den Formalitäten der Beantragung und Abrechnung der Mikroprojekte entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung unter "Formulare/Dokumente". Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an
Martina Richter Koordinatorin Integration Asyl FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 414 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-3431 Fax:03433 241-7149 E-MailLocation
Formulare/Dokumente:
Antrag Mikroprojekte 2023(PDF, 581 kB)
Antrag Sprachkurs 2023(PDF, 628 kB)
Hinweise zur Antragsstellung 2023(PDF, 444 kB)
Teilnehmerliste Mikroprojekte(PDF, 94 kB)
Teilnehmerliste Sprachkurse(PDF, 102 kB)
Mittelabforderung 2023(PDF, 62 kB)
Verwendungsnachweise 2023(PDF, 101 kB)
Zahlenmäßiger Nachweis 2023(PDF, 107 kB)
Sachbericht 20200(DOCX, 18 kB)
Logo Sachsen zum Download (PDF)(DOCX, 18 kB) oder hier https://www.freistaat.sachsen.de/wappen-und-flaggen-3916.html
Weitere Förderprogramme
Eine Auswahl zu weiteren Förderprogrammen von Integrationsmaßnahmen und Projekten der Demokratieförderung des Landkreises, des Freistaates Sachsen, des Bundes sowie der EU entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend ist und ebenso dass ggf. für einige Projektanträge vorab Stellungnahmen des Landkreises Leipzig eingeholt werden müssen.
Übersicht Förderprogramme Integration und Demokratieförderung 2022(PDF, 32 kB)
Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an
Martina Richter Koordinatorin Integration Asyl FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 414 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-3431 Fax:03433 241-7149 E-MailLocation Frau Franke-Müller Koordination LPD und Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412227 Fax:+4934379847052 E-MailLocation
* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.