Das Team der Koordinierungsstelle für Integration unterstützt Sie gern bei der Planung und Antragstellung von ehrenamtlichen Projekten sowie auf Wunsch auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Transfer von Best-Practice-Beispielen in andere Kommunen.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 5.000 Euro pro Projekt und 1.000 Euro pro Sprachkurs betragen.

Stichtag zur Antragsstellung
Stichtag zur Antragstellung: 31. Oktober des laufenden Jahres
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme per E-Mail oder Post eingereicht sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Weitere Informationen finden Sie im unten stehenden Dokument "Hinweise zur Antragsstellung 2024".
Bitte senden Sie den Antrag zur Vorabprüfung elektronisch an integrationshilfe@lk-l.de

 

Beispiele für ehrenamtliche Mikroprojekte:

  • Sprach- oder Konversationskurse
  • Sprachmittlung
  • Begegnungsprojekte, beispielweise verbunden mit kreativen, sportlichen oder handwerklichen Tätigkeiten
  • Kulturvermittlungsprojekte für Familien, Frauen, Männer oder Kinder mit Migrationshintergrund
  • Familienpatenschaften
  • Ausflüge zum Kennenlernen der neuen Heimat
  • Begegnungs- oder Nachbarschaftsfeste

 

Übersicht über zuwendungsfähige Ausgaben (Verwendungszwecke)

förderfahig

Zusammenfassung mehrerer (Teil-) Maßnahmen in einem Mikroprojekt
inklusive Sprachkurs, Ausflüge

Ehrenamtspauschale (EA)
Die Höhe der EA orientiert sich an der Richtlinie „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“, d.h. 40 Euro pro Monat. Eine Anpassung der Pauschale an die Einsatzzeit pro Monat ist möglich. Es sind folgende durchschnittliche Einsatzzeiten pro Monat möglich: 40 Euro bei 20 Stunden pro Monat, 30 Euro bei 15 Euro pro Monat und 20 EUR bei 10 Stunden pro Monat.
Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Sprachmittlung und andere Einsätze (z.B. bei maximal 4-tägigen Veranstaltungen mit erhöhtem Aufwand), bei denen die Ehrenamtspauschale nicht möglich ist, sind maximal 10 Euro pro Stunde anzusetzen.
1. Sprachmittlung: mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, max. sind 100 Euro pro Monat je Sprachmittler möglich
2. andere Einsätze: max. sind 100 Euro pro Person je Antrag möglich
Honorar
maximal 50 Prozent der Gesamtsumme pro Antrag und maximal 25 Euro pro Stunde.
Nachweis der Qualifikation des Empfängers notwendig
Verpflegung
soweit diese für die Durchführung der Maßnahme unabdingbar sind (ausgeschlossen für Beratungen, Besprechungen sowie alkoholische Getränke);
bis 50 Prozent der Gesamtkosten, Ausnahmen für selbst zubereitete Speisen, z.B. für gemeinsames Kochen, sind möglich
Fahrtkosten
wirtschaftlichstes Verkehrsmittel bevorzugt nutzen;
für erforderliche Nutzung eines Privat-PKW max. 0,20 €/km, keine Pauschalen möglich, Nachweis über tatsächliche Fahrtkilometer bei Abrechnung notwendig (z.B. Fahrtenbuch, Übersichten);
für Empfänger von Honoraren nicht zusätzlich vorgesehen
Material/ Investive Sachausgaben
Die für den Zuwendungszweck beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 Euro (brutto) übersteigen, sind zu inventarisieren und bis zum Ende der Maßnahme ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck zu verwenden.
Miete/ Nutzungsgebühren
bei Vorlage einer Kopie der Verträge
Ausleihgebühren /GEMA
Versicherungsschutz (für Veranstaltungen)
Pauschale für Porto
Abrechnung tatsächlicher Ausgaben bevorzugt; einmalige Pauschale über 10 €/ Projekt nach Rücksprache

Einzelfallprüfung

Sportveranstaltungen
wenn eine finanzielle Unterstützung über den Kreissportbund Landkreis Leipzig nicht möglich ist – Vorrang beachten!
Übernachtungskosten
Telefon- und Internetkosten
anteilige Übernahme, bei Vorlage einer Kopie der Verträge

nicht förderfähig

ausschließlich Ausflüge

personenbezogene Teilnehmergebühren
(z. B. für Schwimmkurs)

 

Konkrete Beispiele von aktuellen und vergangenen Projekten können Sie den Übersichten zu Mikroprojekten entnehmen.

Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2021(PDF, 23 kB)
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2022(PDF, 60 kB)
Übersicht Mikroprojekte im Landkreis Leipzig 2023(PDF, 383 kB)

Nähere Informationen zu den Formalitäten der Beantragung und Abrechnung der Mikroprojekte entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung unter "Formulare/Dokumente". Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an

Frau Richter Koordinatorin Integration Asyl FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 414 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-3431 Fax:03433 241-7149 Location

 

Formulare/Dokumente:

Antrag Mikroprojekte 2024(PDF, 566 kB)
Antrag Sprachkurs 2024(PDF, 500 kB)
Hinweise zur Antragsstellung 2024(PDF, 178 kB)
Teilnehmerliste Mikroprojekte(PDF, 413 kB)
Teilnehmerliste Sprachkurse(PDF, 411 kB)
Mittelabforderung 2024(PDF, 439 kB)
Verwendungsnachweise 2024(PDF, 753 kB)
Zahlenmäßiger Nachweis 2024(PDF, 466 kB)
Hinweise gemäß Datenschutzgrundverordnung 2024(PDF, 154 kB)

Logo Sachsen zum Download (PDF)(PDF, 13 kB) oder hier https://www.freistaat.sachsen.de/wappen-und-flaggen-3916.html

 

Weitere Förderprogramme

Eine Auswahl zu weiteren Förderprogrammen von Integrationsmaßnahmen und Projekten der Demokratieförderung des Landkreises, des Freistaates Sachsen, des Bundes sowie der EU entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend ist und ebenso dass ggf. für einige Projektanträge vorab Stellungnahmen des Landkreises Leipzig eingeholt werden müssen.

Übersicht Förderprogramme Integration und Demokratieförderung 2022(PDF, 32 kB)

Bei Rückfragen oder weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an

Frau Richter Koordinatorin Integration Asyl FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 414 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-3431 Fax:03433 241-7149 Location Frau Franke-Müller Koordination LPD und Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412227 Fax:+4934379847052 Location

 

 

* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.