Über das Geoportal Landkreis Leipzig können alle Interessierte kostenfrei topographische Karten, Luftbilder und Kartendarstellungen zu vielen interessanten Themen abrufen. Die Vielzahl möglicher Anwendungsfälle verdeutlicht den großen praktischen Nutzen von Geodaten. Zum Beispiel wenn Sie sich über die Karte des Geoportals die Kindergärten in Ihrer Umgebung ansehen wollen, Sie sich über die Bodenrichtwerte im Landkreis informieren möchten oder eine Auskunft zum Standort und den Öffnungszeiten des nächstgelegenen Wertstoffhofes benötigen.
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Themen im Geoportal
Straßensperrungen
Hier werden Informationen über aktuelle Baustellen, Sperrungen und Umleitungen auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen dargestellt.
Sperrungen und Umleitungen an Gemeindestraßen sind nur teilweise enthalten. Durch Anklicken des Symbols in der Karte erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Art, Dauer und Grund der Einschränkung.
Katasterinformationen - Flurstücke - Luftbild + Online-Bestellformular für amtliche Auszüge
Das Flurstück dient dem Nachweis des Eigentums im Grundbuch. Die Daten stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die Aktualisierung erfolgt wöchentlich mit einem Datenbestand von vor 4 Wochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Themenseiten des Vermessungsamtes.
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Online-Formulare
- Antrag auf Übermittlung von Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskataster
(Liegenschaftskarte/Flurkarte, Eigentümerinformationen, Koordinaten/Maße u.vm.)- Antrag auf Recherche zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung und zu vermessungstechnischen Nachweisen
- Hinweis auf Fehler im Liegenschaftskataster (kostenfrei)
- Antrag auf Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster (kostenfrei)
- Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken zur Fortführung im Liegenschaftskataster (kostenfrei)
- Mitteilung Gebäudeabriss zur Löschung im Liegenschaftskataster (kostenfrei)
- Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters an Jagdgenossenschaften des Freistaates Sachsen
- Antrag auf Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA-Verfahren) - für Gemeinden, Unterhaltungsverbände sowie weitere Nutzer
Bodenrichtwerte (EUR / Quadratmeter Grundstücksfläche) + Online-Formulare
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig hat gemäß § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für den Landkreis Leipzig beschlossen. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß den Vorgaben in Teil 2 ImmoWertV.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauffälle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.
Bodenrichtwerte stellen keine Verkehrswerte dar, haben keine bindende Wirkung, tragen allgemeinen Charakter und berücksichtigen weder die spezielle Lage des Grundstücks noch andere wertbeeinflussende Faktoren. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären und werden grundsätzlich als altlastenfrei ausgewiesen. Sofern entsprechende Satzungsunterlagen der Städte und Gemeinden für den Innen- oder Außenbereich vorliegen, sind diese zu berücksichtigen. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Online-Formulare
Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Antrag auf Übermittlung von Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwertkarte
Antrag auf Auskunft über sonstige, zur Wertermittlung erforderliche Daten
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für unbebaute Grundstücke
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für bebaute Grundstücke
Bebauungspläne - Flächennutzungspläne - Regionalplan
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt.
Die Regionalplanung dient unterhalb der staatlichen Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Landesraumordnung. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger.
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.
Breitbandausbau
Untersuchungsgebiete im Landkreis Leipzig. Die grün markierten Kommunen und Gemeinden wurden im Rahmen des landkreisweiten Projektes zur Breitbandversorgung untersucht.
Die große Kreisstadt Grimma betreibt den Breitbandausbau in Eigenregie. Die Kommunen Wurzen, Thallwitz, Lossatal und Bennewitz haben die Wurzener Land-Werke (WuLaWe) mit dem Ausbau der Breitbandversorgung beauftragt.
weitere Informationen zum Breitbandausbau im Landkreis Leipzig
Energiewende und Klimaschutz
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Diese Zusammenstellung ermöglicht eine Recherche in kartographischen Daten der Energie- und Klimasituation im Landkreis Leipzig. Dazu gehören: Die Energiesituation
Die Klimasituation
Der Treibhausgasausstoß und Klimaschutz
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Alle Auswertungen, Dokumente und Downloads finden Sie auf der separaten Themenseite „Klimaschutz“ auf der Homepage des Landratsamtes. |
Wertstoffhöfe und Freiwillige Feuerwehren
Die Wertstoffhöfe ermöglichen es, eine Vielzahl verschiedener Abfälle an einem Ort abgeben zu können. Insbesondere können Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Sonderabfälle aus Haushalten kostenfrei abgeben werden.
Standorte der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Leipzig
Familie und Soziales
Gesundheit
Ärzte und Apotheken
Ärzte
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Diagnostische Radiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Neurologie
- Orthopädie
- Praktische Ärzte
- Psychatrie
- Radiologie
- Urologie
Apotheken
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Krankenhäuser
- Geriatriezentren
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- Rehakliniken
Lebensmittelüberwachung
- Fleischhygienebezirke
- Pilzberater
- Kinder, Jugend und Bildung (Kindertagesstätten, Angebote für Familien, Schulen)
- Natur und Umwelt (Schutzgebiete, Waldinformationen)
- Tourismus und Verkehr (Radwege, Wanderrouten, Straßennetz, Straßensperrungen)
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Postanschrift
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Vermessungsamt
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Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Kontakt
Tel.: 03433 241-1401
Fax: 03437 984-7097
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