Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leipzig.

Ab wann kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.

Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend:

Antragsformular für Ehrenamtskarte(PDF, 284 kB)

Anlage zum Antragsformular für Ehrenamtskarte(PDF, 263 kB)

Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen im Original erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das:

 

Landratsamt Leipzig
Sozialamt
Stichwort: Ehrenamtskarte
Brauhausstr. 8
04552 Borna

 

Ihre Ansprechpartner im Sozialamt sind:

Frau Dechow, Telefon 03433/241-2157, E-Mail: senta.dechow@lk-l.de
Herr Neu, Telefon 03433/241-2137, E-Mail: nils.neu@lk-l.de

Wo gilt die Ehrenamtskarte?

Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig.

Vorteile der Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de oder im Ausflugsplaner(PDF, 5,3 MB). Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrscheine im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist einzulösen bis zum 30.11.2024.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Wohnsitz im Landkreis Leipzig
  • Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit vor mindestens 12 Monaten (zwischenzeitliche coronabedingte Unterbrechungen sind möglich)
  • mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung / eines Studiums leistet
  • ODER
  • mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit leistet
  • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 250 EUR pro Monat bzw. von bis zu 3.000 EUR pro Jahr
  • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit

Auf was sollte man bei der Antragstellung achten?

  • Wohnsitz des Ehrenamtlichen muss im Landkreis Leipzig liegen
  • Komplettes Ausfüllen des Antrages ist erforderlich
  • Vorhandensein eines Firmenstempels
  • Kennzeichnung der Mindeststunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahr (nur eine Kennzeichnung ist gültig: Berufstätig oder nicht berufstätig)
  • Unterschrift des ehrenamtlich Tätigen
  • Unterschrift des Trägers
  • Es werden nur Anträge berücksichtigt, die im Original im Sozialamt eingehen

Was kostet die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Die Vergabe erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge im Sozialamt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Besuchen Sie auch die Seite des Pflegenetzwerkes Landkreis Leipzig:

Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig

Mitarbeiter

Borna

  • Karina Keßler Amtsleiterin SozialamtZimmer: 107 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2100 Fax:+49 3437 984-7072 Location
  • Nils Neu Pflegekoordinator SozialamtZimmer: 112 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2137 Fax:+49 03437 984-7073 Location

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