Wie wird man ein Nachbarschaftshelfer?

Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner eigenen Pflegekasse, indem er an einem 4 x 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nachweis über gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben.

Was macht ein Nachbarschaftshelfer?

Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und z.B. im Haushalt entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10,- Euro pro Stunde nicht übersteigen darf.
Als Nachbarschaftshelfer tätige Fachkräfte sowie Pflegehilfskräfte, die über einen nach Landesrecht anerkannten Berufsabschluss verfügen, können mehr als 40 Stunden betreuen und entlasten sowie eine höhere Aufwandsentschädigung vereinbaren.

Wer kann die Hilfe eines Nachbarschaftshelfers erhalten?

Unterstützt werden kann jeder ältere Mensch mit einem Pflegegrad. Dieser darf mit dem Nachbarschaftshelfer weder verwandt noch verschwägert sein.
Die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Nachbarschaftshelfers erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrages von 125,- Euro.

Informationsblatt: Nachbarschaftshelfer im Landkreis Leipzig(PDF, 169 kB)(PDF, 169 kB)

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