• Erfassung und Aktualisierung von Gebäudedaten aus Luftbilderzeugnissen

Wichtige Hinweise zur Einmessungspflicht von Gebäuden die nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet, abgebrochen, oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Mitarbeiter

Borna

  • Monika Seifert Katasterfortführung SG 1 Katasterfortführung und KatasterverfahrenZimmer: 210 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1435 Fax:03437 984-7097 Location