Nach den Bestimmungen des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) sind Neuabschlüsse bzw. Vertragsänderungen von Pachtverträgen anzeigepflichtig. In Sachsen gilt eine Freigrenze bis 0,5 ha (5000 m²). Wenn diese überschritten wird, ist die Anzeigepflicht in der Regel gegeben.

Die Anzeige hat innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter bei Vorlage des Vertrages zu erfolgen. Die Anzeige kann auch vom Pächter gegenüber der Behörde erklärt werden.

Anzeigepflichtig sind neben Neuverträgen auch Verträge mit Änderungen der Flächen, des Pachtzins(PDF, 958 kB) bzw. Verpächter- und Pächterwechsel. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Pachtverträge, die zwischen Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten abgeschlossen wurden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Behörde. Gleichfalls von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Pachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen wurden (z.B. Flurneuordnung).

In Sachsen sind Landpachtverträge seit dem 01.08.2008 bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte anzuzeigen. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Landkreis die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Gebiet die verpachteten Grundstücke liegen.

Binnen eines Monats nach Anzeige des Vertrages ist über die Beanstandung eines Pachtvertrages nach § 4 LPachtVG durch einen Bescheid zu befinden. Die zuständigen Behörden können Landpachtverträge beanstanden, wenn sich durch die Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen abzeichnen. Gegen eine Beanstandung ist als Rechtsmittel ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Vertragspartner möglich.

Hinweise zum Neuabschluss eines Pachtvertrages

Bei Neuabschluss eines Pachtvertrages sind folgende Angaben zu den Vertragspartnern und dem Pachtgegenstand notwendig:

  • Angaben zum Verpächter
  • Angaben zum Pächter
  • Beginn der Pacht und Pachtdauer
  • Beschreibung der Pachtsache (Gemarkung, Flurstücksnummer, Gesamtgröße des Flurstücks in ha, Größe des gepachteten Flurstücks bei Teilflächen in ha)
  • Zugeständnis der erlaubten Nutzungsarten
  • Pachtzins, Zahlweise
  • Nebenpflichten bzw. Nutzungsrechte
  • Kündigungsform und Kündigungsfrist
  • Regelungen bei Sonderereignissen wie Tod einer der beiden Vertragsparteien
  • Sanktionen bei NichteinhaltungRegelungen zum Grundbuch
  • Datum und Unterschriften aller Beteiligten (besonders bei Erbengemeinschaften)

Online-Formular

Landpachtvertragsanzeige über den Dienst von Amt24

Pachtpreisspiegel

Ortsüblicher Pachtzins im Landkreis Leipzig(PDF, 958 kB)

Die Pachtentgelte geben den mittleren Pachtpreis pro Hektar Landwirtschaftsfläche wieder, wobei die Werte nach den Nutzungsarten Ackerland und Grünland ausgewiesen werden.

Muster Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung vergrößernvergrößern Amtliche und Flurstück bezogene Bodenschätzungsergebnisse (Bodenzahl (BZ), Ackerzahl (AZ) Grünlandzahl (GZ), Ertragsmesszahl (EZ)), können über das Online-Formular bestellt werden.

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

 

Mitarbeiter

Borna

  • Kerstin Orgis Agrarstruktur, Grundstücksverkehr und Landpacht Bereich LandwirtschaftZimmer: 101 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1488 Fax:03437 984-7099 Location

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