Nach den Bestimmungen des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) sind Neuabschlüsse bzw. Vertragsänderungen von Pachtverträgen anzeigepflichtig. In Sachsen gilt eine Freigrenze bis 0,5 ha (5000 m²). Wenn diese überschritten wird, ist die Anzeigepflicht in der Regel gegeben.

Die Anzeige hat innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter bei Vorlage des Vertrages zu erfolgen. Die Anzeige kann auch vom Pächter gegenüber der Behörde erklärt werden.

Anzeigepflichtig sind neben Neuverträgen auch Verträge mit Änderungen der Flächen, des Pachtzins(PDF, 954 kB) bzw. Verpächter- und Pächterwechsel. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Pachtverträge, die zwischen Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten abgeschlossen wurden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Behörde. Gleichfalls von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Pachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen wurden (z.B. Flurneuordnung).

In Sachsen sind Landpachtverträge seit dem 01.08.2008 bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte anzuzeigen. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Landkreis die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Gebiet die verpachteten Grundstücke liegen.

Binnen eines Monats nach Anzeige des Vertrages ist über die Beanstandung eines Pachtvertrages nach § 4 LPachtVG durch einen Bescheid zu befinden. Die zuständigen Behörden können Landpachtverträge beanstanden, wenn sich durch die Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen abzeichnen. Gegen eine Beanstandung ist als Rechtsmittel ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Vertragspartner möglich.

Pachtpreisspiegel

Ortsüblicher Pachtzins im Landkreis Leipzig(PDF, 954 kB)

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
04550 Borna

 

Mitarbeiter

Borna

  • Kerstin Orgis Agrarstruktur, Grundstücksverkehr und Landpacht Bereich LandwirtschaftZimmer: 101 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1488 Fax:03437 984-7099 Location

Dokumente