Trinkwasser

In der Trinkwasserverordnung, die sich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stützt, wird vom Gesetzgeber die Pflicht zur Untersuchung, den Untersuchungsumfang und die Untersuchungshäufigkeit für Wasserwerke, Gewerbebrunnen und Hausbrunnen, festgeschrieben.

Die Überwachung der Trinkwasserqualität ist Aufgabe des Gesundheitsamtes.

Trinkwasser
Trinkwasserverordnung

Badewasser

Die Badewasserqualität wird durch Schwimmmeister bzw. medizinische Bademeister täglich geprüft und durch das Gesundheitsamt monatlich untersucht.

  • muss so beschaffen sein, dass durch seine Nutzung eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht eintreten kann.
  • muss deshalb frei sein von Krankheitserregern und von chemischen Stoffen.

Badewasser

Wohnungshygiene

Die Wohnung ist für die meisten Menschen der wichtigste und zeitlich gesehen längste tägliche Aufenthaltsbereich. Deshalb können sich Abweichungen von hygienisch wichtigen Normen negativ auswirken, von Missempfindungen bis zu echten Erkrankungen.

Gesunde Wohnbedingungen haben für Kinder, alte Menschen, Kranke und Rekonvaleszenten eine besondere Bedeutung. Sie als Bewohner können maßgeblich dazu beitragen, auf die Vermeidung von hygienischen Problemen Einfluss zu nehmen.

Wohnungshygiene