Barrierefreies Bauen 2024

"Lieblingsplätze für alle"

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 2024

Das Kreissozialamt informiert

Barrierefreies Bauen 2024 für Menschen mit Behinderungen

Auch für das Jahr 2024 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig wieder Fördermittel für Baumaßnahmen zur Verfügung.

Was kann für Menschen mit Behinderungen gefördert werden?

In den Jahren 2014 bis 2022 konnte das Kreissozialamt 112 Baumaßnahmen i. H. v. 2,2 Millionen Euro für Menschen mit Behinderungen im Landkreis umsetzen.

Es entstanden beispielsweise rollstuhlgerechte Zugänge in Arztpraxen, Begegnungsstätten und kommunalen Einrichtungen, Strand- und Badestege für Rollstuhlfahrer, Schwimmbadlifte in Freibädern für Rollstuhlfahrer, behindertengerechte WC-Anlagen usw.

Wo erfolgt die Antragstellung auf Fördermittel?

Antragsteller können ab sofort im Kreissozialamt für das Jahr 2024 bis spätestens 20.07.2023 (Posteingang) einen Antrag auf Fördermittel stellen:

Landkreis Leipzig

Kreissozialamt

Stichwort: Barrierefreies Bauen 2024

Brauhausstraße 8

04552 Borna

Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Kreissozialamtes eingestellt.

In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?

Die Fördermittelhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kosten gefördert werden (ggf. sind geringe Eigenmittel notwendig). Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendung sind Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen. Es können beispielsweise Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern und Arztpraxen gefördert werden.

Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt.

Karina Keßler

Sozialamtsleiterin

LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG

Sozialamt

Brauhausstraße 8 I 04552 Borna I Haus 10 I 1. Etage, Zimmer 107

Telefon: +49 (0)3433 241-2100

E-Mail: karina.kessler@lk-l.de

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