"Lieblingsplätze für alle"

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 2025

 

Das Kreissozialamt informiert

 

1. Barrierefreies Bauen 2025 für Menschen mit Behinderungen

Auch für das Jahr 2025 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig wieder Fördermittel für Baumaßnahmen zur Verfügung.

 

2. Was kann für Menschen mit Behinderungen gefördert werden?

In den Jahren 2014 bis 2023 konnte das Kreissozialamt 126 Baumaßnahmen i. H. v. 2,4 Millionen Euro für Menschen mit Behinderungen im Landkreis umsetzen.

Es entstanden beispielsweise rollstuhlgerechte Zugänge in Arztpraxen, Begegnungsstätten und kommunalen Einrichtungen, Strand- und Badestege für Rollstuhlfahrer, Schwimmbadlifte in Freibädern für Rollstuhlfahrer, behinderten-gerechte WC-Anlagen usw.

 

3. Wo erfolgt die Antragstellung auf Fördermittel?

Antragsteller können ab sofort im Kreissozialamt für das Jahr 2025 bis spätestens 26.07.2024 (Posteingang) einen Antrag auf Fördermittel stellen:

Landkreis Leipzig

Kreissozialamt

Stichwort: Barrierefreies Bauen 2025

Brauhausstraße 8

04552 Borna

 

4. Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Kreissozialamtes eingestellt.

 

5. Wo liegt die Fördermittelhöchstgrenze?

Die Fördermittelhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kosten gefördert werden (ggf. sind geringe Eigenmittel notwendig). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

6. Dauer der Zweckbindungsfrist?

Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen von 12 Jahren.

 

7. Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendung sind Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen. Es können beispielsweise Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern und Arztpraxen gefördert werden.

Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karina Keßler
Kreissozialamtsleiterin
LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG
Sozialamt
Brauhausstraße 8 I 04552 Borna I Haus 10 I 1. Etage, Zimmer 107
Telefon: +49 (0)3433 241-2100
E-Mail: karina.kessler@lk-l.de

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