Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2018
Anträge können bis 20.10.2017 an das Sozialamt gestellt werden
Für das Jahr 2018 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig 177.100 Euro Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln möchten wir Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.
In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Die Förderhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kosten gefördert werden. Bei Investitionen für nicht gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung, wie beispielsweise Ärztehäuser, Apotheken oder Gaststätten ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 50 % von der jeweils beantragten Fördermittelsumme notwendig und bei Antragstellung nachzuweisen. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
Wer kann gefördert werden?
Betreiber -auch Mieter und Pächter- von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie beispielsweise im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen
Was kann gefördert werden?
Seit dem Jahr 2014 konnte das Sozialamt bereits 37 Baumaßnahmen fördern, wie beispielsweise:
- Rollstuhlrampen
- Strand- und Badezugang sowie Schwimmbadlift im Freibad für Rollstuhlfahrer
- WC- und Sanitäranlagen für Behinderte in Gemeinde- und Vereinshäusern
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Induktive Höranlagen für Schwerhörige usw.
in Volkshochschulen, Seniorenbegegnungsstätten, Kirchen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern usw.. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt
Wie und bis wann können die Fördermittel beantragt werden?
Das Sozialamt muss anhand einer priorisierten Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat beantragen. Zuwendungsempfänger ist demnach der Landkreis Leipzig, welcher nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form an die ausgewählten Antragsteller weitergeleitet.
Interessierte können deshalb bis spätestens 20.10.2017 (Posteingang) einen Antrag auf Fördermittel u. a. mit einer ausführlichen Beschreibung des Bauvorhabens, einer Bilddokumentation zum IST-Stand und einem Kostenplan i. V. m. einem Kostenvoranschlag unter folgender Anschrift einreichen:
Landkreis Leipzig
Sozialamt
Stichwort: Barrierefreies Bauen 2018
Brauhausstraße 8, 04552 Borna
Die kompletten Antragsunterlagen stehen unter www.lk-l.de/lieblingsplaetze zur Verfügung.
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin