Für alle Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe nach SGB VII und SGB XII werden Entgelte und Fachleistungsstundensätze verhandelt.
Möchten Sie in die Verhandlung einer ambulanten Leistung mit uns eintreten, so füllen Sie bitte - je nach Leistungsbereich - die Antragsunterlagen aus und reichen Sie diese zusammen mit einem Konzept/Leistungsbeschreibung bei uns ein.
Eine Übersicht der Antragsunterlagen steht Ihnen unter der Rubrik "Dokumente" zum Download bereit.
Die Verhandlung teilstationärer und stationärer Leistungen nach SGB VIII erfolgt nach den Vorgaben und Beschlüssen der Sächsischen Entgeltkommission - Kommission nach § 78a SGB VIII Freistaat Sachsen.
Zum Erhalt der gültigen Verhandlungsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Mitarbeiter
Grimma
Dokumente
- Antrag § 27 (3) SGB VIII(XLSX, 91 kB)
- Antrag § 30_31 SGB VIII(XLSX, 53 kB)
- Antrag § 30_31 SGB VIII mit Dolmetscheranteil(XLSX, 53 kB)
- Antrag Schulbegleitung SGB VIII und SGB XII(XLSX, 52 kB)
- Antrag § 18 SGB VIII (dauerhaft)(XLSX, 53 kB)
- Antrag § 46 SGB IX(XLSX, 95 kB)
- SGB VIII Leistungsvereinbarung 01.11.12(XLSX, 29 kB)
- SGB VIII Qualitätsentwicklungsvereinbarung 01.11.12(DOCX, 23 kB)
- SGB VIII Entgeltvereinbarung 01.11.12(XLSX, 14 kB)