Das Jagdrecht regelt die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Gesetzliche Grundlagen des Jagdrechtes

Das Jagdrecht umfasst alle Rechtsquellen, die sich auf die Jagd beziehen. Dieses Recht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst. Einschlägige Vorschriften durchziehen die gesamte Rechtsordnung; zivilrechtlich ausgerichtete Normen stehen neben strafrechtlichen Regelungen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.

Zwei Gesetze regeln jedoch einen wesentlichen Abschnitt aus dem gesamten Jagdrecht. Dies sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Sächsische Jagdgesetz (SächsJagdG).

Aufgabengebiete der unteren Jagdbehörde

  • Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung
  • Abrundungsmaßnahmen an Jagdbezirken
  • Prüfung von Jagdpachtverträgen
  • Durchführung der Jägerprüfung
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Genehmigung von Abschussplänen - Kontrolle des Erfüllungsstandes
  • Mitwirkung an Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jagdrecht

Mitarbeiter

Borna

  • Madeleine Weber Jagd SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3752 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location
  • Sabrina Wolf Jagd SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3753 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location