Zunehmend wird Erdwärme als eine Wärmequelle für die Heizung im Gebäude genutzt. Aus wasserrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die Errichtung einer Wärmequellenanlage (Wasser/Wasser - Wärmepumpenanlage, Erdsonden bzw. Erdkollektoren - Wärmepumpenanlage) und der anschließende Wärmeentzug aus dem Boden und dem Grundwasser eine Gewässerbenutzung ist, die grundsätzlich der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 in V. m. § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf.
Der Wärmeentzug aus dem Grundwasser durch eine Wasser/Wasser - Wärmepumpe mit Förderung und Wiedereinleitung des Grundwassers - sowie die Errichtung und der Betrieb einer Erdsonden bzw. Erdkollektoren - Wärmepumpenanlage sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Nr. 9 WHG geeignet, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers herbeizuführen.
Für die Beantragung der Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde sind die in der Rubrik Dokumente angefügten Formblätter zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.