Verlängerung der Fahrerlaubnis für befristete Klassen C, CE, D, DE

Beschreibung

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis mit befristeten Fahrerlaubnisklassen sind, müssen diese rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden (ca. 4-6 Wochen).

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige, aktuelle Personalausweis oder
der Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • aktueller Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • zusätzlich bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr:
    Bescheinigung über die Untersuchung der besondere Anforderungen - Leistungsdiagnostik nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Kosten

  • zwischen 40,60 Euro und 43,90 Euro
  • Zusätzlich 5,10 Euro (im Fall eines Direktversandes des Führerscheines)

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Dokumente