Sind Ihnen Fahrzeugpapiere oder die amtlichen Kennzeichen verloren gegangen oder gar gestohlen worden, haben Sie dies der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Diebstahl des Fahrzeugs melden
Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
Diebstahl/Verlust des/r Kennzeichen) melden

 

Diebstahl des Fahrzeugs melden

Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Anzeigenerstattung bei der Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)

Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig
  • ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar (oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort)
  • ggf. Anzeigenerstattung bei der Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)

Kosten

  • ab 42,40 Euro

Information

Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.


Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden

 

Der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach Ablauf des Aufbietungsverfahrens beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt. Dies dauert etwa 3 – 4 Wochen.

Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.

Eine zweite Vorsprache ist bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig
  • Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original) bei Abholung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen entfällt der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Anzeigenerstattung bei der Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)

Kosten

  • ab 62,00 Euro für die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ab 11,40 Euro für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Information

Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

 

Diebstahl/Verlust des/r Kennzeichen melden

 

Ist der Verlust eines oder zweier Kennzeichen zu verzeichnen, so ist vom Halter, dem Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person entweder bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Der Diebstahl von Kennzeichen ist bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

Information

Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

In der Regel wird eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • sollte nur eins von zwei Kennzeichen verloren oder gestohlen sein, ist das noch vorhandene Kennzeichen hier zum Entwerten vorzulegen.
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und Prüfprotokoll)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

  • ab 27,40 Euro

Mitarbeiter

Borna

  • SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Wiedemann SB KFZ-Zulassung BNA SG KFZ-ZulassungZimmer: 6.0.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2055 Fax:+49 3437 984-7086 Location

Grimma

  • SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Eckersberg Sachgebietsleiterin SG KFZ-ZulassungZimmer: 2.1.13 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location

Dokumente