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Zulassung fabrikneues Fahrzeug

Um ein fabrikneues Fahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.

Die Unterlagen zur Zulassung können, je nachdem ob das Fahrzeug in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, abweichend sein.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Unterseiten. Diese stehen Ihnen am Seitenende im Kapitel Dokument zum Download und in der Formularübersicht zur Verfügung.

Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung

Das Fahrzeug soll als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr kommen. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungsdatum in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers
  • Referenznummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • bei Zulassung durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Auskünfte bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen
  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

  • ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich
einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren: Ein fabrikneues Fahrzeug zulassen


Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Das in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworbene Fahrzeug soll auf Sie zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Nachweis der Betriebserlaubnis durch Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungs-verordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • Eigentumsnachweis (lückenlose Rückverfolgung vom Zeitpunkt der Einführung an): Kaufvertrag/ Kaufverträge oder Originalrechnung/ Originalrechnungen
  • Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden)
  • ggf. Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • bei Zulassung durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Auskünfte bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen
  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

  • ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) zulassen

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Nachweis der Betriebserlaubnis durch Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • Eigentumsnachweis (lückenlose Rückverfolgung vom Zeitpunkt der Einführung an): Kaufvertrag/ Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/ Originalrechnungen
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • ggf. Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • bei Zulassung durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen
  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

  • ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Mitarbeiter

Borna

  • SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Wiedemann SB KFZ-Zulassung BNA SG KFZ-ZulassungZimmer: 6.0.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2055 Fax:+49 3437 984-7086 Location

Grimma

  • SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Eckersberg Sachgebietsleiterin SG KFZ-ZulassungZimmer: 2.1.13 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location

Dokumente