Die Förderung der Ländlichen Entwicklung findet auf Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) statt. Dem zu Grunde liegt der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum. Dieser soll zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Europäischen Gemeinschaft beitragen.

Die Richtlinie RL LEADER/2014 ist eine der für die Umsetzung des EPLR in Sachsen maßgeblichen Förderrichtlinie.

Die Abkürzung LEADER kommt aus dem Französischem: L-Liaisons E-Entre A-Actions du D-Dévelopment de I' E-Economie R-Rurale und heißt übersetzt: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".

Land des Roten Porphyr

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Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Land des Roten Porphyr

c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V.
Markt 1
09306 Rochlitz
Tel.: 03737/7832-22
Fax: 03737/7832-24
Mail: info@porphyrland.de
Internet: www.porphyrland.de

Leipziger Muldenland

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Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Leipziger Muldenland e.V.

Regionalmanagement Leipziger Muldenland
Leipziger Straße 17
04668 Grimma

Tel.: 03437/7070-71
Fax. 03437/7070-73
Mail: regionalmanagement@leipzigermuldenland.de
Internet: www.leipzigermuldenland.de

Sächsisches Zweistromland-Ostelbien

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Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Sächsisches Zweistromland-Ostelbien e.V.

Planernetzwerk PLA.NET
OT Kemmlitz
Straße der Freiheit 3
04769 Mügeln
Tel.: 034362/379900
Fax: 034362/31647
Mail: post@zweistromland-ostelbien.de
Internet: www.zweistromland-ostelbien.de

Südraum Leipzig

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Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Südraum Leipzig e.V.

c/o Kommunales Forum Südraum Leipzig
Raschwitzer Str. 31
04416 Markkleeberg
IWR Institut für Wirtschafts- und Regionalentwicklung
Max-Liebermann-Str. 4a
04159 Leipzig

Tel.: 0341/9124927
Tel: 0341/9012823
Handy: 0177/7912396
Fax: 0341/9124921
Mail: mail@iwr-leipzig.com
Internet: www.suedraumleipzig.de

Das Sachgebiet Ländliche Entwicklung ist als Bewilligungsbehörde für Zuschüsse nach der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE) und der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER) zuständig. Eine Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie LEADER erfolgt in Verbindung mit den LEADER-Entwicklungsstrategien. Fördergegenstände werden in den Entwicklungsstrategien (LES) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevor Sie einen Antrag auf Fördermittel nach der RL LEADER stellen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Lokale Aktionsgruppe bzw. deren Regionalmanagement des LEADER-Gebietes, in dem sich das Förderobjekt/-Projekt befindet.

Eine wesentliche Grundlage für die spätere Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde auf Fördermittel nach der RL LEADER ist das positive Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des betroffenen LEADER-Gebietes.

Derzeit befindet sich die LEADER-Förderung in einer Übergangsphase. Das aktuelle LEADER-Programm für die Förderperiode 2014 - 2020 war zunächst ausgelaufen und wurde bis Ende 2022 verlängert. Für den neuen LEADER-Förderzeitraum 2023-2027 wird derzeit eine neue Richtlinie LEADER erarbeitet.

Bewilligungen für Erstanträge nach der RL LEADER sind daher im Moment ausgeschlossen.

Hier ist die Antragstellung erst nach konkretem Aufruf des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung möglich; z.B. jährlicher Aufruf „Vitale Dorfkerne“ (richtet sich nur an Gemeinden).

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Vereine, Kommune etc.)

Zu beachten:

Bei baulichen Investitionen sollte der Antragsteller auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstückes sein. Bei Erwerb von Grundstücken, welche Bestandteil des Vorhabens sind, wäre der Nachweis der Eigentumsübertragung bis zum ersten Auszahlung zu erfolgen.

Bei Grundstücken, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder Religionsgesellschaft befinden, müsste der Antragsteller einen Pachtvertrag und eine Erklärung zur Aussetzung der ordentlichen Kündigung für die Dauer der Zweckbindungsfrist vom Eigentümer vorlegen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.

Fördergegenstände und Förderkonditionen sowie Fördersatz werden in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmt.

Für eine Förderung ist zunächst die Auswahl des Vorhabens durch die LEADER-Region nach Aufruf erforderlich.

Die Auszahlung findet im Erstattungsverfahren statt, d.h. das Vorhaben ist vorzufinanzieren.

Mit dem positiven Votum des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes sind bei der Bewilligungsbehörde vollständige und unterschriebene Antragsformulare einschließlich der darin geforderten Unterlagen im Original einzureichen. Dabei ist bitte die Fristsetzung im Votum des Entscheidungsgremiums für die Einreichung bei der Bewilligungsbehörde zu beachten.

Anmerkungen zu den einzureichenden Unterlagen:

  • Vereinsregisterauszug nicht älter als ein halbes Jahr
  • farbige Fotodokumentationen mit Standortbezeichnungen
  • Übersichtskarte und Lagepläne sowie bemaßte Pläne
  • drei Kostenvergleichsangebote oder eine Kostenaufstellung nach DIN 276 erstellt durch einen Bauvorlageberechtigten
  • Geschäftsplan bei Neugründungen
  • Grundbuchauszug nicht älter als 1 Jahr
  • Vorlage von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung …)
  • Bestätigung des Finanzamtes oder Steuerberaters zur Nichtvorsteuerabzugsberechtigung
  • Bei Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, Vorlage des Formulars Beihilfen nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV und des Formulars Erklärung zu De-minimis Beihilfen mit entsprechenden Nachweisen
  • Bei touristischen Vorhaben Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen Destinationsmanagementorganisation (DMO)
  • Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, die einer öffentlichen Bedarfsplanung unterliegen
  • Bestätigung der zuständigen Fachstelle zur Bestandssicherung bei öffentlichen Bildungseinrichtungen

Antragsformulare nach der RL LEADER finden Sie hier
Auszahlungsformulare nach der RL LEADER finden Sie hier
Formulare nach der RL Ländliche Entwicklung finden Sie hier

Postanschrift Bewilligungsbehörde

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 4 Ländliche Entwicklung
04550 Borna

Kontakt

Tel: 03437 984-1503
Fax: 03437 984-7098
Mail: Laendliche-Entwicklung@lk-l.de

Mitarbeiter

Borna

  • Anka Heinlein Sachgebietsleiterin SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.5 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1503 Fax:03437 984-7098 Location
  • Kirsten Bedau SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.3 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1520 Fax:03437 984-7098 Location
  • Melanie Gruner SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.8 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1523 Fax:03437 984-7098 Location
  • Sandra Heinrich SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.7 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1522 Fax:03437 984-7098 Location
  • Marco Henkner SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.3a Stauffenbergstraße 4 04550 Borna Tel.:03433 241-1514 Fax:03437 984-7098 Location
  • Ines Kabelitz SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.10 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1518 Fax:03437 984-7098 Location
  • Isabell Klenner SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.2 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1510 Fax:03437 984-7098 Location
  • Kerstin Mueck-Kleine SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.8 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1524 Fax:03437 984-7098 Location
  • Katja Rieger SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.9 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1504 Fax:03437 984-7098 Location
  • Marvin Sack SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.3 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1519 Fax:03437 984-7098 Location
  • Aline Schwarz SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.2 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1517 Fax:03437 984-7098 Location
  • Sabine Uhde SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.4 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1513 Fax:03437 984-7098 Location