Die Richtlinie FRL LEADER/2023 ist eine der für die Umsetzung des EPLR in Sachsen maßgeblichen Förderrichtlinie.
Die Abkürzung LEADER kommt aus dem Französischem: L-Liaisons E-Entre A-Actions du D-Dévelopment de I' E-Economie R-Rurale und heißt übersetzt: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".
Im Landkreis Leipzig gibt es folgende LEADER-Gebiete:
Land des Roten Porphyr
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Land des Roten Porphyr c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V. Markt 1 09306 Rochlitz |
Tel.: 03737/7832-22 Fax: 03737/7832-24 Mail: info@porphyrland.de Internet: www.porphyrland.de |
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Leipziger Muldenland
Lokale Aktionsgruppe (LAG) |
Tel.: 03437/7070-71 |
Sächsisches Zweistromland-Ostelbien
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien e.V. Planernetzwerk PLA.NET OT Kemmlitz Straße der Freiheit 3 04769 Mügeln |
Tel.: 034362/379900 Fax: 034362/31647 Mail: post@zweistromland-ostelbien.de Internet: www.zweistromland-ostelbien.de |
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Südraum Leipzig
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Südraum Leipzig e.V. c/o Kommunales Forum Südraum Leipzig Raschwitzer Str. 31 04416 Markkleeberg |
IWR Institut für Wirtschafts- und Regionalentwicklung Max-Liebermann-Str. 4a 04159 Leipzig Tel.: 0341/9124927 |
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Das Sachgebiet Ländliche Entwicklung ist als Bewilligungsbehörde für Zuschüsse nach der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) und der Förderrichtlinie LEADER (FRL LEADER) zuständig. Eine Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie LEADER erfolgt in Verbindung mit den LEADER-Entwicklungsstrategien. Fördergegenstände werden in den Entwicklungsstrategien (LES) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Verfahren nach RL LE/2014 (RL Ländliche Entwicklung)
Hier ist die Antragstellung erst nach konkretem Aufruf des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung möglich; z.B. jährlicher Aufruf „Vitale Dorfkerne“ (richtet sich nur an Gemeinden).
Verfahren nach RL LEADER/2014
Die Förderperiode 2014 bis 2022 ist ausgelaufen. Die bewilligten Vorhaben müssen abgeschlossen werden. Es stehen nur noch zeitlich begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Vorgaben aus den jeweiligen Bewilligungsbescheiden sind zu beachten und die Auszahlungsanträge sind bis zum jeweiligen Abrechnungstermin über das Programm DIANA-WEB zu stellen.
Sollte es Schwierigkeiten in der Umsetzung des Vorhabens geben, setzen Sie sich mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung und schildern Sie das Problem mit seinen Konsequenzen!
VERFAHREN NACH FRL LEADER/2023
Die neuen Förderrichtlinie LEADER/2023 (Förderzeitraum 2023 bis 2027) sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Richtlinie LEADER 2023 - 2027 - Ländlicher Raum - sachsen.de
Derzeit erfolgen in den LEADER-Regionen Förder-Aufrufe.
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Regionalmanagements:
- Leipziger Muldenland - www.leipzigermuldenland.de
- Sächsisches Zweistromland – Ostelbien (nur für die Grimmaer Ortsteile ehem. Mutzschen) - www.zweistromland-ostelbien.de
- Südraum Leipzig - www.suedraumleipzig.de
- Land des Roten Porphyr (südlicher Landkreis Gemeinden Geithain und Frohburg) - www.porphyrland.de
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Vereine, Kommune etc.)
Zu beachten:
Bei baulichen Investitionen sollte der Antragsteller auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstückes sein. Bei Erwerb von Grundstücken, welche Bestandteil des Vorhabens sind, wäre der Nachweis der Eigentumsübertragung bis zum ersten Auszahlung zu erfolgen.
Bei Grundstücken, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder Religionsgesellschaft befinden, müsste der Antragsteller einen Pachtvertrag und eine Erklärung zur Aussetzung der ordentlichen Kündigung für die Dauer der Zweckbindungsfrist vom Eigentümer vorlegen.
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.
Fördergegenstände und Förderkonditionen sowie Fördersatz werden in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmt.
Für eine Förderung ist zunächst die Auswahl des Vorhabens durch die LEADER-Region nach Aufruf erforderlich.
Die Auszahlung findet im Erstattungsverfahren statt, d.h. das Vorhaben ist vorzufinanzieren.
Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
Mit dem positiven Votum des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)
(Aktuelle Informationen zur Internetantragstellung Förderung (IAF) - Förderportal - sachsen.de)
Für die Beantragung einer Förderung werden zwei Registriernummern benötigt.
- Hinweisblatt für die Onlineantragstellung (20231103_Hinweisblatt_fuer_Onlineantragstellung.pdf (sachsen.de))
- Datenschutz-Informationsblatt (Datenschutz-Infoblatt (sachsen.de))
- Antrag BNR 10 (Registriernummer zur Beantragung von Fördermitteln (sachsen.de))
- Antrag BNR 15 (Zuteilung einer Registriernummer nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (sachsen.de)
Anmerkungen zu den einzureichenden Unterlagen:
- Vereinsregisterauszug nicht älter als ein halbes Jahr
- farbige Fotodokumentationen mit Standortbezeichnungen
- Übersichtskarte und Lagepläne sowie bemaßte Pläne
- drei Kostenvergleichsangebote oder eine Kostenaufstellung nach DIN 276 erstellt durch einen Bauvorlageberechtigten
- Geschäftsplan bei Neugründungen
- Grundbuchauszug nicht älter als 1 Jahr
- Vorlage von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung …)
- Bestätigung des Finanzamtes oder Steuerberaters zur Nichtvorsteuerabzugsberechtigung
- Bei Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, Vorlage des Formulars Beihilfen nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV und des Formulars Erklärung zu De-minimis Beihilfen mit entsprechenden Nachweisen
- Bei touristischen Vorhaben Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen Destinationsmanagementorganisation (DMO)
- Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, die einer öffentlichen Bedarfsplanung unterliegen
- Bestätigung der zuständigen Fachstelle zur Bestandssicherung bei öffentlichen Bildungseinrichtungen
Formulare
Postanschrift Bewilligungsbehörde
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 4 Ländliche Entwicklung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Kontakt
Tel: 03437 984-1503
Fax: 03437 984-7098
Mail: Laendliche-Entwicklung@lk-l.de
Mitarbeiter
Borna
- Anka Heinlein Sachgebietsleiterin SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.5 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1503 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Kirsten Bedau SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.3 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1520 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Melanie Gruner SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.8 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1523 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Sandra Heinrich SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.7 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1522 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Marco Henkner SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.3a Stauffenbergstraße 4 04550 Borna Tel.:03433 241-1514 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Kerstin Mueck-Kleine SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.8 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1524 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Katja Rieger SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.9 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1504 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Marvin Sack SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.2 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1519 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Aline Schwarz SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.2 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1517 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation
- Sabine Uhde SG 4 Ländliche EntwicklungZimmer: 5.1.4 Stauffenbergstraße 4, Haus 5 04552 Borna Tel.:03433 241-1513 Fax:03437 984-7098 E-MailLocation