Zulassung Gebrauchtfahrzeuge

Fahrzeuge, die schon einmal in Deutschland oder im Ausland zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.

Die Unterlagen zur Zulassung können, je nachdem ob das Fahrzeug in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, abweichend sein.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweils folgenden Kapiteln. Diese stehen Ihnen am Seitenende im Kapitel Dokumente zum Download zur Verfügung.

Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zulassen

Sie möchten Ihr gekauftes Fahrzeug welches außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) ist auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden;
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 29,50 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen

Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises Leipzig angemeldet war.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Kennzeichenschild(er), wenn Kennzeichenwechsel gewünscht wird, ansonsten kann das vorherige kennzeichen übernommen werden
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden;
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmachtbei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • Einverständniserklärung für Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 29,50 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis Leipzig Kennzeichen zulassen

Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug erworben, welches im Landkreis Leipzig angemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden;
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und Prüfprotokoll)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • Einverständniserklärung für Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Hinweis: Falls ein Saisonkennzeichen oder ein historisches Kennzeichen (sog. H-Kennzeichen) beantragt wird, müssen auch die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen
  • unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 29,50 € zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen (Wiederzulassung)

Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief, bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen (wenn bereits Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt wurde, muss dies nicht mit vorgelegt werden)
  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden;
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 11,70 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Fahrzeug nach Umzug in den Landkreis Leipzig anmelden

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in den Landkreis Leipzig verlegt.

Auf Wunsch kann bei einem Zuzug aus einem Zulassungsbezirk das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben.
Dann entfällt die Vorlage von Zulassungsbescheinigung Teil II, der Kennzeichenschilder und elektronischer Versicherungsbestätigung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen => nur bei Wechsel der Kennzeichenkombination
  • Kennzeichenschild(er) sind bei Kennzeichenwechsel erfordelich, Bei Kennzeichenbehalt entfällt die Vorlage der Kennzeichenschilder
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) => nur bei Kennzeichenwechsel
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden;
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 26,80 Euro zzgl. Kennzeichenschild(er)

Gebrauchtfahrzeug aus einem EWR-Staat zulassen

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworben haben.
Dazu wird im Herkunftsland und im Kraftfahrt-Bundesamt eine Fahrzeughistorie abgefragt, diese kann bis zu einer Woche in Anspruch nehmen.

EU / EWR-Staat

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Zulassungsbescheinigung im Original
  • Nachweis der Betriebserlaubnis durch Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gemäß den Fristen nach Anlage XIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
  • ggf. Datenblatt eines technischen Dienstes, falls die Daten in der ausländischen Zulassungsbescheinigung unvollständig sind
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/ Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/ Originalrechnungen)
  • bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt und die Abmeldung nachgewiesen werden kann)
  • Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden)
  • Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder Nachweis durch einen Prüforganisation über die Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird, dieser Nachweis der Fahrzeugidentifizierung kann auch durch einen amtlich anerkannten KFZ-Sachverständigten erfolgen
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen
  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

  • ab 29,50 Euro

Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) zulassen

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.
Dazu wird im Herkunftsland und im Kraftfahrt-Bundesamt eine Fahrzeughistorie abgefragt, diese kann bis zu einer Woche in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Zulassungsbescheinigung im Original
  • Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder Nachweis der Betriebserlaubnis durch Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Lückenloser Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung) im Original
  • bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt und die Abmeldung nachgewiesen werden kann)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • ggf. Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil(nbsp;II ausgestellt wird
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde;
    Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrtzeugsteuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen

Kosten

  • ab 29,50 Euro

Mitarbeiter

Borna

  • SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Wiedemann SB KFZ-Zulassung BNA SG KFZ-ZulassungZimmer: 6.0.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2055 Fax:+49 3437 984-7086 Location

Grimma

  • SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Eckersberg Sachgebietsleiterin SG KFZ-ZulassungZimmer: 2.1.13 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location

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