Besondere Kennzeichen

Für bestimmte Zwecke oder Nutzungen können Sie besondere Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen.

In den nachfolgenden Rubriken erfahren Sie, ob Anspruch auf ein besonderes Kennzeichen besteht und welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen.

Kurzzeitkennzeichen
Saisonkennzeichen beantragen oder ändern
Grünes Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Historisches Kennzeichen für Oldtimer
Rotes Oldtimerkennzeichen
Rotes Dauerkennzeichen (Händler u. ä.)

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und können nur für die unten genannten Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht zugelassen sein und muss einem genehmigten Typ entsprechen bzw. eine Einzelgenehmigung muss erteilt sein. Ist beides nicht der Fall darf die Fahrt ( zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis bzw. Durchführung der HU) nur zur nächsten Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen ist max. 6 Tage (Dauer entscheidet die Versicherung) ab Datum der Zuteilung gültig

Sie können Kurzzeitkennzeichen für folgende Fahrten beantragen

  • Probefahrt: Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges.
  • Prüfungsfahrt: Die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.
  • Überführungsfahrt: Die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Wohnortnachweis (Meldebescheinigung)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), als gut lesbare Kopie ausreichend
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), als gut lesbare Kopie ausreichend
  • Nachweis einer gültiger Hauptuntersuchung
  • Fall der Wohnsitz des Antragstellers außerhalb des Landkreis Leipzig ist: Kaufvertrag mit Übergabeort innnerhalb des Landkreis Leipzig

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)
bei Minderjährigen
  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

  • ab 13,10 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder

Hinweis

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens an ausländische Mitbürger ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.


Saisonkennzeichen beantragen oder ändern

Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen, den Saisonzeitraum verändern bzw. ein Saisonkennzeichen in eine ganzjährige Zulassung ändern.

Dies ist auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung möglich.

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nur für die alleinige Beantragung bzw. Löschung eines Saisonkennzeichens, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie:
    Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • die Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

  • ab 27,10 Euro

Grünes Kennzeichen

Fahrzeughalter die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragen.

Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich jedoch beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.

Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden

  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

  • ab 11,70 Euro

Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeugüberführungen ins Ausland zum dortigen Verbleib erfolgen mit Ausfuhrkennzeichen.
Die Ausfuhrzulassung kann längstens 1 Jahr zugeteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis ist vorgeschrieben falls keine Fahrzeugpapiere existieren. Als Nachweis gelten:

  • Übereinstimmungsbescheinigung (in Papierform notfalls als Zweitschrift vom Hersteller)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV)

Das Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung vorgefahren werden. Die Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung muss mindestens so lange gültig sein, wie die Ausfuhrzulassung gültig (befristet) ist.
Ein Internationaler Zulassungsschein ist nicht mehr erforderlich und wird nur noch auf Antrag (kostenpflichtig) ausgestellt.
Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung) werden fortgeschrieben. Sollten Sie noch keine EU-Fahrzeugpapiere (Ausstellung seit 01.10.2005) besitzen, ist ein kostenpflichtiger Umtausch erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ohne Fahrzeugpapiere: gültige Betriebserlaubnis (s. o.) und Verfügungsberechtigung
  • Kennzeichenschild(er) bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbescheinigung gem. § 19 Abs. 1 und Anl. 11 Nr. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeugverkehr (grün und mindestens 15 Tage)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • gültiger original Personalausweis oder original Reisepass ggf. mit zusätzlicher Meldebescheinigung
  • bei Zulassung durch Dritte noch Ausweis/Pass des Bevollmächtigten, sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (auch bei Ehegatten erforderlich)
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt oder Bareinzahlung der Kfz-Steuer bei einer beliebigen Bankfiliale (Einzahlung kann erst nach persönlicher Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erfolgen)
  • Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt
bei Firmen

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)

Kosten

  • Zuteilung Ausfuhrkennzeichen: ab 33,60 Euro

Hinweis

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens an ausländische Mitbürger ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.


Historisches Kennzeichen für Oldtimer

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für Ihr Fahrzeug eine Oldtimerzulassung beantragen:

Das Fahrzeug muss

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen worden sein
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • in einem guten Erhaltungszustand sein
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Diese Voraussetzungen stellen die technischen Dienste (TÜV, KÜS, DEKRA, GTÜ usw.) in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.

Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen gelten nur für die Änderung in ein Historienkennzeichen, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Prüfbuch und Prüfprotokoll)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • ggf. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls das Fahrzeug bisher ein Saisonkennzeichen hatte
  • Kennzeichenschilder
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

  • ab 27,10 Euro

Rotes Oldtimerkennzeichen

Rote Kennzeichen können auch für Oldtimerfahrzeuge vergeben werden. Oldtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Das Fahrzeug darf nicht mehr der allgemeinen Nutzung unterliegen. Es muss in gut erhaltenem, gepflegtem Zustand sein (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts). Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden. Ein Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge benutzt werden, sofern für jedes einzelne Fahrzeug ein roter Schein bei der Zulassungsbehörde beantragt wurde.

Fahrzeuge, für die ein Rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt wird, müssen außer Betrieb gesetzt sein.

Folgende Fahrten können mit Oldtimerfahrzeugen mit roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung durchgeführt werden

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Da Fahrzeuge auch ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden können und die Verwendung dieses Roten Kennzeichens an unterschiedlichen Fahrzeugen möglich ist, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers zur Führung von roten Kennzeichen durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag; mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
  • Führungszeugnis (bei Wohnsitzgemeinde) zu beantragen
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt Landkreis Leipzig - Kfz-Zulassungsbehörde - zu beantragen
  • Referenznummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Vorlage der Fahrzeugpapiere der nicht zugelassenen Oldtimerfahrzeuge (Original Fahrzeugbriefe und Abmeldebescheinigungen) sowie Auflistung dieser Fahrzeuge
  • für Fahrzeuge, für die keine deutschen Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis) ausgestellt wurden, ist zur Klärung ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung bzw. die Eigentumsverhältnisse vorzulegen; als Nachweis gelten z. B.: Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Nachweis der Gemeinde über die Abstellplätze der Oldtimerfahrzeuge, diese dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden
  • bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit neuester Meldebescheinigung nötig
  • je Fahrzeug ein Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), durchgeführt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (früheres sog. 21 c = Historie-Gutachten)

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt

bei Firmen
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
bei Vereinen
  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)

Kosten

  • ab 119,00 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Rotes Dauerkennzeichen (Händler u. ä.)

Rote Dauerkennzeichen können an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden. Es ist neben dem Fahrzeugscheinheft auch ein Fahrtennachweisbuch zu führen.

Für Antragsteller, die nicht nach § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr die Gleichstellung für die Zuteilung eines Roten Kennzeichens hergestellt werden.

Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.

Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.

Rote Dauerkennzeichen werden befristet auf 1 Jahr ausgegeben. Ohne Antrag auf Verlängerung läuft das Kennzeichen automatisch ab und die von der Zulassungsstelle ausgestellten Dokumente und Kennzeichenschilder sind zurück zu geben.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung (Bei Firmen entweder durch Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter unterzeichnet)
  • aktuelles Führungszeugnis, das Sie bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
    (Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
  • aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt Landkreis Leipzig - Kfz-Zulassungsbehörde - zu beantragen
    (Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigten Fuhrparkleiter)
  • Gewerbeanmeldung bzw. und Handelsregisterauszug von eingetragenen Firmen im Registergericht beim Amtsgericht
  • ausschließlich bei GbR (Benennung Vertreter)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 FZV)

Kosten

  • ab 119,80 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Kontaktinformationen

Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstantrag ein persönliches Vorsprechen des Geschäftsführers/Geschäftsinhabers erforderlich ist.

Mitarbeiter

Borna

  • SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Wiedemann SB KFZ-Zulassung BNA SG KFZ-ZulassungZimmer: 6.0.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2055 Fax:+49 3437 984-7086 Location

Grimma

  • SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Eckersberg Sachgebietsleiterin SG KFZ-ZulassungZimmer: 2.1.13 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location

Dokumente