Für die Ausbildung von behinderten oder schwerbehinderten Jugendlichen können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erbracht werden, wenn das zur Erreichung des Aus- oder Weiterbildungszieles notwendig ist.

Die formlose Förderanfrage senden Sie bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder an arbeitgeberservice@lk-l.de. Ihr zuständiger Ansprechpartner wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Gesetzliche Grundlage

§ 73 SGB III