Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.07.2015 sind Anfragen zur Gefahreneinschätzung bei Bauantragsverfahren direkt an die Kommune zu richten, auf deren Gebiet das zu prüfende Flurstück liegt.

Hier finden Sie die einzelnen Städte und Gemeinden und ihrer Ortsteile mit allgemeinen Kontaktdaten.