Bei Hunden der Rasse/Gruppe
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier,
- Pitbull Terrier sowie
- deren Kreuzungen untereinander
wird die Gefährlichkeit von Gesetzes wegen vermutet.
Die vermutete Gefährlichkeit kann im Einzelfall widerlegt werden. Die Entscheidung darüber trifft das Landratsamt Landkreis Leipzig auf Antrag des Hundehalters. Dem Antrag ist ein behördlich anerkanntes Gutachten (Wesenstest) über die Ungefährlichkeit des Hundes beizufügen oder später nachzureichen. Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten Sachverständigen(PDF, 90 kB) im Hundewesen gefertigt sein.
Sofern die Gefährlichkeit für den Hund nicht widerlegt ist, werden kann oder wird, ist für die weitere Haltung dieses Hundes eine Haltungserlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde (hier: Landratsamt Landkreis Leipzig) erforderlich.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
- das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist,
- in den Räumlichkeiten und Freianlagen, welche dem Halten dienen, eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
Aktuelle Informationen zum Datenschutz
Informationspflichten für den Anzeigenden(PDF, 47 kB)
Informationspflichten für den Halter eines vermutet gefährlichen Hundes (Listenhund)(PDF, 50 kB)
Informationspflichten für den Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes(PDF, 48 kB)
Informationspflichten für den angezeigten Hundehalter(PDF, 49 kB)
Mitarbeiter
Borna
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefählichen Hundes nach § 5 Abs. 1 GefHunG(PDF, 35 kB)
- Antrag Sachkundeprüfung(PDF, 6,0 kB)
- Antrag auf Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung gemäß § 1 DVOGefHundG(PDF, 65 kB)
- Gutachterliste März 2020(PDF, 90 kB)
- Formular_4_Informationspflichten_für den Anzeigenden(PDF, 47 kB)
- Formular_4_Informationspflichten_für den Halter eines vermutet gefährlichen Hundes(PDF, 50 kB)
- Formular_4_Informationspflichten_für den Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes(PDF, 48 kB)
- Formular_4_Informationspflichten_für den angezeigten Hundehalter(PDF, 49 kB)