Bei Hunden der Rasse/Gruppe

  • American Staffordshire Terrier,
  • Bullterrier,
  • Pitbull Terrier sowie
  • deren Kreuzungen untereinander

wird die Gefährlichkeit von Gesetzes wegen vermutet.

Die vermutete Gefährlichkeit kann im Einzelfall widerlegt werden. Die Entscheidung darüber trifft das Landratsamt Landkreis Leipzig auf Antrag des Hundehalters. Dem Antrag ist ein behördlich anerkanntes Gutachten (Wesenstest) über die Ungefährlichkeit des Hundes beizufügen oder später nachzureichen. Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten Sachverständigen(PDF, 6,0 kB) im Hundewesen gefertigt sein.

Sofern die Gefährlichkeit für den Hund nicht widerlegt ist, werden kann oder wird, ist für die weitere Haltung dieses Hundes eine Haltungserlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde (hier: Landratsamt Landkreis Leipzig) erforderlich.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
  • das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist,
  • in den Räumlichkeiten und Freianlagen, welche dem Halten dienen, eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.

Aktuelle Informationen zum Datenschutz

Informationspflichten für den Anzeigenden(PDF, 994 kB)

Informationspflichten für den Halter eines vermutet gefährlichen Hundes (Listenhund)

Informationspflichten für den Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Informationspflichten für den angezeigten Hundehalter(PDF, 208 kB)

Mitarbeiter

Borna

  • Frau Scheike Gefährliche Hunde, Polizeirecht SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.19 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3758 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location

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