Allgemeine Informationen
Gefördert werden können die Schaffung neuer bzw. die Sanierung und Modernisierung bestehender Plätze in Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten. Grundlage dafür ist die Verwaltungsvorschrift Kita-Bau (VwV Kita-Bau vom 10.03.2017).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung (Ziffer 1, Satz 3 der Förderrichtlinie VwV Kita Bau).
Leistungsspektrum der Investitionsförderung beim Jugendamt
- Entwicklung von jährlichen Förderstrategien, Festlegung von Vergabekriterien
- Bearbeitung der Fördermittel/Fördermittelanträge
- Mittelabruf/Auszahlung der Investitionsmittel
- Verwendungsnachweisprüfung/Verwendungsnachweiserstellung
- Beratung
- Statistik/Überwachung der Zweckbindungsfristen
- Negativatteste zur Fachförderung Kita Bau