Allgemeine Informationen

Gefördert werden können die Schaffung neuer bzw. die Sanierung und Modernisierung bestehender Plätze in Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten. Grundlage dafür ist die Verwaltungsvorschrift Kita-Bau (VwV Kita-Bau vom 10.03.2017).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung (Ziffer 1, Satz 3 der Förderrichtlinie VwV Kita Bau).

Leistungsspektrum der Investitionsförderung beim Jugendamt

  • Entwicklung von jährlichen Förderstrategien, Festlegung von Vergabekriterien
  • Bearbeitung der Fördermittel/Fördermittelanträge
  • Mittelabruf/Auszahlung der Investitionsmittel
  • Verwendungsnachweisprüfung/Verwendungsnachweiserstellung
  • Beratung
  • Statistik/Überwachung der Zweckbindungsfristen
  • Negativatteste zur Fachförderung Kita Bau

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Kirsten SB Förderrichtlinie Jugendpauschale / SB Kita-Investitionsförderung Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.314 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412373 Fax:+4934379847049 Location