Allgemeine Informationen

Gefördert werden können die Schaffung neuer bzw. die Sanierung und Modernisierung bestehender Plätze in Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Förderrichtlinie KitaBau - FöriKitaBau vom 10. August 2023)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung (Ziffer 1, Satz 3 der Förderrichtlinie FöriKitaBau).

Leistungsspektrum der Investitionsförderung beim Jugendamt

  • Entwicklung von jährlichen Förderstrategien, Festlegung von Vergabekriterien
  • Bearbeitung der Fördermittel/Fördermittelanträge
  • Mittelabruf/Auszahlung der Investitionsmittel
  • Verwendungsnachweisprüfung/Verwendungsnachweiserstellung
  • Beratung
  • Statistik/Überwachung der Zweckbindungsfristen
  • Negativatteste zur Fachförderung Kita Bau

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Kirsten Sachbearbeitung Förderung der Jugendhilfe Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.314 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412373 Fax:+4934379847049 Location