Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters
Wird ein Katasterfehler vermutet bzw. festgestellt, kann ein Hinweis auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters gestellt werden. Fehlerhafte Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden dann von Amts wegen kostenfrei berichtigt (§ 14 (3) SächsVermKatG).
Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sind fehlerhaft, wenn deren Inhalt unvollständig oder unrichtig ist. (§11 SächsVermKatGDVO)
Der Inhalt der Bestandsdaten ist insbesondere unrichtig, wenn
- eine fehlerhafte Katastervermessung zu einer fehlerhaften Festlegung der Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster geführt hat,
- die zulässige Abweichung zwischen der im Liegenschaftskataster geführten und einer neuermittelten Flächengröße überschritten ist,
- die Lage und Ausdehnung des Eigentums an Grund und Boden aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen geändert wurde oder
- sie aufgrund einer Mitteilung nach § 15 Abs. 3 SächsVermKatG geändert werden müssen.
Das betrifft jedoch nicht Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet, oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurden. Für diese Gebäude besitzt der Eigentümer die Pflicht, die Einmessung auf eigene Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu veranlassen.
Katastervermessung und Abmarkung in besonderen Fällen
Die untere Vermessungsbehörde ist befugt, Katastervermessungen und Abmarkungen zur Änderung von Kreis-, Gemeinde-, Gemarkungs- oder Flurgrenzen sowie Sonderungen zur Zerlegung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zur Führung der Lagebezeichnung im Liegenschaftskataster durchzuführen. (§ 19 (2) SächsVermKatG)
Online- Formulare für kostenfreie Leistungen
Hinweis auf Fehler im Liegenschaftskataster
Antrag auf Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster
Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken zur Fortführung im Liegenschaftskataster
Mitteilung Gebäudeabriss zur Löschung im Liegenschaftskataster
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Zu beachtende Rechtsgrundlagen
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG
- Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO
Mitarbeiter
Borna
- Karina Missun Sachgebietsleiterin SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 209 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1402 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
- Ricarda Semper Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 203 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1451 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
- Torsten Steinhardt Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 203 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1460 Fax:03437 984-7101 E-MailLocation
- Alexander Lampel Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 204 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1450 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
- Tino Seidel Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 201 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1432 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation