Die zwei Fachberater*innen für den Leistungsbereich §§ 11-14 SGB VIII sind Ansprechpartner für die sozialpädagogischen Fachkräfte, kommunale und freie Träger sowie weitere Institutionen und Personen. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen u.a.:

  • Fachberatung/ Prozessbegleitung in den Kommunen (Perspektiven, Möglichkeiten, Finanzierungsgrundlagen, Ausrichtung von Einrichtungen, Einsatz der Fachkräfte, Mobile Arbeit etc.)
  • regelmäßige Teamtreffen und Fachaustausch in den Sozialräumen des Landkreises
  • Qualitätsdialoge in den geförderten Einrichtungen und Projekten
  • Organisation der jährlichen Klausurtagung für sozialpädagogische Fachkräfte
  • Organisation themenspezifischer Fortbildungsangebote
  • Mitwirkung in den Arbeitskreisen/Facharbeitsgruppen/Ausschüssen und Gremien im Landkreis und auf Landesebene
  • Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung Teilfachplan 1 "Leistungen gemäß §§ 11-14 SGB VIII"
  • sachliche Prüfung der Anträge FRL Jugendhilfe

Jugendarbeit §11 SGB VIII

Sozialraum 1 - Wurzener Land

Sozialraum 2 - Raum Grimma

Sozialraum 3 - Raum Borna

Sozialraum 4 - Südraum Leipzig

Sozialraum 5 - Partheland

Förderung der Jugendverbände §12 SGB VIII

Jugendsozialarbeit §13 SGB VIII

  • arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Schulsozialarbeit §13a SGB VIII

  • Schulsozialarbeit

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Ausnahmen gemäß JArbSchG
  • PiT - Prävention im Team


Archiv

Die Informationen zur Klausurtagung 2019 der Fachkräfte §§ 11-14 SGB VIII im Landkreis Leipzig finden Sie hier.

Das Jugendamt hat eine Studie zum Freizeit und Konsumverhalten der Jugendlichen im Landkreis Leipzig in Auftrag gegeben. Im Zeitraum von April bis Juni 2012 haben insgesamt 2.400 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Leipzig die Möglichkeit genutzt, an der Befragung teilzunehmen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.11.2012 wurde der Abschlussbericht zur Studie nunmehr vorgestellt.

Weitere Informationen sowie die Ergebnisse der Studie zum Freizeit- und Konsumverhalten junger Menschen im Landkreis Leipzig finden Sie hier.


Jugendarbeit §11 SGB VIII

Die Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie ist in puncto Entwicklung und Förderung von jungen Menschen ein ergänzendes Angebot zu Erziehung und Bildung im Elternhaus, der Kita/Schule und der beruflichen Ausbildung. Die Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zu einem Alter von 27 Jahren. Sie soll die Interessen der jungen Menschen aufgreifen und ihnen entsprechende Rahmenbedingungen bieten, um ihre Freizeit selbst sinnvoll gestalten zu können; Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sollen die Jugendarbeit mitbestimmen und mitgestalten und somit zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement befähigt werden.

Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII

Die Förderung der Jugendverbände bzw. Jugendverbandsarbeit ist nach § 12 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere ist hierbei die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen gemeint.

Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden im Rahmen von Jugendverbänden, Jugendinitiativen und Jugendgruppen selbst organisierte, gemeinschaftlich gestaltete und mitverantwortete Jugendarbeit auszuüben. Ebenso dienen Jugendverbände dazu, die Interessen und Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ausdruck zu bringen und auf verschiedensten Ebenen zu vertreten.

Das Ziel der Interessenvertretung und der aktiven Beteiligung von jungen Menschen wird im Landkreis Leipzig durch eine Vielzahl von Angebotsformen erreicht, beispielsweise in Sportvereinen, Jugendfeuerwehren, jungen Gemeinden oder anderen Verbänden/Vereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen.

Jugendsozialarbeit §13 SGB VIII

Die Jugendsozialarbeit ist nach § 13 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Hierbei sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich von sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen unterbreitet werden. Diese Angebote dienen insbesondere der Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration.

Schulsozialarbeit §13a SGB VIII

Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrer und macht sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Durch den niedrigschwelligen Charakter bietet Schulsozialarbeit Prävention und Intervention vor Ort und kann gezielt Hilfen anbieten sowie zu spezialisierten Hilfsangeboten vermitteln.

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Franke-Müller Koordination LPD und Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412227 Fax:+4934379847052 Location
  • Frau Wilksch Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412365 Fax:+4934379847052 Location

Dokumente