Die zwei Fachberater*innen für den Leistungsbereich §§ 11-14 SGB VIII sind Ansprechpartner für die sozialpädagogischen Fachkräfte, kommunale und freie Träger sowie weitere Institutionen und Personen. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen u.a.:
- Fachberatung/ Prozessbegleitung in den Kommunen (Perspektiven, Möglichkeiten, Finanzierungsgrundlagen, Ausrichtung von Einrichtungen, Einsatz der Fachkräfte, Mobile Arbeit etc.)
- regelmäßige Teamtreffen und Fachaustausch in den Sozialräumen des Landkreises
- Qualitätsdialoge in den geförderten Einrichtungen und Projekten
- Organisation der jährlichen Klausurtagung für sozialpädagogische Fachkräfte
- Organisation themenspezifischer Fortbildungsangebote
- Mitwirkung in den Arbeitskreisen/Facharbeitsgruppen/Ausschüssen und Gremien im Landkreis und auf Landesebene
- Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung Teilfachplan 1 "Leistungen gemäß §§ 11-14 SGB VIII"
- sachliche Prüfung der Anträge FRL Jugendhilfe
Jugendarbeit §11 SGB VIII
- Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser, Offene Freizeittreffs etc.)
- Flexibles Jugendmanagement Landkreis Leipzig
- Stadtjugendarbeit Wurzen
Sozialraum 1 - Wurzener Land
Sozialraum 2 - Raum Grimma
Sozialraum 3 - Raum Borna
Sozialraum 4 - Südraum Leipzig
Sozialraum 5 - Partheland
Förderung der Jugendverbände §12 SGB VIII
- Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e. V.
- Sportjugendkoordinator beim Kreissportbund Landkreis Leipzig e.V.
Jugendsozialarbeit §13 SGB VIII
- arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit §13a SGB VIII
- Schulsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Ausnahmen gemäß JArbSchG
- PiT - Prävention im Team
Archiv
Die Informationen zur Klausurtagung 2019 der Fachkräfte §§ 11-14 SGB VIII im Landkreis Leipzig finden Sie hier.
Das Jugendamt hat eine Studie zum Freizeit und Konsumverhalten der Jugendlichen im Landkreis Leipzig in Auftrag gegeben. Im Zeitraum von April bis Juni 2012 haben insgesamt 2.400 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Leipzig die Möglichkeit genutzt, an der Befragung teilzunehmen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.11.2012 wurde der Abschlussbericht zur Studie nunmehr vorgestellt.
Weitere Informationen sowie die Ergebnisse der Studie zum Freizeit- und Konsumverhalten junger Menschen im Landkreis Leipzig finden Sie hier.
Jugendarbeit §11 SGB VIII
Die Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie ist in puncto Entwicklung und Förderung von jungen Menschen ein ergänzendes Angebot zu Erziehung und Bildung im Elternhaus, der Kita/Schule und der beruflichen Ausbildung. Die Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zu einem Alter von 27 Jahren. Sie soll die Interessen der jungen Menschen aufgreifen und ihnen entsprechende Rahmenbedingungen bieten, um ihre Freizeit selbst sinnvoll gestalten zu können; Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sollen die Jugendarbeit mitbestimmen und mitgestalten und somit zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement befähigt werden.
Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII
Die Förderung der Jugendverbände bzw. Jugendverbandsarbeit ist nach § 12 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere ist hierbei die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen gemeint.
Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden im Rahmen von Jugendverbänden, Jugendinitiativen und Jugendgruppen selbst organisierte, gemeinschaftlich gestaltete und mitverantwortete Jugendarbeit auszuüben. Ebenso dienen Jugendverbände dazu, die Interessen und Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ausdruck zu bringen und auf verschiedensten Ebenen zu vertreten.
Das Ziel der Interessenvertretung und der aktiven Beteiligung von jungen Menschen wird im Landkreis Leipzig durch eine Vielzahl von Angebotsformen erreicht, beispielsweise in Sportvereinen, Jugendfeuerwehren, jungen Gemeinden oder anderen Verbänden/Vereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen.
Jugendsozialarbeit §13 SGB VIII
Die Jugendsozialarbeit ist nach § 13 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.
Hierbei sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich von sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen unterbreitet werden. Diese Angebote dienen insbesondere der Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration.
Schulsozialarbeit §13a SGB VIII
Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrer und macht sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Durch den niedrigschwelligen Charakter bietet Schulsozialarbeit Prävention und Intervention vor Ort und kann gezielt Hilfen anbieten sowie zu spezialisierten Hilfsangeboten vermitteln.
Mitarbeiter
Grimma
- Frau Franke-Müller Koordination LPD und Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412227 Fax:+4934379847052 E-MailLocation
- Frau Wilksch Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII SG Kinder- und JugendarbeitZimmer: 2.218 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412365 Fax:+4934379847052 E-MailLocation
Dokumente
- Teilfachplan 1_Leistungen gem. §§ 11-14 SGB VIII_16.05.22-31.12.2024(PDF, 7,7 MB)
- Fachstandards zum Teilfachplan 1(PDF, 304 kB)
- Fachstandard zum Teilfachplan 1, Schulsozialarbeit(PDF, 665 kB)
- alle Angebote OKJA(PDF, 2,6 MB)
- SSA Statistik 2023(XLSX, 129 kB)
- Anwendungserlass_FRL_Schulsozialarbeit_2023_unterzeichnet(PDF, 4,2 MB)
- Fachempfehlung Schulsozialarbeit vom LJA_2016(PDF, 648 kB)
- Förderkonzept RL SSA(PDF, 271 kB)
- FRL-Schulsozialarbeit(PDF, 48 kB)
- Regionales Gesamtkonzept_10.04.2018(PDF, 9,3 MB)