Verbreitung und Bestand

Der Weißstorch (Ciconia ciconia) gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln des europäischen Tieflands. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. Heute ist der Bestand stark zurück gegangen. Man schätzt, dass weltweit ca. 230.000 Brutpaare existieren. In Deutschland ist der Weißstorch stark gefährdet. 1934 zählte man in Deutschland noch 9.000 Brutpaare, 1994 etwa nur noch 4.000. In Sachsen existieren derzeit noch ca. 440 Horstpaare.

Gefahren für den Weißstorch

Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Man weiß heute, dass direkte Verluste unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht werden. Mindestens 60 % der bei uns verunglückten Weißstörche sind Stromopfer, die durch Stromschlag an Masten umkommen. 10 % der Jungtiere verenden durch Stromleitungen, noch bevor sie ins Winterquartier abziehen. Eine weitere wichtige Ursache für den Rückgang der Storchenpopulation sind die sich rapide verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Grünlandnutzung schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut. Hinzu kommen der Grünlandumbruch und die Aufforstung wirtschaftlich unlukrativer Grünlandflächen. Auch die Ausdehnung menschlicher Siedlungen führt dazu, dass ehemalige Standorte von Storchennestern nicht mehr angenommen werden, da die Wege zu den Nahrungsgebieten zu lang werden.

Abbrennen von Feuerwerk – Stress für den Weißstorch

Obwohl im Freistaat Sachsen alle Storchenhorste betreut und überwacht werden, sind in den letzten Jahren immer wieder Brutausfälle zu beobachten gewesen. Diese sind nicht nur auf das schlechte Nahrungsangebot zurück zu führen, sondern werden auch verursacht durch das Abbrennen von Feuerwerken in Horstnähe. Das Abbrennen von Feuerwerken bei Dorffesten oder Familienfeiern in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Auch im Jahr 2009 kam es im Landkreis wieder dazu, dass ein Horst mit drei Jungvögeln von den Alttieren verlassen worden ist, weil in unmittelbarer Nähe ein Feuerwerk stattfand. Zurückgekehrt ist nur noch ein Altstorch, die Jungvögel fielen Greifvögeln zum Opfer.

 Feuerwerke während der Brutzeit vermeiden

Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung zur Erhaltung der Störche. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit (April bis August) unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 1 km betragen.

Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Es ist deshalb ratsam, wenn jemand ein Feuerwerk in der Nähe von Storchenhorsten plant, sich vorher mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen.   

Mitarbeiter

Grimma

  • Andreas Härtig SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 215 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1947 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Joachim Quaas SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 214 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1944 Fax:+49 3437 984 7096 Location