Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum
Ausgangslage / Problemstellung
- Im ländlichen Raum stehen noch immer Produktions-, Verwaltungsgebäude und landwirtschaftliche Anlagen sowie Wohngebäude auf fremdem Grundeigentum.
- Herbeiführung eines nach Bürgerlichem Gesetzbuch rechtmäßigen Zustandes, wonach Boden- und Gebäudeeigentum eine Einheit bilden.
- Herstellung attraktiver Standortbedingungen für Unternehmen und gesicherter Eigentumsverhältnisse für die Eigentümer von Eigenheimen
Ziel
- Schaffung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden und baulichen Anlagen und den darunter liegenden Grundstücken
- Klärung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) - d.h. Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum - als Voraussetzung für die Existenzgrundlage eines Unternehmens.
Problemlösung
Das Vermessungsamt wird auf Antragstellung des Boden- oder Gebäudeeigentümers tätig.
- Sind sich Bodeneigentümer und Gebäudeeigentümer über den Wert, Flächen, Rechte und Lasten einig, kann eine Tauschvereinbarung im Rahmen des Freiwilligen Landtausches nach § 54 LwAnpG abgeschlossen und vollzogen werden. Die technische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch das zuständige Vermessungsamt. Die Tauschpartner können sich jedoch eines zugelassenen Helfers bedienen, dessen Aufwendungen zuwendungsfähig sind. Die Aufsicht über die gesetzeskonforme Ausführung liegt weiterhin in den Händen der Ämter.
- Einigen sich die Eigentümer nicht, wird ein Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG unter Leitung des zuständigen Vermessungsamtes und Einbeziehung aller Beteiligten durchgeführt, welches die Zusammenführung des Boden- und Gebäudeeigentums als Ergebnis hat.
Wer trägt die Kosten?
- Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 62 LwAnpG der Freistaat Sachsen
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
04550 Borna
Kontakt
T 03433 241-1401
F 03437 984-7097
@ vermessungsamt@lk-l.de