Beantragung von Wohngeld im Sozialamt
Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung beim Sozialamt, Bereich Wohngeld erforderlich.

Hier finden Sie ein Erklärvideo: Link zum Video

Darüber hinaus können Sie gern den folgenden Flyern weitere Informationen entnehmen:

  1. Flyer Wohngeld - Allgemein(PDF, 633 kB)
  2. Flyer Wohngeld für Alleinerziehende(PDF, 1,7 MB)
  3. Flyer Wohngeld für Paare(PDF, 1,5 MB)
  4. Flyer Wohngeld für Familien(PDF, 1,4 MB)
  5. Flyer Wohngeld für Studierende(PDF, 1,2 MB)
  6. Flyer Wohngeld für Rentner(PDF, 1,4 MB)

 

1. Wohngeldantrag

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.

 

2. Online -Wohngeldantrag

Hinweis: Wohngeldberechtigte im Landkreis Leipzig können ihren Antrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.
Für die Onlineantragstellung richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

 

  1. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  2. Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  3. Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft.

 

3. Antragstellung und erforderliche Unterlagen sowie Nachweise


Möchten Sie Wohngeld beantragen, gibt es - je nach familiärer Situation - u. a. Unterlagen und Nachweise, die unbedingt einzureichen sind:

• der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
• Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
• Mietvertrag und Mietquittung
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate
• Personalausweis oder Reisepass
• Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
• Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen)
• Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
• Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
• Unterhaltsnachweise
• Pflegegeldnachweis
• Schwerbehindertenausweis
• Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• BAföG-Bescheid
• Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
• Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
• Rentenbescheide
• Schul- oder Studienbescheinigung
• Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
• Lebensversicherungen

Je nach persönlicher Lebenssituation muss ggf. das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

 

4. Weiterleistungsanträge


Anträge auf Weiterleistung sind drei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

 

5. Wohngeldrechner Sachsen 2023


Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld reformiert. In diesem Zusammenhang wird das neue „Wohngeld-Plus-Gesetz“ ab 01.01.2023 eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Dies führt zu mehr Wohngeld pro Monat und die Anzahl der Anspruchsberechtigten wird sich mindestens verdoppeln bis ggf. verdreifachen.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie kostenlos vorab Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

 

6. Keinen Anspruch auf Wohngeld


Grundsätzlich hat eine vermögende Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Als vermögend gilt, wer über verwertbares Vermögen oberhalb des Freibetrags von 60.000 Euro für den Antragssteller bzw. 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied verfügt.
Des Weiteren wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, wenn der Antragsteller sogenannte Transferleistungen bezieht.

Zu diesen Transferleistungen zählen unter anderem:

• Sozialgeld gemäß Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
• Hartz IV – das heißt Arbeitslosengeld II (ALG II) – nach SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• BAföG, Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Verletztengeld

Erhält ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine der oben genannten Leistungen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

 

7. Kontaktstelle für die Wohngeldbeantragung

Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Brauhausstraße 8I 04552 Borna I Haus 10, Dachgeschoss
Zimmer: 302
Telefon: (0)3433 241-5580
E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de

 

Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
karina.kessler@lk-l.de
Tel.: 03433/241-2100

Im Landkreis stapeln sich die Anträge auf Wohngeld

Immer mehr Bedürftige: Das Sozialamt muss neue Mitarbeiter einstellen, um dem Ansturm Herr zu werden. Rund 1000 Fälle sind in der Warteschleife.
Landkreis Leipzig. Wer wenig Einkommen hat, kann einen finanziellen Zuschuss zum Wohnen erhalten. Bislang führte das Instrument des Wohngeldes eher ein Schattendasein. Viele, die einen Anspruch hatten, machten von dieser Hilfe keinen Gebrauch. Doch spätestens seit der Entscheidung der Ampel-Koalition, ein Wohngeld-Plus-Gesetz zu verabschieden und den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten, hat sich das geändert: Viele Wohngeldstellen im Land werden inzwischen regelrecht überrannt.

Ansturm auf Wohngeld im Landkreis Leipzig

Auch im Landkreis Leipzig führten die stark gestiegenen Kosten bereits zu einem Ansturm von Bedürftigen. „Die Antragseingänge haben sich auf Grund der Strom- und Heizkostenerhöhungen sowie der aktuellen Medienberichte zum Wohngeld von 200 bis 300 Anträgen monatlich auf rund 600 verdoppelt“, berichtet Karina Keßler, Leiterin des zuständigen Sozialamtes beim Landratsamt.

Stadt Grimma hat eigene Wohngeldstelle

Auch die Stadt Grimma, die als einzige Kommune im Landkreis eine eigene Wohngeldstelle betreibt, schlägt bereits Alarm: Derzeit gingen sehr viele Anträge ein. „Wir bitten um Verständnis, dass es durch diesen deutlichen Anstieg zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann“, so Bürgeramtsleiterin Daria Kunadt. Nachfragen seien nicht notwendig. Die Anträge würden nach Posteingang bearbeitet, heißt es in Grimma.

Die Zahl der Haushalte, die im Landkreis Leipzig bisher Wohngeld erhalten, liegt bei rund 1600. Durchschnittlich werden 158 Euro monatlich gezahlt. Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 wird mit einer sprunghaften Zunahme der Fälle gerechnet. „Unsere Prognosen gehen von bis zu 5000 anspruchsberechtigten Haushalten aus“, so die Sozialamtsleiterin gegenüber LVZ.

Sozialleistung Wohngeld bisher wenig bekannt

Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder gerätselt, warum so wenige Menschen Wohngeld beanspruchen. Vielen sei die Leistung gar nicht bekannt oder sie würden den Aufwand scheuen, hieß es zur Erklärung. Dabei kann der Zuschuss nicht nur Rentnern, Auszubildenden, Alleinerziehenden oder kinderreichen Familien mit kleinen Einkommen helfen, besser über die Runden zu kommen. Die Leistung steht sogar Hauseigentümern zu, wenn ihr Geld zur Unterhaltung der Immobilie nicht reicht. Die Beantragung galt bisher jedoch als relativ kompliziert.
So lässt sich auch nicht leicht abschätzen, ob sich der Gang zum Amt überhaupt lohnt: Denn es gibt keine einfache Einkommensschwelle, ab der man exakt weiß, ob ein Anspruch besteht. Vielmehr sind mehrere Daten zu berücksichtigen: das Gesamteinkommen und die Zahl aller Haushaltsmitglieder, die Miete und ebenfalls der Wohnort.

Sozialamt wird bei Antragsflut zum Nadelöhr

Das Nadelöhr bei der Antragsflut ist aktuell das Sozialamt: Hier gibt es schon jetzt zu wenige Mitarbeiter für zu viele Fälle. „Derzeit sind fast 1000 Anträge noch nicht bearbeitet“, benennt Karina Keßler den bereits vorhandenen Rückstau. Aktuell dauere es fünf bis acht Monate, bis die Betroffenen Bescheid erhalten. Wer Geld bekommt, erhält das dann aber rückwirkend ab dem Datum seiner Antragstellung.
„Um die Wohngeldsachbearbeiter zu unterstützen, wurde innerhalb des Sozialamtes bereits umstrukturiert, so dass zwei Mitarbeiter zusätzlich zur Arbeitsentlastung zur Verfügung stehen.“ Da der Landkreis derzeit von einer Verdreifachung der Anträge und gegebenenfalls der Empfängerhaushalte ausgeht, muss das Amt in erheblichem Maße aufgestockt werden. „Wir benötigen rein rechnerisch etwa 36 Mitarbeiter.“ Bislang kümmern sich nur zwölf um das Thema Wohngeld. Eigentlich werden also 24 neue Mitarbeiter gebraucht.

Landkreis Leipzig stellt neues Personal ein

Der Kreis bereite nötige Personalzuweisungen, die beschleunigte Einstellung von Mitarbeitern sowie die Einrichtung neuer Arbeitsplätze vor, um das Gesetz ab 1. Januar 2023 umsetzen zu können. „Dazu gehört auch die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter“, so Keßler. Auf das Sozialamt komme eine erhebliche Mehrarbeit zu. Und die Amtsleiterin bittet bereits um Geduld: „Auf Grund der extrem kurzen Vorbereitungsphase können weiterhin längere Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.“

Wohngeld-Rechner im Internet geben grobe Orientierung

Eine Hilfe könnten Wohngeld-Rechner im Internet sein. Damit lasse sich ein möglicher Anspruch nach den Regeln ab 1. Januar 2023 bereits grob ermitteln. „Auf diese Weise“, so die Sozialamtschefin, „ist vorab schon ein Überblick möglich, ob sich ein Antrag lohnt.“

 

Quellenangabe: LVZ Borna - Geithain vom 20.10.2022, Seite 28

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