Aktuelles: LVZ Borna - Geithain vom 20.10.2022, Seite 28
Im Landkreis stapeln sich die Anträge auf Wohngeld
Immer mehr Bedürftige: Das Sozialamt muss neue Mitarbeiter einstellen, um dem Ansturm Herr zu werden. Rund 1000 Fälle sind in der Warteschleife.
Landkreis Leipzig. Wer wenig Einkommen hat, kann einen finanziellen Zuschuss zum Wohnen erhalten. Bislang führte das Instrument des Wohngeldes eher ein Schattendasein. Viele, die einen Anspruch hatten, machten von dieser Hilfe keinen Gebrauch. Doch spätestens seit der Entscheidung der Ampel-Koalition, ein Wohngeld-Plus-Gesetz zu verabschieden und den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten, hat sich das geändert: Viele Wohngeldstellen im Land werden inzwischen regelrecht überrannt.Ansturm auf Wohngeld im Landkreis Leipzig
Auch im Landkreis Leipzig führten die stark gestiegenen Kosten bereits zu einem Ansturm von Bedürftigen. „Die Antragseingänge haben sich auf Grund der Strom- und Heizkostenerhöhungen sowie der aktuellen Medienberichte zum Wohngeld von 200 bis 300 Anträgen monatlich auf rund 600 verdoppelt“, berichtet Karina Keßler, Leiterin des zuständigen Sozialamtes beim Landratsamt.
Stadt Grimma hat eigene Wohngeldstelle
Auch die Stadt Grimma, die als einzige Kommune im Landkreis eine eigene Wohngeldstelle betreibt, schlägt bereits Alarm: Derzeit gingen sehr viele Anträge ein. „Wir bitten um Verständnis, dass es durch diesen deutlichen Anstieg zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann“, so Bürgeramtsleiterin Daria Kunadt. Nachfragen seien nicht notwendig. Die Anträge würden nach Posteingang bearbeitet, heißt es in Grimma.
Die Zahl der Haushalte, die im Landkreis Leipzig bisher Wohngeld erhalten, liegt bei rund 1600. Durchschnittlich werden 158 Euro monatlich gezahlt. Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 wird mit einer sprunghaften Zunahme der Fälle gerechnet. „Unsere Prognosen gehen von bis zu 5000 anspruchsberechtigten Haushalten aus“, so die Sozialamtsleiterin gegenüber LVZ.
Sozialleistung Wohngeld bisher wenig bekannt
Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder gerätselt, warum so wenige Menschen Wohngeld beanspruchen. Vielen sei die Leistung gar nicht bekannt oder sie würden den Aufwand scheuen, hieß es zur Erklärung. Dabei kann der Zuschuss nicht nur Rentnern, Auszubildenden, Alleinerziehenden oder kinderreichen Familien mit kleinen Einkommen helfen, besser über die Runden zu kommen. Die Leistung steht sogar Hauseigentümern zu, wenn ihr Geld zur Unterhaltung der Immobilie nicht reicht. Die Beantragung galt bisher jedoch als relativ kompliziert.
So lässt sich auch nicht leicht abschätzen, ob sich der Gang zum Amt überhaupt lohnt: Denn es gibt keine einfache Einkommensschwelle, ab der man exakt weiß, ob ein Anspruch besteht. Vielmehr sind mehrere Daten zu berücksichtigen: das Gesamteinkommen und die Zahl aller Haushaltsmitglieder, die Miete und ebenfalls der Wohnort.Sozialamt wird bei Antragsflut zum Nadelöhr
Das Nadelöhr bei der Antragsflut ist aktuell das Sozialamt: Hier gibt es schon jetzt zu wenige Mitarbeiter für zu viele Fälle. „Derzeit sind fast 1000 Anträge noch nicht bearbeitet“, benennt Karina Keßler den bereits vorhandenen Rückstau. Aktuell dauere es fünf bis acht Monate, bis die Betroffenen Bescheid erhalten. Wer Geld bekommt, erhält das dann aber rückwirkend ab dem Datum seiner Antragstellung.
„Um die Wohngeldsachbearbeiter zu unterstützen, wurde innerhalb des Sozialamtes bereits umstrukturiert, so dass zwei Mitarbeiter zusätzlich zur Arbeitsentlastung zur Verfügung stehen.“ Da der Landkreis derzeit von einer Verdreifachung der Anträge und gegebenenfalls der Empfängerhaushalte ausgeht, muss das Amt in erheblichem Maße aufgestockt werden. „Wir benötigen rein rechnerisch etwa 36 Mitarbeiter.“ Bislang kümmern sich nur zwölf um das Thema Wohngeld. Eigentlich werden also 24 neue Mitarbeiter gebraucht.Landkreis Leipzig stellt neues Personal ein
Der Kreis bereite nötige Personalzuweisungen, die beschleunigte Einstellung von Mitarbeitern sowie die Einrichtung neuer Arbeitsplätze vor, um das Gesetz ab 1. Januar 2023 umsetzen zu können. „Dazu gehört auch die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter“, so Keßler. Auf das Sozialamt komme eine erhebliche Mehrarbeit zu. Und die Amtsleiterin bittet bereits um Geduld: „Auf Grund der extrem kurzen Vorbereitungsphase können weiterhin längere Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.“
Wohngeld-Rechner im Internet geben grobe Orientierung
Eine Hilfe könnten Wohngeld-Rechner im Internet sein. Damit lasse sich ein möglicher Anspruch nach den Regeln ab 1. Januar 2023 bereits grob ermitteln. „Auf diese Weise“, so die Sozialamtschefin, „ist vorab schon ein Überblick möglich, ob sich ein Antrag lohnt.“
Quellenangabe: LVZ Borna - Geithain vom 20.10.2022, Seite 28
Beantragung von Wohngeld im Sozialamt
Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung beim Sozialamt, Bereich Wohngeld erforderlich.
1. Wohngeldantrag
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.
2. Antragstellung und erforderliche Unterlagen sowie Nachweise
Möchten Sie Wohngeld beantragen, gibt es - je nach familiärer Situation - u. a. Unterlagen und Nachweise, die unbedingt einzureichen sind:
• der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
• Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
• Mietvertrag und Mietquittung
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate
• Personalausweis oder Reisepass
• Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
• Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen)
• Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
• Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
• Unterhaltsnachweise
• Pflegegeldnachweis
• Schwerbehindertenausweis
• Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• BAföG-Bescheid
• Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
• Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
• Rentenbescheide
• Schul- oder Studienbescheinigung
• Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
• Lebensversicherungen
Je nach persönlicher Lebenssituation muss ggf. das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.
3. Weiterleistungsanträge
Anträge auf Weiterleistung sind drei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.
4. Wohngeldrechner Sachsen 2022 und 2023
Zum 01.01.2023 wird das Wohngeld reformiert. In diesem Zusammenhang wird das neue „Wohngeld-Plus-Gesetz“ ab 01.01.2023 eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Dies führt zu mehr Wohngeld pro Monat und die Anzahl der Anspruchsberechtigten wird sich mindestens verdoppeln bis ggf. verdreifachen.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie kostenlos vorab Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.
www.smart-rechner.de
5. Keinen Anspruch auf Wohngeld
Grundsätzlich hat eine vermögende Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Als vermögend gilt, wer über verwertbares Vermögen oberhalb des Freibetrags von 60.000 Euro für den Antragssteller bzw. 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied verfügt.
Des Weiteren wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, wenn der Antragsteller sogenannte Transferleistungen bezieht.
Zu diesen Transferleistungen zählen unter anderem:
• Sozialgeld gemäß Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
• Hartz IV – das heißt Arbeitslosengeld II (ALG II) – nach SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• BAföG, Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Verletztengeld
Erhält ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine der oben genannten Leistungen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
6. Kontaktstelle für die Wohngeldbeantragung
Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Brauhausstraße 8I 04552 Borna I Haus 10, 1. Etage
Zimmer: 126
Telefon: (0)3433 241-5029
E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
Mitarbeiter
Borna
- Frank Stengel Sachgebietsleiter SG Wohngeld / BAföGZimmer: 123 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2148 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Diana Pawlitzki Wohngeld: Buchstaben A, O, F SG Wohngeld / BAföGZimmer: 117 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2125 Fax:+49 3437 984 7081 E-MailLocation
- Kerstin Hase Wohngeld: Buchstaben K SG Wohngeld / BAföGZimmer: 152 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2172 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Carmen Hiller Wohngeld: Buchstaben D, R SG Wohngeld / BAföGZimmer: 145 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2119 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Claudia Häckert Wohngeld: Buchstaben Sch, Sp, X, Y SG Wohngeld / BAföGZimmer: 151 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 - 2122 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Carmen Knittel Wohngeld: Buchstaben H, O, SG Wohngeld / BAföGZimmer: 117 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2190 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Ute Krelke Wohngeld: Buchstaben C, E, M SG Wohngeld / BAföGZimmer: 149 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2173 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Lena Schäfer Wohngeld: Buchstaben W, Z, V SG Wohngeld / BAföGZimmer: 149 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 - 241 2191 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Steffi Schmelter Wohngeld: Buchstaben B, I, J SG Wohngeld / BAföGZimmer: 151 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2123 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Juliane Kipping Wohngeld: Buchstaben G, T SG Wohngeld / BAföGZimmer: 148 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2129 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Anja Hohler Wohngeld: Buchstaben L, S, St SG Wohngeld / BAföGZimmer: 147 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2160 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
- Arlett Gärtitz Wohngeld Buchstaben N, P, U SG Wohngeld / BAföGZimmer: 146 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2183 Fax:+49 3437 984-7081 E-MailLocation
Dokumente
- 1. AUSFÜLLHINWEISE zu den Formularen(PDF, 275 kB)
- Wohngeldantrag für Miet- und Lastenzuschuss(PDF, 4,0 MB)
- Wohngeldantrag für Bewohner in Heimen(PDF, 604 kB)
- Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag(PDF, 33 kB)
- Einwilligungserklärung(PDF, 416 kB)
- 2. ALLGEMEIN ZUM WOHNGELDANTRAG benötigte Unterlagen(PDF, 383 kB)
- Formular 1 Angaben des Vermieters zum Wohnraum(PDF, 410 kB)
- Formular 2 Wohnflächenberechnung(PDF, 3,3 MB)
- Formular 3 Erklärung über Werbungskosten(PDF, 2,9 MB)
- Formular 4 Ergänzende Vermögenserklärung(PDF, 195 kB)
- Formular 5 Fragebogen Studenten Azubi(PDF, 26 kB)
- Formular 6 Verpflichtungserklärung für Menschen aus nicht EU-Mitgliedstaaten(PDF, 15 kB)
- Formular 7 Selbstauskunft für Gewerbetreibende und Selbstständige(PDF, 699 kB)
- Formular 8 Erklärung über Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil(PDF, 389 kB)