Die Jugendhilfeplanung ist gemäß § 80 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

Ziele der Jugendhilfeplanung sind:

  1. Erfassung des aktuellen Bestandes an Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig.
  2. Feststellung der aktuellen Bedarfslagen von Kindern, Jugendlichen, jungen Heranwachsenden und Familien im Landkreis Leipzig.
  3. Erarbeitung einer für einen mittelfristigen Zeitraum gültigen Maßnahmeplanung um ein bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot zur Verfügung zu stellen.
  4. Evaluation der Umsetzung der Maßnahmeplanung.

Die Jugendhilfeplanung wird für den Landkreis Leipzig in Form von Teilfachplänen erstellt, welche sich am sozialräumlichen Modell des Landkreises Leipzig orientieren.

Sozialräume des Landkreises Leipzig ab 01.01.2020vergrößern

 

Die Konzeption der sozialräumlichen Gliederung des andkreises Leipzig stehen unter dem Punkt Dokumente zum Download bereit.

Die Jugendhilfeplanung arbeitet mit:

  • mit den Trägern der freien Jugendhilfe (in Form von themenspezifischen Facharbeitsgruppen, in der Kreisarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände sowie der Arbeitsgruppe freier Träger im Landkreis Leipzig)
  • den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie
  • den beratenden und beschließenden Ausschüssen des Kreistages (insbesondere Unterausschuss Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschuss und Kreistag) zusammen.

Die aktuellen Teilfachpläne und Fachstandards stehen unter dem Punkt Dokumente zum Download bereit.

Mitarbeiter

Grimma

  • Herr Madak Jugendhilfeplanung JugendamtZimmer: 2.216 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412210 Fax:+4934379847049 Location
  • Frau Tilschner Jugendhilfeplanung JugendamtZimmer: 2.216 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412379 Fax:+4934379847049 Location

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