Was ist ein Biotop?

Biotope sind einheitliche, gegen benachbarte Gebiete gut abgegrenzte Lebensräume, in denen ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten in einer Lebensgemeinschaft leben. In diesen Lebensräumen bildet sich durch die gegenseitige Abhängigkeit und Beeinflussung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen mit der unbelebten Umwelt ein biologisches Gleichgewicht heraus. Beispiele für Biotope sind Wälder, Seen, Tümpel, Höhlen, Moore oder auch Wiesen.

Schutz bestimmter Biotope

Gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stehen bestimmte Biotope auch ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse unter besonderem Schutz, das heißt, sie sind unmittelbar kraft Gesetzes besonders geschützt. Zu den geschützten Biotopen zählen u. a.:

  • natürliche und naturnahe Bereiche von Gewässern einschließlich der Ufer und der dazugehörenden Vegetation, Verlandungsbereiche und Altarme, regelmäßig überschwemmte Bereiche
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Quellbereiche
  • natürliche Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lößwände, Wacholder-, Ginster- und Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen
  • Bruch-, Moor-, Sumpf- und Auwälder
  • Frisch- und Bergwiesen
  • höhlenreiche Altholzinseln und Einzelbäume
  • Streuobstwiesen
  • Stollen früherer Bergwerke
  • Serpetinitfelsfluren
  • in freier Landschaft befindliche Steinrücken, Hohlwege und Trockenmauern.

Veränderungsverbot und Zulässigkeit von Ausnahmen

In diesen genannten Biotopen besteht ein umfassendes Veränderungsverbot. Verboten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können (z. B.: die Änderung der bisherigen Nutzung oder Bewirtschaftung).

Welche Handlungen in den jeweiligen Biotopen verboten sind, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde.

Ausnahmen von den Beeinträchtigungsverboten können auf einen schriftlich begründeten Antrag im Einzelfall von der unteren Naturschutzbehörde zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls eine Ausnahme erfordern.

Information zu NATURA 2000 in Sachsen

Lebensräume, Pflanzen und Tiere verbreiten sich unabhängig von politischen Grenzen. Um der Gefährdung bestimmter Lebensraumtypen und Arten entgegen zu wirken, ist daher der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund gemeinsam den Erhalt der Biologischen Vielfalt zum Ziel gesetzt. Mit NATURA 2000 wollen sie das Naturerbe für zukünftige Generationen bewahren. Dazu leistet Sachsen seinen Beitrag.
Neben dem Schutz spezieller FFH- und Vogelschutzgebiete tritt Sachsen durch verschiedenste Maßnahmen dafür ein, dass die Erhaltungszustände der vorkommenden Arten und Lebensräume gesichert und soweit nötig verbessert werden. Dafür werden zahlreiche Konzepte zum Artenschutz, zur regelmäßigen Bestandserhebung und -bewertung und zur verträglichen Landnutzung erstellt und umgesetzt sowie verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten.
Dazu gibt es seit Mai 2018 eine 8-teilige Kurzfilmreihe zu NATURA 2000 in Sachsen. Ein Erklär-/Einführungsfilm beleuchtet Zahlen, Fakten und Hintergründe. Zur Kurzfilmreihe gehören weiterhin sieben jeweils ca. 15-minütige Regionalfilme über NATURA 2000
• im Sächsischen Hügelland und Erzgebirgsvorland,
• im Elbe-Mulde-Tiefland,
• im Vogtland,
• im Erzgebirge,
• in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz,
• in der südlichen Oberlausitz sowie
• im Oberlausitzer Heideland und Teichgebiet.

Die Regionalfilme stellen Besonderheiten der jeweiligen Gebiete detaillierter vor. Sie enthalten neben eindrucksvollen Naturbildern zahlreiche Aussagen und Meinungen von Land-, Forst- und Teichwirten, ehrenamtlichen und amtlich tätigen Naturschützern, Verbands- und Kommunalvertretern sowie im Tourismus und anderen Branchen Tätigen. Die Regionen wurden nicht administrativ, sondern nach naturräumlichen Haupteinheiten des Bundes abgegrenzt.
Die Filme der Kurzfilmreihe sind über den YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen oder über die Webseite Natura 2000 des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfULG) abrufbar: https://www.youtube.com/FreistaatSachsen

Mitarbeiter

Grimma

  • Bernd Heinke SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 227 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1941 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Magdalena Höhn SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1940 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Claudia Langner SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 222 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1986 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Martin Loewe SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 211 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1987 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Joachim Quaas SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 214 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1944 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Annette Thieme SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 227 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1942 Fax:+49 3437 984 7096 Location