Umfassende Erläuterungen zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) finden Sie hier.
Soll forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr gebracht werden muss die Ernte mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte bei der zuständigen unteren Forstbehörde angezeigt werden.
Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular(PDF, 207 kB).