Die Mitarbeiterinnen beraten Träger der freien Jugendhilfe und Kommunen, die Fachkräfte in den Einrichtungen, sowie eingetragene Vereine und Kirchgemeinden zu folgenden Aufgabenschwerpunkten:

Förderung von Personal- und Sachkosten für Fachkräfte der Jugendhilfe für

  • regionale Einrichtungen
  • überregionale Angebote mit Bildungscharakter
  • Jugendverbandsarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
  • Angebote der Familienbildung
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Angebote der Jugendgerichtshilfe

Förderung von Kleinprojekten der Jugendhilfe

  • Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
  • Projektarbeit
  • Ferienprogramm
  • Tagesveranstaltungen mit Präventions- und Bildungscharakter
  • Maßnahmen der Familienbildung
  • Ausstattung von Jugendräumen sowie ehreamtlich geführten Jugendclubs
  • Sachkostenpauschale für offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeitsprojekte entsprechend der Teilfachplanung 1: Leistungen gemäß §§ 11 bis 14 VIII in der aktuellen Fassung

Förderung von Personal- und Sachkosten für Fachkräfte der Jugendhilfe

Die Fachkraft- und Sachkostenförderung für die Angebote nach §§ 11 bis 14, 16, 28 und 52 SGB VIII, die in der Jugendhilfeplanung verankert sind, wird für hauptamtliche Fachkräfte im Landkreis Leipzig gewährt.

In der Regel hat die Antragstellung hat bis zum 30. September des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde schriftlich auf den vorgegebenen Antragsformularen zu erfolgen.

Der Verwendungsnachweis ist bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bis zum 28. Februar des Folgejahres vorzulegen.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig (RL Jugendhilfe) am dem Förderjahr 2014.

Förderung von Kleinprojekten der Jugendhilfe

Für die Träger der freien Jugendhilfe, Kommunen sowie eingetragene Vereine und Kirchgemeinden besteht die Möglichkeit Anträge zur Förderung von Kleinprojekten zu stellen.

Die Anträge sind bis spätestens einen Monat vor Maßnahmebeginn und bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres im Jugendamt einzureichen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum festgesetzten Termin laut Zuwendungsbescheid vorzulegen. Voraussetzung für die Förderung von Kleinprojekten ist ein kontinuierliches Wirken im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Leipzig.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten im Landkreis Leipzig.

Die vorgenannten Richtlinien und Formulare stehen unter dem Punkt Dokumente für Sie bereit.

Die zuständigen FachberaterInnen finden Sie im Fachbereich Jugend(sozial)arbeit und in der Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz.

 

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Mai Sachbearbeitung Förderung der Jugendhilfe Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412219 Fax:+4934379847049 Location
  • Frau Stache Sachbearbeitung Förderung der Jugendhilfe Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412354 Fax:+4934379847049 Location

Dokumente