Allgemeine Informationen


Wenn Sie sich in einem der folgenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (Sächs GDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
• Arzt oder Ärztin
• Zahnarzt oder Zahnärztin
• Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
• Apotheker oder Apothekerin
• Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
• Altenpfleger oder Altenpflegerin
• Diätassistent oder Diätassistentin
• Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
• Hebamme oder Entbindungspfleger
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
• Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
• Logopäde oder Logopädin
• Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
• Orthoptist oder Orthoptistin
• Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
• Podologe oder Podologin
• Rettungsassistent oder -assistentin
• Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
• Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
• Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
• Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
• als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

Hinweis! Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Verfahrensablauf


Die Anzeige der Aufnahme Ihrer Tätigkeit können Sie persönlich und/oder schriftlich vornehmen. Sie müssen folgende Angaben machen:
• Name
• Adresse der Niederlassung
• Umfang der Tätigkeit
• Vorlage der Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung in beglaubigter Form oder nach vorheriger Terminabsprache im Original

Das Gesundheitsamt überprüft daraufhin Ihre Anzeige. Es wird Ihnen eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige und ein Gebührenbescheid erstellt.

Kosten: 41,00 € Verwaltungsgebühr

Dokumente