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Die Landkreise Leipzig und Nordsachsen arbeiten seit dem 1. Januar 2003 in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Grimma.

Unsere Mitarbeiterinnen sind Ansprechpartnerinnen für

  • Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • Paare und Einzelpersonen, die sich für eine Adoption interessieren
  • adoptierte Menschen, die auf der Suche nach ihrer Herkunft sind
  • Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und Informationen darüber wünschen
  • Adoptionsfamilien, auch nach einer erfolgten Adoption
  • für Eltern, die eine Stiefkindadoption in Erwägung ziehen.

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die Aufgabe, für Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, geeignete Adoptiveltern zu suchen. Außerdem begleiten sie diese Familien vor, während und bei Bedarf auch nach der Adoption.

Wie erfolgt die Vermittlung eines Kindes?

Entscheidend für die Auswahl der Adoptiveltern ist die Bedürfnislage des Kindes und seiner Eltern. Es gibt also keine "Bewerberliste", die nach entsprechender Wartezeit zu der Vermittlung eines Kindes führt.

Die Adoption eines Kindes bedeutet für alle Beteiligten eine schwerwiegende unabänderliche Veränderung in ihrem Leben. Deshalb sind umfangreiche sozialpädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte zu beachten. Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass das Kindeswohl gesichert ist und zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern ein emotional getragenes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Was bedeutet es ein Kind zur Adoption freizugeben?

Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, handelt es sich um einen Entschluss, der oft auf eine große emotionale, existenzielle Notlage der Eltern zurückzuführen ist. Meist verursacht er Gefühle der Trauer und des Verlustes.

Durch eine Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern, es wird Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und manchmal auch einen weiteren Vornamen. Gängige Adoptionsformen neben der Inkognitoadoption sind auch die offene und halboffene Adoption. Dabei ist es den leiblichen Eltern möglich, den Lebensweg des Kindes durch Briefe und Fotos mit zu verfolgen und hilft die Entscheidung als positiv zu erleben.

Haben Sie sich für den Weg einer Adoption entschieden, besteht für Sie die Möglichkeit und das Recht, Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Vermittlung Ihres Kindes zu äußern.

Die Beratung in der Adoptionsvermittlungsstelle sollte möglichst frühzeitig erfolgen, auch bereits in der Schwangerschaft. Dazu kann ein neutraler Gesprächsort vereinbart werden, auch ein Hausbesuch ist möglich.

Auch in späteren Jahren können sich die Herkunftsfamilien an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, wenn sie Informationen zu ihrem Kinde wünschen. Allerdings beruht dieser Weg ausschließlich auf Freiwilligkeit.

Vertrauliche Geburt

Als Alternative zur Babyklappe bietet das Gesetz zur vertraulichen Geburt seit 2014 die Möglichkeit, medizinisch begleitet zu entbinden, anstatt Ihr Kind heimlich und allein auf die Welt zu bringen.

Die Mutter hinterlässt unter einem Pseudonym ihre Daten in einem vertraulichen Dokument.

Das Dokument wird beim BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) hinterlegt. Das Kind kann im Alter von 16 Jahren dieses Dokument erhalten und so seine Herkunft erfahren.

Was ist zu tun, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten?

Ein Adoptivkind aufzuziehen bedeutet, es so zu nehmen, wie es ist. Bitte überdenken Sie zunächst Ihre eigene Situation: Sind Sie verheiratet oder alleinstehend? Ist einer der Partner mindestens 25 Jahre alt? Haben Sie in Ihrem Lebensalltag genügend Freiräume, um sich um ein Kind zu kümmern? Können Sie sich vorstellen, ein fremdes Kind wie ein eigenes zu lieben?

Wenn Sie sich diese Fragen beantwortet haben, sollten Sie das Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen suchen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin.

Wann kann ein Kind adoptiert werden?

Ein Kind kann adoptiert werden, wenn zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein emotional getragenes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist und die Adoption dem Kindeswohl dient.
Die leiblichen Eltern des Kindes müssen ihre Einwilligung zur Adoption erteilen.
Das eigentliche Adoptionsverfahren ist beim Familiengericht am Wohnsitz des Kindes anhängig. Erst wenn alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, wird das Familiengericht einen Beschluss über die Adoption des Kindes fassen.

Welche besonderen Aufgaben kommen auf Adoptiveltern zu?

Haben die Adoptiveltern ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen, übernehmen sie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten wie andere Eltern auch. Dazu gehören unter anderem auch die Aufsichts- und Unterhaltspflicht. Sie sind auch im Rahmen ihres Sorgerechtes diejenigen, die das Kind über seine Adoption aufklären. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot gemäß § 1758 BGB verbietet es anderen, dies zu tun. Die Adoptiveltern sollten ihrem Kind bei der Verarbeitung seiner besonderen Biografie helfen.

Was ist eine Stiefkindadoption?

Bei einer Stiefkindadoption möchten Sie das Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren.

Hierfür müssen Sie entweder verheiratet sein oder im Falle einer nichtehelichen Stiefkindadoption in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Diese liegt vor, wenn die Personen mindestens 4 Jahre oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Sie liegt nicht vor, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Als Adoptierende sollten Sie bereits eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
  • Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr erreicht hat, muss es selbst auch zustimmen.
  • Das Kind sollte über die bestehende Stiefelternschaft aufgeklärt sein, da auch das Familiengericht ggf. mit dem Kind sprechen wird.

Das Familiengericht wird die Adoptionsvermittlungsstelle zu einer fachlichen Stellungnahme auffordern.

Der Adoptionsantrag sowie die Einwilligungserklärungen sind von einem Notar zu beurkunden. Der Notar kann erst tätig werden, wenn der jeweils erforderliche Beratungsschein der Adoptionsvermittlungsstelle vorliegt.

Die Beratungsscheine werden von der Adoptionsvermittlungsstelle kostenlos für die Annehmenden, die Abgebenden und das Kind ausgestellt.

Vereinbaren Sie dazu mit uns einen Beratungstermin.

Herkunftssuche

Junge Menschen setzen sich während ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit der eigenen Herkunft und Lebensgeschichte auseinander. Sie möchten klären, wo sie herkommen und worauf ihre Wurzeln beruhen.

Adoptierte haben leibliche Eltern und Adoptiveltern. Fragen wie: Warum wurde ich weggegeben oder verlassen? Was habe ich vom Aussehen und Wesen der leiblichen Eltern? bewegen die meisten Adoptierten. Informationen über die damalige Lebenssituation der leiblichen Eltern sowie die Möglichkeit persönlicher Kontakte können hilfreich sein, die Hintergründe der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe nachzuvollziehen und sich damit auseinandersetzen zu können.

Einblick in die Adoptionsakte

Beim Wunsch, einen Einblick in die Adoptionsakte zu erhalten, berät Sie die Adoptionsvermittlungsstelle.

Adoptierte haben das Recht, mit 16 Jahren ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern ihre Akte einzusehen. Sie werden dabei durch eine Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

Kontaktwunsch leiblicher Eltern

Auch leibliche Eltern möchten oft wissen, wie es den adoptierten Kindern geht. Auch wenn es sich um eine sogenannte „Inkognitoadoption“ handelte, werden abgebende Mütter und Väter bei Kontaktwünschen unterstützt.

Wenn Adoptierte und leibliche Eltern lange keinen Kontakt hatten, geht es zunächst darum zu klären, ob die gesuchte Person diesen Kontakt auch möchte. Hier übernimmt die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle eine vermittelnde Rolle und begleitet den Prozess, wenn dies gewünscht wird.

Zuständigkeiten Landkreis Leipzig:

Frau
Strehl
Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen
Frau Walenszus Böhlen, Borna, Elstertrebnitz, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau

 

Zuständigkeiten Landkreis Nordsachsen:

Frau
Strehl
Arzberg, Beilrode, Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Liebschützberg, Mockrehna, Mügeln, Naunhof, Oschatz, Torgau, Trossin, Wermsdorf
Frau Walenszus Bad Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Krostitz, Laußig, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Strehl Adoptionsvermittlung SG Allgemeiner Sozialer DienstZimmer: 2.519 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412333 Fax:+4934379847124 Location
  • Frau Walenszus Adoptionsvermittlung SG Allgemeiner Sozialer DienstZimmer: 2.519 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412287 Fax:+4934379847124 Location

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