Die Fachkraft- und Sachkostenförderung für Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, die in der Jugendhilfeplanung verankert sind, wird für hauptamtliche Fachkräfte im Landkreis Leipzig gewährt.
Die Jugendsozialarbeit ist nach § 13 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Angebote dienen insbesondere der Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration.
Im Landkreis Leipzig erfolgt die Förderung von jungen Menschen hauptsächlich beim Übergang von Schule in Ausbildung/Beruf durch folgende Angebotsformen:

  • Schulsozialarbeit
    nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)
  • arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
  • Jugendberatung

Die Antragstellung hat bis zum 31. Juli des Vorjahres bei der Bewilligungs-behörde (Jugendamt Landkreis Leipzig) schriftlich mit den Antragsformularen zu erfolgen.
Der Verwendungsnachweis ist bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig (RL) Jugendhilfe ab dem Förderjahr 2019.

Die Richtlinie und entsprechende Formulare finden Sie unter dem Punkt Dokumente.

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Mai Sachbearbeitung Förderung der Jugendhilfe Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412219 Fax:+4934379847049 Location

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