Für die Träger der freien Jugendhilfe, Kommunen, eingetragene Vereine und Kirchgemeinden besteht die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen zu stellen.
Die Anträge sind bis spätestens einen Monat vor Maßnahmebeginn und bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres im Jugendamt einzureichen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum festgesetzten Termin laut Zuwendungsbescheid vorzulegen. Voraussetzung für die Förderung von Kleinprojekten ist ein kontinuierliches Wirken im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Leipzig.

Folgende Förderbereiche können beantragt werden:

  • Freizeit- und Erholungsangebote
  • Projektarbeit
  • Ferienprogramm
  • Angebote mit Präventions- und Bildungscharakter
  • Maßnahmen der Familienbildung
  • Sachkosten für ehrenamtlich organisierte Kinder- und Jugendarbeit
  • Sachkosten für offene Kinder- und Jugendarbeit für Jugendeinrichtungen gemäß § 11 SGB VIII
  • Kooperationsangebote
  • Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen im Landkreis Leipzig. Die Richtlinie und dazu benötigte Formulare stehen unter dem Punkt Dokumente für Sie bereit.

Mitarbeiter

Grimma

  • Frau Stache Sachbearbeitung Förderung der Jugendhilfe Bereich Haushalt und SteuerungZimmer: 2.313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+4934332412354 Fax:+4934379847049 Location

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