Liegenschaftskarte mit Überschwemmungsgebietvergrößern
Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich oft als Flurkarte, Flurplan, Flurstückskarte, Lageplan oder Katasterkarte bezeichnet) ist der darstellende Teil des in ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführten Katasternachweises.
Es werden sowohl die geometrischen als auch die sonstigen graphikfähigen beschreibenden Inhalte lagerichtig abgebildet. In der Liegenschaftskarte werden Flurstücke, Gebäude und die tatsächliche Nutzung(PDF, 77 kB) mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen u. a. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung gehören.
Zusätzlich erfolgt die Darstellung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach §72 Sächsisches Wassergesetz. Weitere Informationen, zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und Nutzung der Grundstücke in den Überschwemmungsgebieten, erhalten sie bei der unteren Wasserbehörde und im Geoportal.
Online- Bestellformular für Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Was unterscheidet einen Auszug aus der Liegenschaftskarte von einem Lageplan?
Auszug aus der Liegenschaftskarte zum Bauantrag
- Maßstab 1:1000, 1:2000 oder andere
- Die Erstellung der Liegenschaftskarte erfolgt als Präsentationsausgabe im Vermessungsamt
(Darstellung des Grundstückes und der benachbarten Grundstücke im Umkreis von mind. 50 m) - Der Ausdruck muss aktuell und nicht älter als ein halbes Jahr sein
Lageplan zum Bauantrag
- Maßstab mind. 1:500, 1:250 oder andere
(Umfang und Inhalt des Lageplanes richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben. Es sind alle Sachverhalte darzustellen, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.) Weitere Informationen erhalten sie vom zuständigen Bauaufsichtsamt.
- Die Erstellung erfolgt durch einen Entwurfsverfasser auf Grundlage der aktuellen Daten des Liegenschaftskatasters.
(Der Bauherr hat zur Vorbereitung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser zu bestellen, der nach Sachkunde und Erfahrung für das jeweilige Vorhaben geeignet ist. Der Entwurfsverfasser von Bauvorlagen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden muss bauvorlagenberechtigt sein. Bauvorlagenberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in die von den Ingenieurkammern der Länder geführte Liste der Bauvorlagenberechtigten eingetragen ist. Außerdem Innenarchitekten oder Bedienstete einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unter Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 SächsBO.)
Ein Lageplan ist von einem Sachverständigen (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI(PDF, 2,3 MB))) zu erstellen, wenn für die Grundstücksgrenzen kein Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO vorliegt und wenn:
- Gebäude an der Grundstücksgrenze oder so errichtet werden sollen, dass nur die in § 6 Absatz 5 der Sächsischen Bauordnung vorgeschriebenen Tiefen der Abstandsflächen eingehalten werden sollen;
- die vorgeschriebenen Tiefen der Abstandsflächen verringert werden sollen oder
- die Flächen für Abstände ganz oder teilweise auf Nachbargrundstücke liegen.
- Amtssiegel des Sachverständigen
- Unterschrift durch Sachverständigen und Entwurfsverfasser
Nutzungsbedingungen und Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Nutzung
Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
- Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus der Liegenschaftskarte, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
- Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.
Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis, für die Nutzung bereitgestellter Replikationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens, nach §1 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483), in der jeweils geltenden Fassung und §§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)
- Die bereitgestellten Daten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung, unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0", verwendet werden. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist folgender Quellenvermerk zu verwenden:
Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist der „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoSN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren (§ 4 SächsVermKatGDVO). Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.
Präsentationsausgaben
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Liegenschaftskarte mit farbiger oder schwarz-weißer Darstellung in analoger Form
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Formate
Zeichenerklärung zur Liegenschaftskarte(PDF, 31 kB) Nutzungsartenkatalog und Gebäudefunktionen(PDF, 77 kB) Verzeichnis der Gemeinden und Gemarkungen in Sachsen(PDF, 229 kB) |
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Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO als Nachweis für den Bauantrag
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Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren. In einer Liegenschaftskarte, mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO, werden Grenzpunkte, die nach dem 31. August 2003 bestimmt wurden, besonders dargestellt (kreisförmige Signatur in rot). Liegt kein Katasternachweis nach §12 Absatz 2 vor, werden Flurstücksgrenzen durch die Katasternachweise, die vor dem 1. September 2003 bestimmt wurden, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Genauigkeit und Zuverlässigkeit, nachgewiesen. Formate
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Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung / Bodenwertzahlen
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Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit Beispiel: SL4LöD 48/50 Die Ertragsmesszahl (EMZ) drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus. Sie ist das Produkt aus der in qm ausgedrückten Fläche und der durch 100 geteilten Wertzahl der Bodenschätzung. Beispiel: Flurstücksfläche 1 ha 20 ar 25 qm, Ackerzahl 50 Die Änderungen der Bodenschätzung werden vom Sachverständigen des Finanzamtes festgestellt und nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Formate
Zeichenerklärung zur Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung(PDF, 33 kB) |
Gebühren für Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte analog (Papier) und Druckdatei (PDF)
(Die Gebühren gelten je Blatt und gleichermaßen für schwarz-weiße oder farbige Darstellungen)
Format | Abmessung | Papier | Druckdatei (PDF) |
DIN A4 | 21,0 x 29,7 cm | 23,80 EUR* | 23,80 EUR |
DIN A3 | 29,7 x 42,0 cm | 23,80 EUR* | 23,80 EUR |
DIN A2 | 42,0 x 59,4 cm | 47,60 EUR* | 47,60 EUR |
DIN A1 | 59,4 x 84,1 cm | 47,60 EUR* | 47,60 EUR |
DIN A0 | 81,1 x 118,9 cm | 47,60 EUR* | 47,60 EUR |
* zuzüglich Porto und Verpackung |
Replikationen
Liegenschaftskarte aus den Bestandsdaten in digitaler Form
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Das neue Datenaustauschformat des AAA-Modells ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Die NAS umfasst neben den Fachobjekten auch Operationen zur Haltung von Bestandsdaten. Die Modellierung der Schnittstelle entspricht internationalen Normen (ISO) und Standards (OGC und W3C).
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Gebühren für Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
Datenformat | Gebühr je Replikation mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand |
NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF |
25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung) |
NBA-Verfahren
Kommunale Gebietskörperschaften, Unterhaltungsverbände sowie weitere Nutzer benötigen für die Erfüllung ihrer Aufgaben flächendeckend aktuelle Angaben des Liegenschaftskatasters. Das NBA-Verfahren ist ein genormtes Verfahren, mit dem zunächst ein Grunddatenbestand und darauf basierend Datenaktualisierungen übertragen werden. Externe Nutzer können über das NBA-Verfahren maßgeschneiderte Lösungen in Bezug auf zu aktualisierende Daten und Aktualisierungsintervalle erhalten. Der Umfang der innerhalb des NBA-Verfahrens gelieferten Daten entspricht dabei exakt den Anforderungen der externen Nutzer. Die Datenabgaben können stichtagsbezogen oder fallbezogen sein. Im letzteren Fall entsteht eine lückenlose Historie, denn es werden alle Aktualisierungen, die seit dem letzten Datenbezug entstanden sind, in chronologischer Reihenfolge mitgeliefert. Im Gegensatz dazu liefert das stichtagsbezogene Verfahren nur die Differenzdaten, die nötig sind, um den Ausgangszustand beim Nutzer auf den vom Nutzer gewünschten Endzustand zu bringen. Was auf dem Weg zum Endzustand mit den Objekten geschehen ist, kann in diesem Fall nicht nachvollzogen werden. Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Karte gerne zur Verfügung.
Gebühren für die Übermittlung aktualisierter Informationen im NBA-Verfahren als Replikationen (NAS) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
Datenformat | Gebühr je Replikation im NBA-Verfahren mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand |
NAS |
25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung) |
weitere Informationen
Liegenschaftskarte online im GEOportal des Landkreis Leipzig
Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure(PDF, 2,3 MB)
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
04550 Borna
Kontakt
T 03433 241-1401
F 03437 984-7097
M vermessungsamt@lk-l.de
Zu beachtende Rechtsgrundlage
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO
- Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung - DVOSächsBO
- Sächsisches Wassergesetz - SächsWG
- Sächsische Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO
- Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG
Der Landkreis Leipzig hat eine Fläche von 1.651 km², die im Liegenschaftskataster in 475 Gemarkungen geführt wird.
Albersdorf , Albrechtshain , Altdorf , Altenbach , Altengroitzsch , Altenhain , Alter Ottenhain , Altmörbitz , Altstadt Borna , Ammelshain , Apelt , Audigast , Auenhain , Auligk , Bach , Bad Lausick , Bahren , Ballendorf , Beiersdorf , Belgershain , Benndorf , Bennewitz , Bergisdorf , Bernbruch , Berndorf , Beucha (b. Bad Lausick) , Beucha (b. Brandis) , Blumroda , Bockwitz , Böhlen (b. Leipzig) , Böhlen (b. Grimma) , Böhlitz (b. Mutzschen) , Böhlitz (b. Thallwitz) , Borna , Borsdorf , Brandis , Braußwig , Breitingen , Breunsdorf , Bröhsen , Brösen , Bruchheim , Bubendorf , Buchheim , Burkartshain , Cämmerei , Canitz , Cannewitz , Carsdorf , Colditz , Collmen (b. Colditz) , Collmen (b. Thallwitz) , Cöllnitz , Commichau , Cospuden , Costewitz , Cröbern , Cunnersdorf , Dahlitzsch , Dechwitz , Deditz , Dehnitz , Denkwitz , Deuben , Deutzen , Dittmannsdorf , Döben , Dögnitz , Döhlen , Dölitzsch , Dolsenhain , Dorna , Dornreichenbach , Draschwitz , Dreiskau , Droßdorf , Droßkau , Dürrweitzschen , Ebersbach , Eicha , Elbisbach , Elstertrebnitz , Erdmannshain , Erlbach , Erlln , Eschefeld , Espenhain , Etzoldshain , Eula , Eulau , Eythra , Falkenhain , Flößberg , Förstgen , Frankenheim , Frauendorf (b. Grimma) , Frauendorf (b. Frohburg) , Frauwalde , Fremdiswalde , Frohburg , Fuchshain , Gärnitz , Gaschwitz , Gastewitz , Gatzen , Gaulis , Gautzsch , Geithain , Gerichshain , Geschwitz , Gestewitz , Glasten , Gnandorf , Gnandstein , Göhren , Göhrenz , Göltzschen , Golzern , Gornewitz , Görnitz , Göttwitz , Grechwitz , Greifenhain , Greitschütz , Grethen , Grimma , Groitzsch , Großbardau , Großbothen , Großbuch , Großdalzig , Großdeuben , Großhermsdorf , Großlehna Flur 1 , Großlehna Flur 2 , Großlehna Flur 3 , Großlehna Flur 4 , Großlehna Flur 5 , Großlehna Flur 6 , Großlehna Flur 7 , Großlehna Flur 8 , Großpösna , Großpötzschau , Großprießligk , Großstädteln , Großsteinberg , Großstolpen , Großstorkwitz , Großwischstauden , Großzössen , Großzschepa , Grottewitz , Grubnitz , Gruna , Güldengossa , Hagenest , Hain , Hainichen , Harth , Hartmannsdorf , Haubitz (b. Borna) , Haubitz (b. Grimma) , Hausdorf , Heinersdorf , Hemmendorf , Hermsdorf , Heuersdorf , Heyda , Höfgen , Hohburg , Hohendorf , Hohnbach , Hohnstädt , Hopfgarten , Imnitz , Jahnshain , Jeesewitz , Kaditzsch , Käferhain , Kahnsdorf , Kaltenborn , Keiselwitz , Kesselshain , Kieritzsch , Kitzen Flur 1 , Kitzen Flur 2 , Kitzen Flur 3 , Kitzen Flur 4 , Kitzen Flur 5 , Kitzen Flur 6 , Kitzen Flur 7 , Kitzen Flur 8 , Kitzen Flur 9 , Kitzen Flur 10 , Kitzen Flur 11 , Kitzscher , Kleinbardau , Kleinbothen , Kleindalzig , Kleinhermsdorf , Kleinpötzschau , Kleinprießligk , Kleinsteinberg , Kleinstolpen , Kleinstorkwitz , Kleinwischstauden , Kleinzössen , Kleinzschepa , Klinga , Kobschütz , Köhra , Kohren-Flur , Kohren-Stadt , Kolka , Kollau , Köllmichen , Koltzschen , Kömmlitz , Körlitz , Kössern , Kotzschbar , Kreudnitz , Kuckeland , Kühnitzsch , Kühren , Kulkwitz , Langenhain , Lastau , Lauterbach , Leipen , Leipnitz , Leisenau , Leulitz , Linda , Lindennaundorf , Lippendorf , Löbnitz-Bennewitz , Löbschütz (b. Grimma) , Löbschütz (b. Zwenkau) , Lobstädt , Lossa , Lübschütz , Lüptitz , Maaschwitz , Machern , Magdeborn , Maltitz , Mark Ottendorf , Mark Schönstädt , Mark Zöllsdorf , Markkleeberg , Markranstädt , Mausitz , Medewitzsch , Meltewitz , Merschwitz , Methewitz , Meusdorf , Meuselwitz , Michelwitz , Mölbis , Möseln , Motterwitz , Muckern , Müglenz , Mühlbach , Muschau , Mutzschen , Narsdorf , Nauberg , Nauenhain , Naundorf , Naunhof , Nehmitz , Neichen , Nemt , Nenkersdorf , Nepperwitz , Nerchau , Neuer Ottenhain , Neukieritzsch , Neukirchen , Neunitz , Niederfrankenhain , Niedergräfenhain , Niederpickenhain , Nischwitz , Nitzschka , Nöthnitz , Oberfrankenhain , Oberholz , Oberpickenhain , Obertitz , Oderwitz , Oellschütz , Oelschütz , Oelzschau , Oetzsch , Ossa , Ostrau , Otterwisch , Panitzsch , Papsdorf , Pauschwitz , Pausitz , Pautzsch , Pegau , Peres , Piegel , Plagwitz , Podelwitz , Pödelwitz , Pöhsig , Poischwitz , Polenz , Pomßen , Prießnitz , Priesteblich , Probstdeuben , Prödel , Prösitz , Püchau , Pulgar , Pürsten , Pyrna , Quesitz , Ragewitz , Ramsdorf , Räpitz Flur 1 , Räpitz Flur 2 , Räpitz Flur 3 , Räpitz Flur 4 , Räpitz Flur 5 , Räpitz Flur 6 , Räpitz Flur 7 , Räpitz Flur 8 , Räpitz Flur 9 , Räpitz Flur 10 , Raschütz , Rathendorf , Raupenhain , Regis (Stadt) , Regis (Flur) , Reichersdorf , Röcknitz , Roda , Roda , Rödgen , Rohrbach , Roitzsch , Rötha , Rothersdorf , Röthigen , Rüben , Rüdigsdorf , Rüssen , Rüssener Großaue , Saasdorf , Sachsendorf , Sahlis , Schaddel , Scheidens Flur 1 , Scheidens Flur 2 , Scheidens Flur 3 , Scheidens Flur 4 , Scheidens Flur 5 , Scheidens Flur 6 , Scheidens Flur 7 , Scheidens Flur 8 , Schkorlopp Flur 1 , Schkorlopp Flur 2 , Schkorlopp Flur 3 , Schkorlopp Flur 4 , Schkorlopp Flur 5 , Schkortitz , Schleenhain , Schmölen , Schmorditz , Schnaudertrebnitz , Schönau , Schönbach , Seebenisch , Seelingstädt , Seidewitz , Seifersdorf , Seifertshain , Serka , Sermuth , Skoplau , Staudnitz , Steinbach , Stockheim , Stöhna , Stöntzsch , Störmthal , Streitwald , Streuben , Syhra , Tanndorf , Tannewitz , Tautenhain , Tellschütz , Terpitz , Terpitzsch , Thallwitz , Thammenhain , Theusdorf , Thierbach , Thierbaum , Thräna , Threna , Thronitz Flur 1 , Thronitz Flur 2 , Thronitz Flur 3 , Thronitz Flur 4 , Thumirnicht , Thümmlitz , Thümmlitzwald , Trachenau , Trages , Trautzschen , Trebelshain , Treben , Trebishain , Trebsen , Trebsener Holz , Treppendorf , Voigtshain , Wachau , Wagelwitz , Walditz , Walzig , Watzschwitz , Wednig , Weideroda , Wenigossa , Wetteritz , Wickershain , Wiederau , Wildenhain , Witznitz , Wolfshain , Wolftitz , Würschwitz , Wurzen , Wüst - Eckartsberg Sahliser Anteil , Wüst - Eckartsberg Syhraer Anteil , Wüstenhain , Wüst - Kaisershain , Wüstungsstein , Wyhra , Zaschwitz , Zauschwitz , Zedtlitz , Zeititz , Zeschwitz , Zeunitz , Zitzschen Flur 1 , Zitzschen Flur 2 , Zitzschen Flur 3 , Zitzschen Flur 4 , Zöbigker , Zöhda , Zollwitz , Zöpen , Zschadraß , Zschagast , Zschetzsch , Zschirla , Zschoppach , Zschorna , Zugabe Rötha , Zweenfurth , Zwenkau , Zwochau
Mitarbeiter
Borna
- Michael Schmidtmann Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1414 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
- Kay Fuhrmann Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1412 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
- Sven Mrotzek Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1411 Fax:03437 984-7097 E-MailLocation
Dokumente
- Nutzungsartenkatalog und Gebäudefunktionen_ALKIS(PDF, 77 kB)
- Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure(PDF, 2,3 MB)
- ALKIS Zeichenerklärung Liegenschaftskarte(PDF, 31 kB)
- ALKIS Zeichenerklärung Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung(PDF, 33 kB)
- Verzeichnis der Gemeinden und Gemarkungen in Sachsen(PDF, 229 kB)