Beschreibung
Seit dem 19. Januar 2013 ist in Deutschland die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie besagt, dass hierzulande alle Führerscheindokumente ab diesem Zeitpunkt auf 15 Jahre zu befristen sind. Bis zum 19.01.2033 sind alle unbefristeten Dokumente umzutauschen.
Am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat dem Stufenplan für den Führerscheinumtausch zugestimmt.
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerschein
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt sind: |
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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Papierführerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt sind: |
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Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder
Reisepass (nur bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate!) vorzulegen.
weitere Unterlagen
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
- Originalführerschein (Papierführerschein oder unbefristeter EU-Kartenführerschein)
- Inhaber eines nicht im Landkreis Leipzig ausgestellten Papierführerscheins benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Karteikartenabschrift der Stadt Leipzig beantragen Sie hier.
Bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheines bei der Führerscheinstelle ist der Altführerschein vorzulegen. Im Fall der Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheines. Auf Wunsch wird Ihnen der alte Führerschein entwertet wieder ausgehändigt.
Kosten
- 30,40 Euro
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die:
Online-Terminbuchung.
Mitarbeiter
Borna
- SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 E-MailLocation
Grimma
- SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 E-MailLocation
- Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 E-MailLocation