Aufgaben
- Außerbetriebsetzung (Abmedlung) eines Fahrzeuges
- Besondere Kennzeichen (Saison-, Ausfuhr-, Kurzzeit-, Rote-, Oldtimerkennzeichen...)
- Internetbasierte Zulassung, Online-Terminvergabe, Wunschkennzeichenreservierung
- Kfz-Kennzeichen
- Mitteilung von Änderungen (Technikdaten, Halterdaten, Adressdaten)
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust / Diebstahl von Fahrzeugpapieren bzw. amtl. Kennzeichen
- Zulassung fabrikneues Fahrzeug
- Zulassung Gebrauchtfahrzeug
Information
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Vorgangsbearbeitung im Straßenverkehrsamt ist nur mit Termin möglich
Die Vorgangsbearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde in Borna und Grimma ist für Bürger nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Onlineportal möglich. Alternativ können Sie für viele Zulassungsangelegneheiten auch die Interntbasierte Zulassung nutzen.
Für Autohändler und Zulassungsdienste gilt aktuell folgende Regelung:
Die Annahme und Ausgabe von Vorgängen erfolgt:
von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433-241 2055 (Borna) und unter der 03437-984 2056 (Grimma)
oder per E-Mail unter zulassung@lk-l.de an uns.
Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte unter der 03433-241 5575 an uns.
Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ist nur für Bürger des Landkreises Leipzig zuständig. Sollten Sie in der Stadt Leipzig wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Stadt Leipzig.
Die Fahrzeughalter/innen haben beim Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk nunmehr bundesweit die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen, für zugelassene Fahrzeuge, auf Antrag weiterzuführen.
Zur Berichtigung der Fahrzeugregister ist dann lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I, der aktuelle Personalausweis sowie eine neue Referenznummer für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf vorzulegen, der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung ggf. auch über die Sicherheitsprüfung ist nachzuweisen. Kommt man diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
Der Fahrzeughalter muss aber bei der am neuen Wohnsitz örtlich zuständigen Zulassungsbehörde seine Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift erfüllen. Abweichend zum Vorgang Umschreibung eines gebrauchten Kfz, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war brauchen Sie nur Ihre Kennzeichen nicht vorlegen.
Wichtiger Hinweis
Die Zuteilung von Kennzeichen erfolgt durch die Kfz-Zulassungsbehörde (vgl. § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Für die Zuteilung von Kombinationen mit 5 und weniger Zeichen auf dem Kennzeichenschild wird in der Regel eine Vorführung zur Klärung des tatsächlichen Bedarfes angeordnet.
SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 E-MailLocation
SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 E-MailLocation