Der Bereich Weiterbildung ist Ansprechpartner für alle Fragen zur beruflichen Weiterbildung. In Zusammenarbeit mit dem Fallmanager koordinieren wir Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung, Weiterbildung und Berufsausbildung.

Die enge Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern sowie die Nutzung der regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten ermöglichen eine individuelle berufliche Weiterbildung, um passgenau und nachhaltig eine berufliche Perspektive zu schaffen und die Integrationschancen in den 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter oder auszubildender Jugendlicher, welche ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, stehen gleichermaßen Fördermöglichkeiten bereit.

Die Beschaffungen von Bildungsmaßnahmen werden als Ausschreibungen im Rahmen von Öffentlichen Vergaben durchgeführt. Diese werden im Internet unter www.vergabe24.de sowie im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentlicht.

Folgende Maßnahmen werden durch das Kommunale Jobcenter angeboten:

Maßnahmeart Personenkreis Inhalt
§ 45 SGB III Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung durch:
  1. Heranführung an den Ausbildungs- u. Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
§ 75 SGB III Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II, welche eine betriebliche Berufsausbildung oder eine Einzelqualifizierung absolvieren Ausbildungsbegleitende Hilfen sind Maßnahmen z.B.
  1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
  2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
  3. zur sozialpädagogischen Begleitung.
§ 76 SGB III Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung

Maßnahmen, die zugunsten förderungsbedürftiger junger Menschen als Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt werden

§ 81 SGB III Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gemäß Bildungsgutschein
§ 82 SGB III i.V.m. § 81 SGB III Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II, welche das 45. Lebensjahr vollendent haben Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn:
  1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
  3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,
  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird,
  5. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und
  6. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
§ 16f SGB II Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II Maßnahmen der freien Förderung

Ansprechpartner

Frau Kaden Teamleiterin Arbeit und Qualifizierung FB ArbeitsintegrationZimmer: 247 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2846 Fax:03433 241-7067 Location Herr Ebelt SB Ausschreibungen und Maßnahmemanager WB FB ArbeitsintegrationZimmer: 307 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2853 Fax:03433 241-7067 Location

Frau Geipel Maßnahmemanagerin WB FB ArbeitsintegrationZimmer: 256 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2875 Fax:03433 241-7067 Location