Förderprogramme Strukturwandel

Für die Förderung für die Sächsischen Braunkohlereviere hat das Sächsische Kabinett am 27. April 2021 die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Die Richtlinie regelt das Verfahren, nach dem investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt werden sollen. Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen, außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, die aus den Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden.

Das Förderprogramm STARK zielt darauf ab den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung zu unterstützen.

Neben Vorgenannten stehen für die Region themenbezogene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die geprüft werden können, unter anderem sind dabei die LEADER-Förderung sowie Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz zu benennen.

Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Das am 03.Juli 2020 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist ein so genanntes Artikelgesetz, das zum einen mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ein neues Stammgesetz geschaffen hat.

Die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) unterstützt die Projektträger in den Revieren bei der Erarbeitung und Qualifizierung ihrer Projekte entsprechend der RL Investitionsgesetz Kohleregionen InvKG (siehe hier: Ablauf im Freistaat Sachsen).

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und dem Projektantrag.

Ansprechpartner

Susanne Mayer
Projektmanagerin
Telefon: +49 (0) 151 6164 2217
Mail: susanne.mayer@sas-sachsen.de

STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Das STARK-Programm (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in 11 Kategorien einteilen:

  • Vernetzung
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Beratung
  • Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  • Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  • Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  • Außenwirtschaft
  • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  • Stärkung unternehmerischen Handelns
  • Innovative Ansätze

Weitere Informationen zumFörder- und Antragsverfahren.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424 - Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen
Telefon: +49 (0) 6196 908 1040

 

Just Transition Fund (JTF)

Die sächsischen Braunkohleregionen stehen wegen des Kohleausstiegs vor enormen Herausforderungen. Unterstützung kommt in Milliardenhöhe vom Bund. Aber auch die Europäische Union richtet ein neues Förderinstrument ein: den „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund – JTF). Der JTF wird neuer Bestandteil der Kohäsionspolitik im Förderzeitraum 2021 bis 2027. Er soll Menschen, Wirtschaft und Umwelt in den Gebieten unterstützen, die aufgrund des Strukturwandels schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen.

Für Sachsen stehen rund 645 Millionen Euro zur Verfügung. Im Freistaat werden die Landkreise Bautzen, Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier gefördert. Darüber hinaus ist auch die Stadt Chemnitz für eine Förderung vorgesehen.

Schwerpunkt der Unterstützung ist die Förderung von Unternehmen. Darüber hinaus stehen die JTF-Gelder für Investitionen in Forschungs- und Innovationstätigkeiten, Energieeffizienzmaßnahmen, die Kreislaufwirtschaft u.v.m. zur Verfügung.

In den Landkreisen Bautzen und Görlitz sowie der Stadt Chemnitz wird ein EU-Kofinanzierungssatz von 70 Prozent gelten. Für die Landkreise Nordsachsen, Leipzig sowie die Stadt Leipzig beträgt die EU-Kofinanzierung als stärker entwickelte Region 50 Prozent.

Weitere Informationen zum JTF.

 

"Unternehmen Revier"

Das Modellvorhaben "Unternehmen Revier" gestaltet seit 2017 aktiv den Strukturwandel in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, dem Mitteldeutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Helmstedter Revier. Hierzu erhalten die Reviere jährlich acht Millionen Euro. Von den bereitgestellten Mitteln erhält die Lausitz 40 Prozent, das Rheinische Revier 25 Prozent, das Mitteldeutsche Revier 20 Prozent und das Helmstedter Revier 10 Prozent. Das Modellvorhaben ist ein wichtiger Baustein der Strukturpolitik des Bundes.

„Unternehmen Revier“ wird bis zum 31.12.2027 verlängert. Künftig wird ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten von Unternehmen gesetzt.

Die Grundlage für eine Förderung sind die "Regionalen Investitionskonzepte" (RIK). Diese wurden von jedem Revier in einem öffentlichen Verfahren im Jahr 2017 erarbeitet. In den RIK sind die Ziele und Zukunftsfelder der Reviere festgelegt. Die Bandbreite möglicher Förderung ist groß: Sie reicht vom Aufbau von Kompetenznetzwerken über die Anwendung neuer Technologien bis hin zur Entwicklung regionaler Leitbilder.

RIK 2022 Regionales Investitionskonzept Innovationsregion Mitteldeutschland

Details zum Mitteldeutschen Revier:

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LEADER-Förderung

Die Umsetzung der, auf Basis des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), erarbeiteten LEADER-Entwicklungsstrategien im Landkreis Leipzig erfolgt in den jeweiligen LEADER-Gebieten. ELER ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum und zielt auf eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Gemeinschaft ab.

Die in den LEADER-Gebieten arbeitenden Regionalmanagements (siehe Förderung im ländlichen Raum (LEADER)) informieren ausführlich zu Fördermöglichkeiten und arbeiten eng mit den Städten und Gemeinden sowie mit dem Landkreis Leipzig, Vermessungsamt (SG Ländliche Entwicklung), als zuständige Bewilligungsbehörde, zusammen.