Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen (siehe Link unten).
Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen!
Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB prüfen (s. beigefügter Link).
Kontaktstelle des Sozialamtes Landratsamt Landkreis Leipzig Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld Brauhausstraße 8I 04552 Borna I Haus 10, Dachgeschoss Zimmer: 302 Telefon: (0)3433 241-5580 E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de
Weitere umfangreiche Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter:
https://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=229#module-body-dzra
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Kontaktstelle selbstverständlich gern zur Verfügung.
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
karina.kessler@lk-l.de
Tel.: 03433/241-2100
Bilder (Download)
Dokumente (Download)
- Informationsblatt Wohngeld-PLUS (PDF, 131 kB)
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.